Dampf ablassen – 28. August 2022

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns

Ihre Kommentare

als Brief, Telefax oder E-Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

Zufalls-Generator

ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

================================================

Nachricht / anonymisiert

Erinnerungen wach halten

 

Die heutige Kulturstaatsministerin im Bundeskanzleramt und ehemalige Grünen-Vorsitzende

Claudia Roth

will 30 Jahre nach den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen Erinnerungen wach halten. Aus der Sicht der Grünen ist die Gefahr von rechts nicht gebannt. Vor 17 Jahren war es

Claudia Roth

im Kalenderjahr 2005, die die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente viel moderner fand.

Daran möchte die Politikerin der GRÜNEN

höchstwahrscheinlich nicht mehr erinnert werden!

Nach den Worten von Roth werde das Leid der Opfer bis heute zu wenig beachtet. Für das Leid der Rentensteuer-Opfer findet Roth heute keine Worte mehr.

„Wir müssen und sollten die Erinnerung auch an

dieses dunkle Kapitel deutscher Gegenwart wach halten“,

so die GRÜNE Roth. Über das dunkle Kapitel der deutschen Gegenwart aus der Agenda 2010 möchte Roth höchstwahrscheinlich nicht mehr sprechen. So sind sie halt die selbst ernannten GRÜNEN Gutmenschen. Geschehenes in Rostock-Lichtenhagen kann nicht mehr ungeschehen machen.

Die Rentensteuer kann man

dagegen jederzeit rückgängig machen!

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB alle Namen und Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen!

______________

 

DIE VERFASSERINNEN

================================================

Nachricht / anonymisiert

Kann ich mich nicht erinnern!

 

Die neue Grundstückssteuererklärung stammt aus der Ära von Olaf Scholz als Bundesfinanzminister. Die Steuerformulare wurden an alle Grundstückseigentümer mit einfacher Post zugestellt. Für jedes Grundstück in Deutschland muss eine Steuererklärung zur Festsetzung einer neuen Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 dem Finanzamt eingereicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger können es sich nicht leisten, einfach zu behaupten:

An den Erhalt der Steuerformulare kann ich mich nicht erinnern!

Ansonsten sähe sich die Finanzverwaltung anschließend dazu gezwungen, die Steuerformulare nochmals per Einschreiben zusenden. Alternativ könnte Lindner, der Scholz die Stange hält, ein Strafverfahren für alle Immobilieneigentümer einleiten, die nicht fristgerecht die Steuererklärungen einreichen.

Die Wahrscheinlichkeit von Neuwahlen halten wir jedoch für

größer als die Wahrscheinlichkeit der Einleitung von Strafverfahren!

Darüber müssten sich Scholz und Lindner nach dem Auftritt von Scholz vor dem Untersuchungsausschuss in Hamburg eigentlich im Klaren sein!

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB alle Namen und Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen!

______________

 

DIE VERFASSERINNEN

================================================

______________________

EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

_________________________

Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

_________________________

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel, Dampfablassen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>