Infobrief – 31. Oktober 2013 / Schluss mit Drosseln?

Schluss mit Drosseln?

 

Dass das Kölner Landgericht eine Klausel der Telekom für unzulässig erklärt hat – > mit der eine Tempobremse für eine Flatrate verbunden war, ist für viele Kunden ein Zeichen der Ohnmacht. Das Geschäftsgebaren der Telekom ist ein Paradebeispiel dafür, wie Mega – Konzerne im Anflug von Überheblichkeit und im Bewusstsein ihrer Macht ihre Kunden für beliebige Spielbälle halten. Was man als Flatrate bezeichnet, sollte auch Flatrate sein. Ist es so einfach? Ein Sieg für alle Verbraucher? Denn für die Telekom-Kunden hat sich noch nichts gravierendes geändert. Es bleibt ein Gefühl der Unsicherheit, denn die nächst höhere Instanz kann dieses Urteil wieder kippen. Es ist schon sehr merkwürdig und erstaunlich, wie ausgerechnet ein ehemaliges Staatsunternehmen mit den DEUTSCHEN umspringen darf. Entstanden und bezahlt mit Steuergeldern und privatisiert zur Ausbeutung der Bürger! Das Urteil bedeutet nicht, dass nun Schluss mit der Drosselpraktik ist – > denn die Telekom wird nach dem Urteil kaum von ihrer Geschäftspraktik Abstand nehmen. Findige Juristen werden neue, belastbarere Namensschöpfungen kreieren. Der allgemeine Trend geht seit Jahren in diese Richtung Ergo! – Stets sollten Verbraucher das Kleingedruckte aufmerksam lesen und mit anderen Anbietern vergleichen. Qualität, Offenheit, Vertrauen und Kundenzufriedenheit waren einmal die Grundlage für gute Geschäfte. Der Gesetzgeber muss dringend dafür sorgen, dass das wieder so werden kann. Denn im Zeitalter der Call – Center wurden Vertrauen, Kundenbindung und verlässlicher Service neutralisiert.

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