DAS VETO ZURÜCKGEZOGEN!
Die Ukraine hat -> ebenso wie Moldau -> seit 2022 einen „SO“ bezeichneten ->
EU-BEITRITTSSTATUS!
Doch der ehemalige ungarische Ministerpräsident ->
Viktor Orban ->
verhinderte mit einem Veto -> dass man in Brüssel die notwendigen Schritte für den offiziellen Beginn von Verhandlungen unternommen werden konnten.
Nach dem Regierungswechsel in Budapest beendete Ungarn das VETO -> das zur Blockade wurde. Denn der neue ungarische Regierungschef ->
Peter Magyar ->
konnte nach eigenen Angaben eine Einigung über die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine erzielen.
Deshalb machte Ungarn den Weg angeblich frei
für den EU-Beitrittsprozess der Ukraine!
Nun kann die Ukraine einen weiteren Schritt in Richtung einer Mitgliedschaft in das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft machen. Denn Brüssel hatte für ein schnelleres Vorankommen für eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine massiv politischen, finanziellen und politischen Druck auf Ungarn und den ehemaligen ungarischen Ministerpräsident ->
Viktor Orban ->
ausgeübt! Nachdem der neue ungarische als Regierungschef ->
Peter Magyar ->
gewählt war haben die EU-Botschafterinnen und EU-Botschafter der 27 EU-Mitgliedstaaten den Prozess zur formellen Eröffnung des ersten Verhandlungsblocks in den Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau unverzüglich eingeleitet!
Das erklärte die zyprische
EU-Ratspräsidentschaft
im Onlinedienst X!
Die EU-Erweiterungskommissarin ->
Marta Kos ->
schrieb auf X ->
ZITAT / AUSZÜGE:
Es sei nun an der Zeit, den Weg Moldaus und der Ukraine
zur EU-Mitgliedschaft zu beschleunigen!
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Der Weg zur Mitgliedschaft im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft der Ukraine soll nun beschleunigt werden!
Denn die EU-Beitrittsverhandlungen dauern in der Regel mehrere Jahre!
Manchmal sogar Jahrzehnte und sind in 6 „SO“ genannte
Cluster mit insgesamt 35 Kapiteln unterteilt!
Denn ein Nationalstaat kann dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft nur beitreten -> wenn es die „SO“ bezeichneten ->
Kopenhagener Kriterien ->
vollständig erfüllt werden!
Also die politische Stabilität und eine funktionierende Marktwirtschaft ->
sowie die komplette Übernahme des EU-Rechts!
Die „SO“ bezeichneten ->
Kopenhagener Kriterien ->
verlangen unmissverständlich -> dass ein EU-Beitrittskandidat eine stabile demokratische Ordnung besitzt und die Menschenrechte achtet -> sowie Minderheiten schützt und auch die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.
Institutionelle Stabilität und die Förderung der Grundfreiheiten
sind ebenfalls absolut erforderlich -> um die Werte des
Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft -> nach
Artikel 2 EUV -> zu respektieren und zu fördern!
Denn ein EU-Mitgliedstaat muss über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein -> sowie dem Wettbewerbsdruck innerhalb des „SO“ genannten ->
EU-Binnenmarktes ->
problemlos standzuhalten. Dies soll sicher stellen -> dass ein neuer EU-Mitgliedstaat wirtschaftlich in das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft integriert werden kann und die wirtschaftlichen Standards -> die Brüssel -> vorgibt auch erfüllen kann! Ein neuer EU-Mitgliedstaat muss die Fähigkeit besitzen -> das EU-Recht und die politischen Vorgaben ->
Acquis communautaire ->
also die „SO“ bezeichneten ->
Acquis-Kriterien ->
vollständig zu übernehmen! Dazu gehören die Anpassung an die Politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion -> sowie die Einhaltung gemeinsamer Standards und Regelungen! Erst nach einem erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen wird ein EU-Mitglieds-Vertrag ausgearbeitet -> der von allen EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament und dem Beitrittskandidaten ratifiziert werden muss! Neben den Kopenhagener Kriterien spielt auch die Aufnahmefähigkeit des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft eine Rolle -> denn das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft muss die Kapazität haben muss -> damit man neue EU-Mitgliedstaaten auch völlig problemlos integrieren kann.
Außerdem müssen die Bürgerinnen und Bürger
eines Beitrittskandidaten die Mitgliedschaft akzeptieren!
Entweder durch das nationale Parlament oder eine
durchgeführte Volksabstimmung!
Denn ein EU-Beitritt erfordert die Erfüllung politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien -> und die uneingeschränkte Sicherstellung der „SO“ bezeichneten
EU-WERTE ->
sowie die Anpassung an das SO“ bezeichnete
EU-RECHT ->
und die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten.
Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind -> kann ein Nationalstaat
Mitglied des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft werden!
Denn das Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft soll eine Gemeinschaft von europäischen Nationalstaaten sein -> die zusammenarbeiten -> um das Leben der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ->
BESSER -> SICHERER
und
EINFACHER ->
zu machen.
So lautet seit dem Beginn die Eigen-Darstellung des
Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft!
Obwohl schon seit einigen Jahren immer mehr kritische, frustrierte und verärgerte ->
EU-BÜRGERINNEN und EU-BÜRGER ->
in immer massiver werdender Form die ->
Eigen-Darstellung des Kunstgebildes der
EU-Vertragsgemeinschaft
sehr stark anzweifeln!
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