Versagen die Eliten – Teil 971 / DAS VETO ZURÜCKGEZOGEN!

DAS VETO ZURÜCKGEZOGEN!

 

Die Ukraine hat -> ebenso wie Moldau -> seit 2022 einen „SO“ bezeichneten ->

EU-BEITRITTSSTATUS!

Doch der ehemalige ungarische Ministerpräsident ->

Viktor Orban ->

verhinderte mit einem Veto -> dass man in Brüssel die notwendigen Schritte für den offiziellen Beginn von Verhandlungen unternommen werden konnten.

Nach dem Regierungswechsel in Budapest beendete Ungarn das VETO -> das zur  Blockade wurde. Denn der neue ungarische Regierungschef ->

Peter Magyar ->

konnte nach eigenen Angaben eine Einigung über die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine erzielen.

Deshalb machte Ungarn den Weg angeblich frei

für den EU-Beitrittsprozess der Ukraine!

Nun kann die Ukraine einen weiteren Schritt in Richtung einer Mitgliedschaft in das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft machen. Denn Brüssel hatte für ein schnelleres Vorankommen für eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine massiv politischen, finanziellen und politischen Druck auf Ungarn und den ehemaligen ungarischen Ministerpräsident ->

Viktor Orban ->

ausgeübt! Nachdem der neue ungarische als Regierungschef ->

Peter Magyar ->

gewählt war haben die EU-Botschafterinnen und EU-Botschafter der 27 EU-Mitgliedstaaten den Prozess zur formellen Eröffnung des ersten Verhandlungsblocks in den Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau unverzüglich eingeleitet!

Das erklärte die zyprische

EU-Ratspräsidentschaft

im Onlinedienst X!

Die EU-Erweiterungskommissarin ->

Marta Kos ->

schrieb auf X ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Es sei nun an der Zeit, den Weg Moldaus und der Ukraine

zur EU-Mitgliedschaft zu beschleunigen!

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Der Weg zur Mitgliedschaft im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft der Ukraine soll nun beschleunigt werden!

Denn die EU-Beitrittsverhandlungen dauern in der Regel mehrere Jahre!

Manchmal sogar Jahrzehnte und sind in 6 „SO“ genannte

Cluster mit insgesamt 35 Kapiteln unterteilt!

Denn ein Nationalstaat kann dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft nur beitreten -> wenn es die „SO“ bezeichneten ->

Kopenhagener Kriterien ->

vollständig erfüllt werden!

Also die politische Stabilität und eine funktionierende Marktwirtschaft ->

sowie die komplette Übernahme des EU-Rechts!

Die „SO“ bezeichneten ->

Kopenhagener Kriterien ->

verlangen unmissverständlich -> dass ein EU-Beitrittskandidat eine stabile demokratische Ordnung besitzt und die Menschenrechte achtet -> sowie Minderheiten schützt und auch die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.

Institutionelle Stabilität und die Förderung der Grundfreiheiten

sind ebenfalls absolut erforderlich -> um die Werte des

Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft -> nach

Artikel 2 EUV -> zu respektieren und zu fördern!

Denn ein EU-Mitgliedstaat muss über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein -> sowie dem Wettbewerbsdruck innerhalb des „SO“ genannten ->

EU-Binnenmarktes ->

problemlos standzuhalten. Dies soll sicher stellen -> dass ein neuer EU-Mitgliedstaat wirtschaftlich in das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft integriert werden kann und die wirtschaftlichen Standards -> die Brüssel -> vorgibt auch erfüllen kann! Ein neuer EU-Mitgliedstaat muss die Fähigkeit besitzen -> das EU-Recht und die politischen Vorgaben ->

Acquis communautaire ->

also die „SO“ bezeichneten ->

Acquis-Kriterien ->

vollständig zu übernehmen! Dazu gehören die Anpassung an die Politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion -> sowie die Einhaltung gemeinsamer Standards und Regelungen! Erst nach einem erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen wird ein EU-Mitglieds-Vertrag ausgearbeitet -> der von allen EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament und dem Beitrittskandidaten ratifiziert werden muss! Neben den Kopenhagener Kriterien spielt auch die Aufnahmefähigkeit des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft eine Rolle -> denn das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft muss die Kapazität haben muss -> damit man neue EU-Mitgliedstaaten auch völlig problemlos integrieren kann.

Außerdem müssen die Bürgerinnen und Bürger

eines Beitrittskandidaten die Mitgliedschaft akzeptieren!

Entweder durch das nationale Parlament oder eine

durchgeführte Volksabstimmung!

Denn ein EU-Beitritt erfordert die Erfüllung politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien -> und die uneingeschränkte Sicherstellung der „SO“ bezeichneten

EU-WERTE ->

sowie die Anpassung an das SO“ bezeichnete

EU-RECHT ->

und die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten.

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind -> kann ein Nationalstaat

Mitglied des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft werden!

Denn das Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft soll eine Gemeinschaft von europäischen Nationalstaaten sein -> die zusammenarbeiten -> um das Leben der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ->

BESSER -> SICHERER

und

EINFACHER ->

zu machen.

So lautet seit dem Beginn die Eigen-Darstellung des

Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft!

Obwohl schon seit einigen Jahren immer mehr kritische, frustrierte und verärgerte ->

EU-BÜRGERINNEN und EU-BÜRGER ->

in immer massiver werdender Form die ->

Eigen-Darstellung des Kunstgebildes der

EU-Vertragsgemeinschaft

sehr stark anzweifeln!

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