Dampf ablassen – 17. September 2026

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

15 Millionen E-Autos auf den deutschen Straßen?

 

 

Die Bundesregierung hat das Ziel, dass man bis 2030 mindestens

15 Millionen E-Autos

auf die deutschen Straßen bringen möchte! Dieses Ziel erfordert mindestens eine Million Ladepunkte und weitere hohe Kaufprämien!

Also die Subventionierung durch Steuergeld beim Kauf von E-Autos!

Trotz der massenhaften Arbeitsplatzvernichtung in der Autobranche bleibt die Elektromobilität eine weiterhin sinnlose Herausforderungen in Deutschland! Denn die Bundesregierung plant weiterhin, die Infrastruktur für die Nutzung von E-Autos zu verbessern!

Nirgendwo ist das Versagen von

Politikerinnen, Politikern und Parteien

deutlicher zu erkennen – als beim Thema Elektromobilität!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

E-Auto fahren aus Überzeugung?

 

 

Die Bundesregierung will die Lade-Infrastruktur weiter ausbauen!

Eine Million Ladepunkte sollen es bis 2030 werden!

Bislang gibt es aber nur rund 130.000 Ladestationen in unserer Heimat!

Für Menschen ohne eigene Ladestation zu Hause ist das oftmals extrem schwierig und absolut unsinnig ein E-Auto zu fahren.

Der E-Auto-Kauf bleibt für also weiterhin

eine linksgrüne Überzeugungssache!

Denn überall in Deutschland erfahren immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger immer öfter, dass Autos mit Benzin- und Dieselmotoren viel praktischer und sinnvoller sind.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden sie umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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