Dampf ablassen – 31. Dezember 2022

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

 

Die SPD und der SPD-GENOSSE Scholz stecken sehr tief in der Zwickmühle

 

Nach der Vielzahl von Medienberichten über die gezielte Vernichtung von Beweisunterlagen in der

Cum-Ex-Affäre

kocht bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern nach dem Bericht der BILD-ZEITUNG vom 19. Dezember 2022

„Parteien kungeln Verfassungsrichter aus“

der Verdacht hoch, ob aus dem Machtzentrum des Bundeskanzleramtes in der

Renten-Steuer-Affäre

ebenfalls ein gezielter Einfluss auf die Judikative vorgenommen werden soll. Auf der Grundlage der verbleibenden Beweisunterlagen in der Cum-Ex-Affäre wurden von der Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen gegen den ehemaligen Ersten Bürgermeister von Hamburg und heutigen Bundeskanzler

Olaf Scholz

und aktuellen Bürgermeister von Hamburg – Peter Tschentscher – eingestellt.

Sehr SELTSAM und äußerst MERKWÜRDIG!

Mit der volksschädlichen

WIRTSCHAFTS- UND SOZIAL-VERNICHTUNGS-AGENDA 2010

haben sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von SPD und den GRÜNEN in der Fußballer-Sprache ins „Abseits“ manövriert. Schon zur Einführung der Riester-Rente im Kalenderjahr 2001 wurden alle

„Abseits-Regeln“

mit dem Altersvermögensgesetz missachtet. Zur Durchsetzung der vollen Besteuerung der gesetzlichen Rente mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2004 wurde zuvor das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung aus März 2002 möglicheweise sogar instrumentalisiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2002 entschieden, dass Pensionen und Renten steuerlich gleich zu behandeln sind.

Gleichbehandlung bedeutet aber nicht Gleichbesteuerung!

Hieraus entstand im Kalenderjahr 2004 über die so genannte Rürup-Kommission, dass Alterseinkünftegesetz mit Wirkung zum 01. Januar 2005. Eigentlich hätte man nur die Reihenfolge der Gesetze anders wählen können. Zuerst hätte das Alterseinkünftegesetz und anschließend erst das Altersvermögensgesetz schaffen sollen, um die volle Besteuerung sämtlicher Renten gleichartig zu gestalten. Mit dem Altersvermögensgesetz ist die Riester-Rente bereits im Kalenderjahr 2001 in voller Höhe zu besteuern, obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Art der Besteuerung erst im März 2002 auf den Weg brachte!

Das war der erste politische Fehlgriff von ROT-GRÜN!

Nach den Worten des damaligen Bundesfinanzministers Hans Eichel [ SPD ] diente die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen.

Diese Offenbarung war das zweite politische Fehlgriff von ROT-GRÜN! !

Man hatte in der Rürup-Kommission im Kalenderjahr 2004 eine „moderne“ Rentenbesteuerung erfunden, die bereits im Kalenderjahr 2001 bei der Riester-Rente vorhanden war.

ROT-GRÜNE Fehlgriffe reihen sich bis heute aneinander!

Im Mai 2021 zeigte der Bundesfinanzhof der Bundesregierung zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente die

„gelbe Karte“.

Abschließend müsste eigentlich jetzt das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Vorgaben aus dem Kalenderjahr 2002 nach 20 Jahren richtig umgesetzt wurden, denn alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben nach der Abgabenordnung einen Anspruch auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Hieraus sind theoretisch 2 Szenarien denkbar:

1. Szenario:

Das Bundesverfassungsgericht schließt

sich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs an!

2. Szenario:

Das Bundesverfassungsgericht schließt

sich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht an!

Vor 20 Jahren war eine Entscheidung über „Abseits“ noch eine reine Tatsachen-Entscheidung. Heute wird im Zweifel über Abseits ein Video-Beweis herangezogen. Von den Fußball-Fans wird in wichtigen Spielen wie bei einer Fußball-Weltmeisterschaft zur Wahrheitsfindung der Video-Beweis akzeptiert und befürwortet. Vor den Augen aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müsste dann auch das Bundesverfassungsgericht anhand des

Berechnungs-Beweises

darüber entscheiden, ob eine Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente vorliegt oder auch nicht. Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern kaum ein X für ein U vormachen wollen. Die volksschädliche

WIRTSCHAFTS- UND SOZIAL-VERNICHTUNGS-AGENDA 2010

hat die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker immer fürchterlicher im Schwitz-Kasten. Ganz egal wie sich das Bundesverfassungsgericht verhält, die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker haben bereits heute die

„rote Karte“.

Der womögliche Versuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz, das Bundesverfassungsgericht nach 2002 nochmals zu instrumentalisieren, könnte die Fortführung der Kanzlerschaft von Scholz – sowie der Ampel-Koalition – vermutlich stark gefährden. Das Bundesverfassungsgericht wird sich vermutlich ohne Not nicht selbst nochmals ins

„Abseits“

stellen wollen. Bei einer nochmaligen Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts würde für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vermutlich die

„Abseits-Stellung“

der Bundesregierung unter Scholz sofort auffallen. Denn die damalige ROT-GRÜNE Bundesregierung hatte im Kalenderjahr 2001 bei der vollen Besteuerung der Riester-Rente bereits die spätere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus März 2002 scheinbar vorausgeahnt. An einer möglichen weiteren unbeabsichtigten Blendung der

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

wird sich das Bundesverfassungsgericht kein zweites Mal beteiligen.

Scholz kann sich drehen und wenden wie er will,

seine Ampel-Koalition läuft wahrscheinlich durch die Manipulationen in

der Vergangenheit auf dem baldigen Ende zu!

Die

„Abseits-Stellung“

kann das Bundesverfassungsgericht vermutlich nicht mehr aufheben. Besonders fatal kann es für Scholz verlaufen, dass er mit ein bisschen

„Fußball-Verstand“

die „Abseits-Stellung“ frühzeitig hätte aufheben können. Denn der SPD-GENOSSE Scholz hat sich und die SPD vermutlich selbst ins

„Abseits“

manövriert! Vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Mai 2021 hätte Scholz noch die notwendigen Schritte zur Beseitigung der Doppelbesteuerung der Rente einleiten können. Scholz kannte vermutlich die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vor der offiziellen Verkündung.

Der listige SPD-GENOSSE Scholz hätte eine politische und

keine gerichtliche Lösung anstreben müssen, um weiteren

und länger andauernden Schaden von den

Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern fernzuhalten!

Auf die Lösungsansätze des DRSB e.V. hatte Scholz jederzeit Zugriff, wenn er es nur gewollt hätte. Mit den durchlässigen DRSB-Reformvorschlägen hätte Scholz eine Schadensbegrenzung herbeiführen können. Anders als bei der Verkündung der Gründung der Deutschlandbank im März 2019 zum „Wohle der Geschäftsbanken“ hätte sich Scholz bei der Rettung vor der volksschädlichen

WIRTSCHAFTS- UND SOZIAL-VERNICHTUNGS-AGENDA 2010

zum „Wohle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger“ mit fremden Federn schmücken dürfen.

Scholz wollte es „SO“ aber nicht!

Womöglich will Scholz ähnlich wie seine Vorgängerin Merkel die zunehmenden Probleme einfach aussitzen. Zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus Mai 2021 hat das Bundesverfassungsgericht bis heute noch keine Stellung bezogen. Zur Machterhaltung der SPD könnte womöglich der SPD-GENOSSE Scholz sogar versuchen, eine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern.

SO“ oder „SO“!

Die SPD und der SPD-GENOSSE Scholz stecken bereits

heute sehr tief in der Zwickmühle, denn die nachgelagerte Rentenbesteuerung

ist so überflüssig wie ein Knopf an der Backe.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

 

 

Die gefährlichen Folgen linksgrüner Politik

 

Die linksgrünen Politikerinnen und Politiker leben ständig in der kognitiven Überspannung etwas Regeln zu müssen, in dem sie immer wieder neue Gebote und Verbote aussprechen, als sehnten sich die Bürgerinnen und Bürger nach kruden linksgrünen Reformen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen aber lieber ihre Ruhe haben.

Die Ideen linksgrüner Politik sind destruktiv statt konstruktiv!

Der Doppel-Wumms ist aus der Kindersprache entstanden!

Es mangelt an Wissen und an Können!

Es mangelt an Berufserfahrung und an Lebenserfahrung!

In ihrer verfahrenen Verkrampftheit geben sich die linksgrünen Politikerinnen und Politiker am liebsten wie ein cooler Udo Lindenberg, ein selbstverliebter Herbert Grönemeyer oder ein immer noch alternativer Wolfgang Niedecken. Wenn der innenpolitische Druck unaufhaltsam ansteigt und nicht mehr bewältigt und verarbeitet werden kann, sinkt die Hemmschwelle noch weitere gefährliche Entscheidungen zu treffen.

Die linksgrünen Politikerinnen und Politiker verstecken

sich noch hinter den vermeintlichen Weltführern des Westens!

Eigene Positionen haben sie nicht und können auch nicht vertreten und angesprochen werden. Wie Marionetten lassen sich die linksgrünen Politikerinnen und Politiker von dem US-Präsidenten

Joe Biden

gängeln und vor die Interessen der USA spannen.

Zum Nachteil für immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger!

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