Gastbeitrag ANONYMISIERT / Monheim liegt nicht auf den Bahamas!

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Monheim liegt nicht auf den Bahamas!

 

Folgt eine notwendige Aufarbeitung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

erst nach dem Vollzug der totalen politischen Bankrott-Erklärung? Zu allen aktuellen politischen Ereignissen und Entwicklungen hinken die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sowie die Medien -> gegenüber dem DRSB -> immer erst Jahre später hinterher. Erst wenn alle Stricke reißen -> scheinen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sowie die Medien die vom DRSB angestoßenen Themen aufzugreifen. Mit dem Sonderinfobrief vom 28. Oktober 2019 ->

Geplanter politischer Selbstmord? ->

hatte der DRSB die fatalen Folgen aus dem Zusammenhang zwischen den fehlenden Einnahmen der Städte und Gemeinden und den Belastungen der Städte und Gemeinden aus Hartz-IV und durch die Langzeit-Arbeitslosigkeit sowie die steigenden Migrations-Kosten beschrieben. Sind die ->

Finanzierung der Langzeit-Arbeitslosigkeit ->

und die

Finanzierung der explodierenden Migrations-Kosten ->

möglicherweise der Haupt-Grund für eine Grundsteuer-Reform des noch amtierenden Bundeskanzlers ->

Olaf Scholz?

Hatte der SPD-Genosse bereits in seiner Zeit als Bundesfinanzminister der GroKo aus CDU, CSU und SPD seine Pläne vorbereitet? Denn ursprünglich hatte der SPD-Genosse Scholz zunächst geplant -> besonders stark verschuldete Städte und Gemeinden aus Bundesmitteln zu sanieren.

Dieser Plan scheiterte am Veto einzelner Bundesländer!

Durch die Umstellungen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

wurden die Städte und Gemeinden durch die erste Bundesregierung aus ->

SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

in eine hinterlistige Schuldenfalle gelockt. Mit den beiden Artikeln vom 06. Oktober 2022 greift das HANDELSBLATT den DRSB-Themen-Bereich zu den fatalen Folgen und Entwicklungen der unterschiedlichen Gewerbesteuer- und Grundsteuer-Hebesätze in Deutschland auf. Die ->

Gewerbesteuer ->

konnte arme Städte reich machen und gerät jetzt unter Druck.

Denn man schuf Steueroasen!

Diese Form der ->

Steuerpolitik ->

durch die Schaffung von Steueroasen nehmen Finanzämter nun stärker ins Visier. Der 27-jährige -> „Start-Up-Kommunalpolitiker“ ->

Daniel Zimmermann ->

aus Monheim lockte mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 250% mehr als 500 Firmen als Briefkasten-Firmen nach Monheim.

Eigentlich vollkommen legal!

Denn jede Stadt kann den Hebesatz für Gewerbesteuer und Grundsteuer selbst bestimmen darf. Die Schaffung einer ->

Steueroase ->

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann keinem Kommunalpolitiker zum Vorwurf gemacht werden.

Das ist keine Steuerhinterziehung

wie in einer echten Steueroase im Ausland!

Im Ausland kann ein deutsches Finanzamt kaum Steuerhinterzieher ins Visier nehmen.

Aber ->

Monheim liegt nicht auf den Bahamas!

Schuld an der Schaffung dieser Steuerspar-Möglichkeiten sind die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Berlin. Denn in Berlin sind ->

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die SPD ->

vorrangig mit der weiteren Verschleierung der fatalen Folgen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

sowie Hartz-IV und der untauglichen Riester-Rente beschäftigt. Die außerordentlichen finanziellen Belastungen der Städte und Gemeinden könnte man zum Beispiel wieder auf ein erträgliches Maß herunterschrauben -> wenn man die Finanzierung der Langzeit-Arbeitslosigkeit von einer Steuerfinanzierung über die Kommunen wieder auf eine Beitragsfinanzierung durch das Arbeitsamt in Sinne der Sozialen Marktwirtschaft zurückführen würde. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

wurde mit dem sogenannten Hartz-I-Gesetz -> im ersten Schritt -> die jahrzehntelang bewährte Bezeichnung Arbeitsamt in ->

Bundesagentur für Arbeit ->

umlackiert und anschließend die Belastungen der Langzeit-Arbeitslosigkeit auf die Städte und Gemeinden durch das Hartz-IV-Gesetz verlagert. Durch die Entlastung der nationalen und internationalen Konzerne aus den Beiträgen für Arbeitslosigkeit wurde das vermeintliche ->

Wirtschaftswunder am Arbeitsmarkt ->

durch die Hilfe der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

geschaffen.

Nun wurde zur Durchsetzung einer

Grundsteuer-Reform

wurde eine Grundstücks-Steuererklärung geschaffen!

Der extreme politische Druck lässt erkennen -> wessen GEISTES KIND und welcher kruden IDEOLOGIE die Grundstücks-Steuererklärung entsprungen ist.

Die Notwendigkeit eines Zwangsgeldverfahrens

zur Durchsetzung einer Steuerreform hat es seit der Gründung

der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben!

Nach verschiedenen Medienberichten wird die Notwendigkeit der Festsetzung von Zwangsgeldern in Höhe von 25.000,00 Euro ins Spiel gebracht.

Nach § 329 Abgabenordnung darf das

einzelne Zwangsgeld 25.000,00 Euro nicht übersteigen.

Nach § 328 Abgabenordnung kann ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist -> mit folgenden Zwangsmitteln

1.

Zwangsgeld

2.

Ersatzvornahme und

3.

Unmittelbarer Zwang

durchgesetzt werden. Bei einem so genannten Verwaltungszwang ist das Finanzamt zugleich die Vollstreckungsbehörde. Die Ersatz-Zwangshaft nach § 334 AO ist kein eigenständiges Zwangsmittel. Sie tritt bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes an dessen Stelle. Zwangsmittel dürfen so lange wiederholt werden -> bis die Beugung erreicht ist. Wird die Verpflichtung und Festsetzung des Zwangsmittels erfüllt -> so ist der Vollzug einzustellen.

Die Finanzverwaltung kann die Besteuerungs-Grundlagen schätzen!

Hat das Finanzamt sich für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen entschieden -> darf sie auch hinterher noch Zwangsmittel anwenden -> um die Abgabe der Steuererklärung zu erreichen. Die Höhe des Zwangsgeldes ist so zu bemessen -> dass es geeignet ist -> den mit dem Zwangsgeld verfolgten Zweck zu erreichen. Das Finanzamt hat einen Ermessens-Spielraum -> bei welcher Höhe des Zwangsgeldes mit einem Nachgeben gerechnet werden kann. Das Zwangsgeld muss so hoch sein -> dass die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger es voraussichtlich vorziehen -> ihren Verpflichtungen nachzukommen. Innerhalb des Bemessungsspielraums ist insbesondere zu berücksichtigen ->

1.

Die Intensität des Widerstands

2.

Der Grad der Renitenz

3.

Die Nachlässigkeit in vergleichbaren Fällen der Vergangenheit

4.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse

5.

Die Höhe der voraussichtlichen Steuerfestsetzung.

Ein Zwangsgeld -> das über dessen Zweck hinausschießt -> ist übermäßig und damit ermessensfehlerhaft.

Ermessensfehlerhaft kann auch die Androhung eines

Zwangsgeldes in solchen Fällen sein -> dass seine Betreibung von

vornherein aussichtslos erscheint.

Das einzelne Zwangsgeld darf 25.000,00 Euro nicht übersteigen. Das ist eine absolute Grenze. In den Fachkommentaren nimmt man einen Mindestbetrag von 10,00 Euro für Zwangsgeld an.

Zwangsgelder in der Finanzverwaltung zwischen

25,00 Euro und 250,00 Euro waren in der Vergangenheit die Regel ->

um die Funktion als Beugemittel zu erfüllen.

Die Zwangsmittel können so oft wiederholt und jeweils erhöht werden -> bis die Verpflichtung erfüllt ist. Die Summe wiederholt festgesetzter Zwangsgelder ist unbegrenzt.

Übrigens….

…. die Grundsteuern sind umlagefähige ->

Miet-Nebenkosten!

Neben den Mietpreis-Explosionen könnten die Explosionen der Miet-Nebenkosten- und die Energie-Preis-Steigerungen sowie die Grundsteuer vermutlich zu einem sozialen, politischen und wirtschaftlichen ->

DEBAKEL ->

für die noch amtierende Bundesregierung werden. Mit diversen Medien-Berichten und unbedachten Äußerungen von Politikerinnen und Politikern über die mögliche Verhängung von Zwangsgeldern gegen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in der Höhe von

25.000,00 Euro ->

weil man der Einreichung der geforderten Unterlagen zur Grundsteuer-Reform nicht Termingerecht nachgekommen ist -> oder nachkommen konnte hat man rücksichtslos Angst und Schrecken verbreitet.

Denn trotz der Fristverlängerung!

Gut ist bei der Grundsteuer-Erklärung gar nichts!

Bis Ende Januar 2023 haben Haus- und Grundbesitzer nun Zeit -> um ihre Unterlagen beim Finanzamt einzureichen.

Übrigens….

…. das politische Vorhaben von ->

SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der FDP ->

bleibt ein Lehrbeispiel für enorm bürgerfernes und bürgerverachtendes Vorgehen. Die ->

Grundsteuer-Reform ->

bekam schon wenige Monate nach dem Bekanntwerden den sehr faden und miesen Beigeschmack -> bei immer mehr Haus- und Grundbesitzern -> dass man dadurch die Fortsetzung der ->

Finanzierung der Langzeit-Arbeitslosigkeit ->

und der

Finanzierung der explodierenden Migrations-Kosten ->

über eine verdeckte Steuererhöhung bei Städten und Gemeinden erreichen möchte.

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