wohn riester

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky und Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 22. November 2007

 

 

Wohn - Riester
Der Einzug in das Wohnparadies?
Oder nur ein neues

Kuckucksei der Altersvorsorge?

Kann

Wohn - Riester

 

zum Baustein der Weisen werden?

 

Bereits mit der Einführung der immer noch so genannten

 

Riester – Rente

 

beabsichtigte man dieses invalide Modell auch für eigengenutzte Immobilien einzusetzen.

 

Nach den noch gültigen Regelungen kann aus der Riester – Rente nur ein Teilbetrag von bis zu

 

50.000,00 Euro

 

für Zwecke des selbstgenutzten Wohneigentums „entnommen” werden, der jedoch bis zum Rentenbeginn wieder zurückgeführt werden muss.

 

Die Regierungsparteien CDU / CSU und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag grundsätzlich darauf verständigt, die Riester – Renten – Modelle mit einer neuen Komponente zur Förderung von Wohneigentum zu erweitern.

 

In den Regierungsparteien ist man davon überzeugt, auf dem richtigen Weg zu sein und eine vernünftige Lösung gefunden zu haben:

 

1.

Eine Rückzahlungsverpflichtung des entnommenen Betrages

soll es nun nicht mehr geben.

 

2.

Wegen des Riesterelements „nachgelagerte Besteuerung” muss zu irgendeinem Zeitpunkt eine Versteuerung des entnommenen Betrages für Immobilien stattfinden.

 

Gemäß des neuen Regierungsentwurfes haben deutsche Bürger nun die Wahlmöglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase alles auf einen Schlag oder jährlich über 25 Jahre verteilt die Bau – Entnahme zu versteuern. Im ersten Fall soll 75% des vom Staat geförderten Kapitals, das in der Immobilie steckt, mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden.

 

Deutsche Bürger müssten dann die Immobilie 20 Jahre halten oder das Geld reinvestieren – sonst droht zwangsläufig eine nach Haltedauer gestaffelte

Nachversteuerung.

 

Sollte es zu der Verabschiedung dieses

 

Wohn - Riester - Kuckuckseis

 

kommen, wäre es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig, dass durch Entschuldung eine Steuer ausgelöst würde.

 

Nach dem klassischen System des Einkommensteuerrechts wurde bisher eine Förderung immer an der

 

Mittelverwendung

- Investition -

und nicht an der

Mittelherkunft

- Finanzierung -

festgemacht.

 

Eigengenutzte Immobilien wurden im Einkommensteuergesetz seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland deshalb sinnvoll nutzmehrend gefördert:

 

7b - Abschreibung

- Kalenderjahre 1949 bis 1986 -

10e - Abschreibung

- Kalenderjahre 1987 bis 1995 -

Eigenheimzulage

- Kalenderjahre 1996 bis 2005 -

 

Nachdem die grünen Reformfanatiker zunächst die Einführung einer Eigenheimzulage forderten weil die 10e – Abschreibung Besserverdienende eine höhere Förderung ermöglichte, wurde auch diese Eigenheimzulage mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2006 ersatzlos gestrichen.

 

Als Hauptgrund für die Abschaffung diente den grünen Reformbastlern der Vorwand, dass es sich bei der Eigenheimzulage nunmehr um eine ungerechtfertigte Steuersubvention handelte.

 

Am 02. August 2007 überraschte plötzlich das Magazin FOCUS in einem Bericht zum Wohnungsmarkt mit der abwertenden Aussage:

 

Deutsche sind Baumuffel”!

 

In einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom

 

06. August 2007

 

wird auf den gravierenden Rückgang von Baugenehmigungsverfahren gegenüber dem Vorjahr von

39,9%

hingewiesen.

Bei den

Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Rückgang sogar

45,1%.

 

Liegt dieser Rückgang wirklich nur an den vermeintlich

baumuffeligen Deutschen

oder einfach an den baufeindlichen Fördersystemen?

 

 

 

Einführung des Altersvermögensgesetzes in 2002

- Riester – Rente -,

Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005

- Rürup – Rente -,

Fortfall Eigenheimzulage ab 2006,

Fortfall der degressiven Abschreibung von Immobilien ab 2006

und

Erhöhung Umsatzsteuer ab 2007 von 16% auf 19%.

 

Die Reform – Ergänzungs – Debatte für das geplante Kuckucksei

 

Wohn - Riester

 

konzentriert sich nunmehr auf zwei Modelle mit den irreführenden Bezeichnungen:

 

KaNaPe

- Kapitalstock zur nachgelagerten persönlichen Einkommensbesteuerung -

und

SoFa

- sofort ohne Finanzamt -.

 

Egal wie die Reform – Ergänzungs – Debatte über die irreführenden Modelle zur Einführung einer

Riester - Entschuldungssteuer

 

auch ausgehen mag, das Kuckucksei scheint schon gelegt.

Der unglückliche Geist der nachgelagerten Besteuerung zeigt mit diesem

 

Wohn - Riester - Kuckucksei

 

- jetzt erst richtig – sein wahres Gesicht der unsinnigen Verdrechslungen der rürupschen Rentenmodelle.

 

Die gegenläufigen Zahlungsströme aus

 

Sparen für das Alter

und

Investieren in ein eigenes Heim

 

sind nicht sinnvoll und nicht nutzmehrend für deutsche Bürger miteinander zu verknüpfen, da man Geld bekanntlich nur einmal ausgeben kann.

 

Allein schon der Ansatz erweckt

Erinnerungen an eine wunderbare Brotvermehrung.

 

Soll womöglich der Versuch der Integration der Immobilienfinanzierung mit den invaliden

 

rürupschen Verdrechselungen

 

bei deutschen Bürgern den Glauben erwecken, dass Wirtschaftsweise, Professoren oder gar Politiker in der Lage sind, Wunder zu vollbringen?

 

Bei einer privaten Altersvorsorge wird mit laufenden Prämienzahlungen der Bürger bei Versicherungen ein Kapitalstock aufgebaut, der durch Zins und Zinseszins anwächst, woraus den Bürgern bei Renteneintritt eine zusätzliche Rente zufließen soll.

 

Wie soll aber ein Kapitalstock

für eine Rente aufgebaut werden, wenn der Bürger das Geld aus dem Kapitalstock zuvor entnimmt und erst viel später oder gar nicht wieder einzahlt?

 

Wie kann der zugesagte Rentenanspruch unverändert bleiben,

wenn die Bürger über lange Zeit das Geld für andere Zwecke verwenden?

 

Falls die Politiker den Bürgern bei der

 

Wohn - Riester

 

vermitteln wollen, dass eine Versicherung die zugesagte Rente auch bei der Inanspruchnahme einer

 

Wohn - Riester - Entnahme

 

unverändert lassen würde, sollte sich die betroffenen Bürger dieses von der Versicherungsgesellschaft verbindlich schriftlich bestätigen lassen.

 

Nur der reinen Ordnung halber sei erwähnt, dass nicht alle deutschen Bürger uneingeschränkt

riestern

dürfen.

 

Bei der geplanten Integration der Förderung einer eigengenutzten Immobilie in die Riester – Rente , wie auch immer diese endgültig aussehen mag, werden schon wieder deutsche Bürger willkürlich und wahllos aus einer „Förderung” ausgeklammert.

 

Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland müssen Bürger von Politikern verlangen können, dass sinnvolle und gerechte Gesetze für eine Altersvorsorge und gezielte Förderwege für eine altersgerechte Wohnung geschaffen werden.

 

Mit barrierefreien Wohnungen bliebe vielen

älteren Bürgern

der ungeliebte Weg in ein Altersheim erspart.

 

Mit dem geplanten

 

Wohn - Riester - Kuckucksei

wird höchstwahrscheinlich nur das Ziel verfolgt, neben den Versicherungsgesellschaften auch noch den Bausparkassen Geschäft zuzuspielen.

 

Mit dem Erwerb eigener vier Wände versuchen sich deutsche Bürger, ihr kleines heimisches Paradies zu schaffen.

 

Mit dem

Wohn - Riester - Kuckucksei

 

würde aber der Einzug in das kleine Paradies mit einer möglichen Straf – Steuer belegt.

 

Zur Verhinderung einer Massenflucht von aktuellen Rentenbeziehern nach Mallorca und zur Sicherstellung der nachgelagerten Besteuerung wurde bereits mit der invaliden Riester – Rente „Vorsorge” getroffen, indem bei einer „Flucht” der Rentenanspruch verfällt.

 

Für deutsche Finanzbeamte würde es wahrscheinlich bei einem

 

Wohn - Riester - Kuckucksei

 

äußerst schwierig werden, über 25 Jahre potentielle „Paradiesflüchtlinge” zu überwachen und zu verfolgen.

 

Durch die Fehlkonstruktionen der inkompatiblen

Riester - Renten - Systeme und Rürup - Renten - Modelle

 

wackeln die Fördersysteme bereits gewaltig.

 

Wird jetzt das

Wohn - Riester - Kuckucksei

 

zu einem weiteren untauglichen Rentenmodell?

 

Wann reagieren endlich verantwortungsbewusste Politiker?

Oder

müssen die deutsche Bürger erneut auf besonnene Richter warten?

 

 

 

DRSB

 

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