Dampf ablassen – 30. August 2023

DAMPF ABLASSEN

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Zufalls-Generator

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Warum stellt die ARD Übertragungen der Sender in SD-Qualität ein?

 

Reichen die ZWANGS-GEBÜHREN für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht mehr aus, um den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern täglich ein gutes und interessantes Fernseh-Programm zu liefern?

Sind die Personal- und Pensionskosten für Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schon

längst aus dem Ruder gelaufen?

Wie z.B. Printmedien berichteten, wird die ARD die Übertragung ihrer SD-Sender über Satellit in den ersten Monaten des Jahres 2025 einstellen. Einige Sender wie z.B. tagesschau24, Arte, Phoenix und One vollzogen diesen Schritt bereits im November 2022 und bieten nur noch die Sender in HD-Qualität, also in

HIGH DEFINITION

an. Schon recht bald werden das sogenannte

ERSTE

sowie diverse Regional-Programme das GLEICHE mit den Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern praktizieren. Denn die ARD hält es nicht mehr für sinnvoll und wirtschaftlich, gleichzeitig Fernseh-Programme in SD- und HD-Qualität zu übertragen, weil nur noch eine Minderheit die SD-Qualität verwendet. Denn angeblich nutzen nur noch 7% der 16,3 Millionen sogenannten Satelliten-Haushalte in unserer Heimat die SD-Version. Die

ZWANGS-GEBÜHREN

möchten jedoch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch in Zukunft weiterhin von den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern abkassieren. Muss man in unserer Heimat erst zur

LGBTQIA+-Community

gehören, also lesbisch, schwul, bisexuell, intersexuell, queer oder trans sein, um den

MINDERHEITEN-SCHUTZ

beanspruchen zu können?

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Setzen nur noch private TV-Sender auf SD-Qualität?

 

Bereits im Jahr 2020 hatte die so bezeichnete KEF -

Kommission zur Ermittlung

des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten -

die unverzügliche Beendigung der SD-Satellitenübertragung für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF gefordert. Aufgrund der

COVID-19-PANDEMIE

wurden die ursprünglich geplanten Abschaltzeit für SD-Programme zurückgestellt.

Im Gegensatz zur ARD behalten deutsche Privatsender

ihre SD-Übertragungen in SD-Qualität aufrecht!

Denn nur eine Minderheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist wirklich bereit, für die HD-Qualität extra zu zahlen. Tatsächlich haben nur etwa 3 der 16,3 Millionen Satelliten-Haushalten ein HD-PLUS-Abonnement abgeschlossen.

Doch immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

können sich dieses täglichen LUXUS nicht mehr leisten!

Denn die Bezahlung der Monatsmiete und der Strom- und Wasserkosten und auch die tägliche Versorgung mit Grundnahrungsmitteln hat absoluten Vorrang. Für den Betrieb von SD-Sender sollen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF keine zusätzlich Finanzmittel mehr erhalten. Zusätzlich zu den unbeliebten

ZWANGSGEBÜHREN

müssten sich ARD und ZDF also weitere “kräftig sprudelnde” Finanzierungs-Quellen erschließen. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD haben aber keine weiteren Finanz-Mittel zur Aufrechterhaltung von Programmen in SD-Qualität angefragt oder angefordert! Die Beendigung von Übertragung der Sender in SD-Qualität von der ARD wurde deshalb schon verkündet!

Eine Entscheidung vom ZDF zur Abschaltung

von Programmen in SD-Qualität steht noch aus!

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DER VERFASSER

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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