Dampf ablassen – 12. Juli 2026

DAMPF ABLASSEN

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Die Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2026!

 

 

Die Gesundheitsreform 2026 bringt höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und das Ende der beitragsfreien Familienversicherung für viele gesetzlich Versicherte. Mit der Reform steigen die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Physiotherapie und häusliche Krankenpflege deutlich. Die Mindestzuzahlung pro Medikament liegt künftig bei 7,50 Euro, die Höchstzuzahlung bei 15 Euro.

Ende der beitragsfreien Familienversicherung

Ab 2028 müssen nicht berufstätige Ehepartner, die bisher beitragsfrei mitversichert waren, einen Zuschlag von 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens des erwerbstätigen Partners zahlen.

Ausnahmen gelten für Rentner, pflegende Ehepartner -

sowie Familien mit Kindern unter sieben Jahren!

Für betroffene Haushalte kann dies mehrere

hundert Euro pro Monat Mehrkosten bedeuten!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Was die Krankenkassen-Reform mit den DEUTSCHEN macht!

 

 

Die Finanzierung der Krankenkassen soll radikal reformiert werden. Nach vielen politischen Debatten steht nun ein Gesetzentwurf fest! Doch was bedeuten die Maßnahmen konkret für gesetzlich Versicherte Bürgerinnen und Bürger? Das haben Kritikerinnen und Kritiker längst schon bundesweit verkündet!

Es wird höchstwahrscheinlich zu einer Zunahme der

Altersarmut kommen!

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden sie umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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