Dampf ablassen – 19. Juni 2021

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns

Ihre Kommentare

als Brief, Telefax oder E-Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

Zufalls-Generator

ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

================================================

Nachricht / anonymisiert

Dumm gelaufen

 

 

Bereits weit vor dem Ausbruch von CORONA wurde im Umfeld der Gates-Stiftung der Name

CORONA

zum Patent angemeldet. Bei Ausbruch von CORONA sprach Bill Gates davon, dass sich die armen Länder in Afrika Homeoffice-Arbeitsplätze nicht leisten könnten. Bereits weit vor dem Ausbruch von CORONA hatten sich Bill Gates und Dietmar Hopp an den Impfstoff-Hersteller

Curevac

beteiligt. Nachdem bekannt wurde, dass der Impf-Stoff von Curevac seine Erfolgskriterien verfehlte, brach der Aktienkurs am 17. Juni 2021 um 50% ein. Über ihre Stiftungen nehmen Gates und Hopp auch Einfluss auf die Kinder-Aktion

„Fridays for Future“.

Für Gates und Hopp scheinen die aktuellen Entwicklungen dumm zu laufen.

______________

Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann Name und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

______________

 

DIE VERFASSERIN

================================================

Nachricht / anonymisiert

Zurück auf den Weg in die Steinzeit

 

 

Der Artikel von Welt.de vom 10. Juni 2021

Deutschlands Renten-Debakel

beschert den Ärmsten ein bitteres Schicksal

endet mit den Worten, dass nach der Bundestagswahl im September die kommende Regierung als erstes eine Rentenreform anstreben muss. Wie eine Reform aussehen könnte, herrscht seit Jahrzehnten Stillschweigen in der deutschen Medienlandschaft und bei den verantwortlichen Parteien. In dem Artikel ist ausführlich und sehr verständlich beschrieben, dass die verantwortlichen Parteien von der desolaten Situation der Altersvorsorge seit 30 Jahren wissen und die Verantwortung ohne das Bestreben um eine Lösung immer vor sich hergetragen haben.

Seit dem Kalenderjahr 1988

kennen die Parteien die Lösungsansätze des DRSB.

Anstelle einer Kooperation mit dem DRSB wählten die verantwortlichen Parteien den Weg der Vernichtung des DRSB, um den Bürgerinnen und Bürger weiterhin eine heile Welt vorgaukeln zu können. Seitdem im Dezember 2020 die Allianz SE vor einer drohenden Insolvenzwelle in der Versicherungswirtschaft warnte, die große Koalition Anfang des Jahres die Bestrebungen um eine Reform der Riester-Rente für beendet erklärte und im Mai 2021 der Bundesfinanzhof die nachgelagerte Besteuerung der Rente für unzulässig erklärte, überschlagen sich die Ereignisse in Berlin.

Die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft

bewegen sich seit den neoliberalen AGENDA-Reformen

zurück auf den Weg in die Steinzeit.

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Der DRSB kann Namen und die Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

______________

 

DIE VERFASSER

================================================

______________________

EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

_________________________

Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

_________________________

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel, Dampfablassen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>