Sonderinfobrief – 18. Dezember 2019 / STEUER-HINTERZIEHUNG

STEUER-HINTERZIEHUNG

 

STEUER-HINTERZIEHUNG ist kein Kavaliers-Delikt -> sondern eine Straftat mit schwerwiegenden Folgen für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> also für die „SO“ bezeichnete Allgemeinheit. Bedingt durch systematische ->

STEUER-HINTERZIEHUNG ->

verliert der DEUTSCHE STAAT jedes Jahr viele Milliarden Euro an Steuer-Einnahmen. Auch in anderen NATIONAL-STAATEN -> die in der EU-Vertragsgemeinschaft eingebunden sind -> ist das Problem der STEUER-HINTERZIEHUNG bestens bekannt. Selbst in Italien, Österreich oder Slowenien gibt es GROSSE und KLEINE STEUER-HINTERZIEHER. Doch zumindest die „SO“ bezeichneten ->

KLEINEN STEUERHINTERZIEHER ->

haben es in Italien, Österreich und Slowenien schwieriger dem Staat Steuer-Gelder vorzuenthalten. Denn in den vorgenannten 3 NATIONAL-STAATEN gilt eine ->

BELEG-PFLICHT!

Das bedeutet für alle Käuferinnen und Käufer -> dass man alle erhaltenen ->

KASSEN-BELEGE ->

sorgfältig aufbewahren und auf Verlangen der jeweiligen Kontrolleure von Finanz-Behörden auch vorzeigen muss. Damit soll in Italien, Österreich und Slowenien verhindern werden -> dass Geschäfte getätigte Umsätze oder Bar-Einnahmen der Steuer verschweigen. Alle Käuferinnen und Käufer werden quasi zur Mithilfe gegen ->

STEUER-HINTERZIEHUNG ->

-> unfreiwillig -> verpflichtet. Käuferinnen und Käufer in Italien, Österreich und Slowenien müssen alle erhaltenen ->

KASSEN-BELEGE ->

annehmen, sorgfältig aufbewahren und auf Verlangen der Kontrolleure der Finanz-Behörden vorzeigen. Bis 2019 galt in unserer Heimat keine ->

BELEG-PFLICHT!

 „SO“ genannte KASSEN-BELEGE musste man nicht längere Zeit-Räume aufbewahren -> obwohl es bei größeren Anschaffungen schon sinnvoll ist -> wenn man KAUF-BELEGE aufbewahrt -> denn besonders GARANTIE-VERSPRECHEN muss man anhand von KAUF-BELEGEN und dem KAUF-DATUM nachweisen können. Ab dem 01. Januar 2020 ist in Deutschland die „SO“ dargestellte ->

BELEG-AUSGABE-PFLICHT ->

in Kraft getreten. Die BELEG-AUSGABE-PFLICHT ist Teil der „SO“ genannten ->

KASSEN-VERSICHERUNGS-VERORDNUNG!

Mit der KASSEN-VERSICHERUNGS-VERORDNUNG möchten unsere Volksvertreterinnen und Volksvertreter sicherstellen -> dass alle im Einsatz befindlichen elektronische Kassen-Modelle auf ein fälschungs-sicheres System umgestellt werden. Durch jeden erstellten ->

->

KASSEN-BELEG ->

ist die eindeutige Zuordnung eines Belegs zu einem elektronischen ->

Aufzeichnungs-System ->

das den KASSEN-BELEG erstellt hat -> jederzeit -> also auch bei kurzfristigen Kassen-Überprüfungen -> lückenlos nachvollziehbar. Gemäß belastbarer Medien-Berichte hat das ->

Bundes-Finanz-Ministerium ->

bereits 2019 mitgeteilt -> dass man nach der Abgaben-Ordnung von einer Beleg-Ausgabe -> in Einzel-Fällen von einer Ausgabe-Pflicht absieht -> wenn zum Beispiel Waren an eine Vielzahl von unbekannten Käuferinnen und Käufern verkauft werden und die Beleg-Ausgabe-Pflicht für den einzelnen Steuer-Pflichtigen eine sachliche oder persönliche Härte darstellt. Inwiefern hiervon Wochen-Marktstände, Bäckereien, Metzgereien, Eis-Dielen, Döner- und Hähnchen-Buden sowie Kioske betroffen sind -> wird man im Einzelfall noch zu prüfen haben. Wer in Zukunft trotzdem keine elektronische Kasse führen möchte -> der muss also ab Januar 2020 jede Verkaufs-Transaktion manuell erfassen -> damit sie für die zuständigen Finanz-Behörden jederzeit nachvollziehbar sind. Ein gut lesbarer ->

KASSEN-BELEG ->

muss auf jeden Fall ausgehändigt werden. Warum allerdings das technische Erfassen in elektronischen Kassen-Systemen nicht ausreichend ist und stattdessen auch noch ein ausgedruckter ->

KASSEN-BELEG ->

ausgehändigt werden muss -> dass bleibt das GROSSE Geheimnis der Finanz-Behörden. Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger kann einfach den KASSEN-BELEG liegen lassen oder ihn annehmen und anschließend wegwerfen. Die heiß geführten Diskussionen um den Klima-Wandel und den Umwelt-Schutz haben bei der Einführung der „SO“ genannten ->

KASSEN-VERSICHERUNGS-VERORDNUNG ->

bei den meisten Volksvertreterinnen und Volksvertreter ganz offensichtlich keine Rolle gespielt. Obwohl der ->

Handels-Verband Deutschland ->

kurz HDE genannt -> den etablierten Parteien beweisbar vorrechnete -> dass durch die neue Verordnung mindestens 2 Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an KASSEN-BELEGEN pro Jahr im Einzelhandel produziert werden müssen. Der Handels-Verband wies auch unmissverständlich auf die hohen Kosten für die technisch notwendige Umrüstung der Kassen-Systeme hin. Die Experten vom HDE rechnen mit 300,00 Euro bis 500,00 Euro pro Kassen-System. Da es noch keine ->

BELEG-ANNAHME-PFLICHT ->

in unserer Heimat gibt -> wird eine aktive Mithilfe zur Bekämpfung von ->

STEUER-HINTERZIEHUNGEN ->

auch in Zukunft nicht von den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern verlangt.

KASSIERERINNEN UND KASSIERER ->

an allen KASSEN-SYSTEMEN -> auch POINT-OF-SALES genannt -> sind jedoch ernsthaft um ihre Gesundheit besorgt. Denn in der Beschichtung von KASSEN-BELEGEN findet man ->

BISPHENOL.

BISPHENOL A -> kurz BPA genannt -> ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Diphenyl-Methan-Derivate und eines der Bisphenole. BISPHENOL A wird synthetisch hergestellt und ist Bestandteil vieler Produkte. BISPHENOL A ist gut nachweisbar in Plastik-Flaschen, Plastik-Spielzeug, Auskleidung von Konserven-Dosen und Thermo-Papier. Die ->

Welt-Gesundheits-Organisation ->

kurz WHO genannt -> ist die Koordinations-Behörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheits-Wesen. Die WHO stuft BPA als endokrinen Disruptor ein. BPA ist demzufolge einen Stoff mit hormon-ähnlicher Wirkung. Die WHO-Experten sehen es als erwiesen an -> dass BPA bei Kindern, Frauen und Männern ->

bereits in kleinsten Mengen ->

zur Entstehung von Krankheiten wie zum Beispiel Diabetes mellitus, Fett-Leibigkeit, Störungen der Schilddrüsen-Funktion, Entwicklungs-Störungen und Unfruchtbarkeit führen kann.

BISPHENOL A ->

wird über die Haut aufgenommen. Besonders schädlich ist BPA für alle Personen -> die täglich ständig mit BPA in Berührung kommen. Die tägliche Gesundheits-Gefährdung von ->

KASSIERERINNEN UND KASSIERER ->

hat die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter vermutlich nicht daran gehindert die „SO“ genannte ->

KASSEN-VERSICHERUNGS-VERORDNUNG ->

in die Welt zu setzen. Natürlich kann man nach jedem Einkauf auch die erhaltenen KASSEN-BELEGE zur Überprüfung einsetzen -> um festzustellen ob alle gekauften Waren korrekt erfasst und richtig abgerechnet wurden. Jeder KASSEN-BELEG ist somit auch ein Beweis über eventuelle Fehl-Buchungen. Ein KASSEN-BELEG ist jedoch keine Voraussetzung für einen möglichen ->

Gewährleistungs-Anspruch ->

wenn beispielsweise eine Käuferin oder ein Käufer den Umtausch mangelhafter Ware reklamiert. Wird man nach einem getätigten Einkauf womöglich des Diebstahls verdächtigt -> „SO“ kann ein KASSEN-BELEG zur Entlastung nützlich sein. Jeder ->

KASSEN-BELEG ->

kann nach Ablauf von Garantie-, Gewährleistungs- oder Umtausch-Verpflichtungen immer bedenkenlos entsorgt werden. Bei wertvolleren Anschaffungen wie zum Beispiel Einrichtungs-Gegenständen, technischen Geräten und Bekleidungs-Gegenständen erscheint es stets sinnvoll zu sein -> KASSEN- oder EINKAUFS-BELEGE über einen längeren Zeit-Raum aufzubewahren. Wird man nach einem Einbruch bestohlen -> dann sind ->

KASSEN- oder EINKAUFS-BELEGE ->

sowie nachweisbar bezahlte Rechnungen immer hilfreich. Denn den Versicherungs-Konzernen wird eine notwendige ->

SCHADEN-REGULIERUNG ->

wesentlich erleichtert. Differenzen und Streitigkeiten -> aufgrund grober Schätzungen der Anschaffungs-Kosten -> werden durch das Vorlegen von ->

KASSEN- oder EINKAUFS-BELEGEN ->

sowie durch nachweisbar bezahlte Rechnungen -> vermieden.

Übrigens…

…. der CDUler und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will dafür sorgen -> dass die scharf kritisierte Beleg-Pflicht aus dem Kassengesetz gestrichen wird. Darüber informierte Peter Altmaier am 10. Dezember 2019 die Bundestagsfraktion von CDU und CSU.  Altmaier ist mit dem SPDler und Finanzminister Olaf Scholz angeblich im Gespräch. Gemäß der Ansicht von Altmaier soll eine massive Papier-Verschwendung verhindert werden. Die ab Januar 2020 geltende Vorschrift führt -> laut Altmaier -> auch zu hohen Bürokratie-Kosten. Man muss jetzt abwarten -> wie die neue SPD-Führung und Olaf Scholz den Vorstoß des CDUlers Altmaier bewerten.

Wieder eimal nur ein STURM im WASSER-GLAS?

Oder möchte man tatsächlich noch

rechtzeitig ein weiteres Versagen der GroKo verhindern?

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat in einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz appelliert -> dass msn die Beleg-Pflicht noch einmal überdenken sollte. Der  Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht in der Vermeidung von überflüssigem Abfall das Gebot der Stunde -> denn die erzwungene Ausgabe von Kassen-Belegen -> die kaum ein Kunde mitnehmen will -> führt jedoch genau zu völlig überflüssigem Müll. Gemäß den intensiven DRSB-Recherchen halten über ->

79% ->

der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Beleg-Pflicht für ein ->

FALSCHES POLITISCHES SIGNAL!

Und 73% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger halten die Beleg-Pflicht für einen schlagenden Beweis der Untauglichkeit der SPD in der Regierungsverantwortung.

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