Dampf ablassen – 11. Januar 2025

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Was sind die tatsächlichen Ziele einer Brandmauer?

 

Das Wort

„Brandmauer“

in Hinblick auf die AfD wurde anfänglich auch von dem CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz benutzt.

Zur Bekämpfung von vermeintlich rechtsradikalen Parteien

bringt sich mit einer neuen Brandmauer nun auch das

Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft ein!

Die sogenannte Brandmauer gegen rechtsradikale oder rechtsextreme Parteien in Europa war kontraproduktiv, wie die jüngste Wahlerfolge von stark konservativen zeigen.

Das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft will

angeblich daraus mit einer neuen Strategie gelernt haben! [ ??? ]

Besteht die wachende Angst des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft vor – vermeintlich rechtsradikalen oder rechtsextreme Parteien – hauptsächlich wegen der immer stärker aufkommenden Kritik an der geplanten Einführung der

Kapitalmarktunion und Bankenunion

und nach den massiver werdenden Forderungen nach dem Ausstieg aus dem Euro durch die AfD?

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Der Trend ist nicht mehr zu stoppen!

 

Ähnlich der Entwicklung in Österreich ist der Trend in der Ablehnung der etablierten Parteien nicht mehr zu stoppen. Die als rechtsradikal eingestufte FPÖ liegt bei 35 Prozent, die konservative ÖVP bei 22 Prozent, die SPÖ bei 20 Prozent und die Grünen in Österreich bei 8 Prozent Wählerzustimmung. Bei der Nationalratswahl in Österreich am 29. September 2024 erhielt die FPÖ 28,8 Prozent, die ÖVP 26,3 Prozent, die SPÖ 21,1 Prozent und die Grünen 8,2 Prozent.

In Österreich ist nach übereinstimmenden Medienberichten

die Strategie zur Verhinderung einer FPÖ-Regierung grandios gescheitert!

Mit einem Blick auf die aktuelle Situation in Österreich warnte der selbsternannte Kanzlerkandidat der Grünen

Robert Habeck

in der FAZ am 05. Januar 2025 mit den Worten:

Zitat ANFANG:

Österreich ist ein Beispiel, wie es nicht laufen darf!

Wenn die Parteien der Mitte nicht bündnisfähig sind und

Kompromisse als Teufelszeug abtun, hilft das den Radikalen.

Zitat ENDE.

Offensichtlich zählt Habeck als Kanzlerkandidat von

Bündnis 90 / Die Grünen

zu einer Partei der politischen Mitte. Weiter führt die FAZ in dem Artikel vom 05. Januar 2025 aus:

Zitat auszugsweise ANFANG:

Nachdem dort die Koalitionsgespräche zwischen konservativer ÖVP,

sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos gescheitert waren,

zeichnet sich eine Zusammenarbeit der konservativen ÖVP

mit der rechten FPÖ ab.

Der rechtspopulistische FPÖ-Chef Herbert Kickl

ist unter anderem bekannt für seine russlandfreundliche Haltung und

eine äußerst strikte Migrationspolitik mit Abschiebungen im großen Stil.

Zitat auszugsweise ENDE.

Diese Entwicklungen in Österreich decken sich mit den Entwicklungen in unserer Heimat zwischen Union, AfD, SPD, FDP und den Grünen.

Der Trend ist nicht mehr zu stoppen!

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DIE VERFASSERINNEN

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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