Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Der Traumwelt folgt das Trauma
Im Kalenderjahr 1998 wurden vermutlich mit dem Einsatz von Mitteln und Methoden der Instrumentalisierung, Indoktrination, Agitation, Propaganda und Zersetzung die Reformen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
auf den Weg gebracht. Mit dem Wort Reform wird von den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker immer wieder nassforsch eine vermeintlich positive Umgestaltung bestehender Verhältnisse und Systeme entsprechend einem Parteiprogramm oder einem Koalitionsvertrag angestrebt. Mit dem so bezeichneten Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 wurde das Feuerwerk von der ->
Jahrhundertreform Riester-Rente ->
entzündet. Der Budenzauber um die Lügen- und Märchengeschichten der Riester-Rente wurde fast 3 Jahrzehnte bis zum Kalenderjahr 2026 aufrecht erhalten. Im Kalenderjahr 2026 brach die Riester-Rente wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Die Konstruktionsfehler der Riester-Rente waren nicht mehr zu leugnen. Die Lügen- und Märchengeschichten von der Hartz-4-Sicherheit der Riester-Rente und die Berufsfalle haben das Riester-Modell vermutlich zu Fall gebracht. Bei einem Berufsstandswechsel in die Selbständigkeit können abhängig Beschäftigte eine begonnen Riester-Rente wegen der Ankoppelung an die gesetzliche Rente nicht mehr sinnvoll fortsetzen. Die gutgläubigen Riester-Sparer müssen mindestens 4 Prozent vom Bruttolohn des Vorjahres in einen Riester-Vertrag einzahlen -> um die Auszahlung der Riester-Zulagen an die Versicherungskonzerne im Datenträgeraustausch auszulösen.
Das arbeitsmarktpolitische
Hartz-4-Konzept
startete im Kalenderjahr 2002!
Anspruch auf Hartz 4 bestand vom 16. bis zum 65. Lebensjahr. Ab dem 65. Lebensjahr bestand Anspruch auf Grundsicherung. Auf die gesetzliche Rente wird die Grundsicherung bei Eintritt ins Rentenalter angerechnet. Der eingeleitete Wechsel zum Bürgergeld ab Januar 2023 unter dem SPD-Genossen und Bundeskanzler ->
Olaf Scholz ->
konnte das angerichtete Desaster der Lügen- und Märchengeschichte um die Hartz-4-Sicherheit nicht mehr beseitigen. Die wahre Ziele der Riester-Rente kam zum Vorschein. Die Zentralstelle für Altersvorsorge -> kurz ZfA genannt -> als Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde bei der Riester-Rente für Zwecke des Datenträgeraustauschs zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Finanzverwaltung und den privaten Versicherungskonzernen zur Berechnung, Abrechnung und Auszahlung der Riester-Zulagen an die Versicherungskonzerne eingerichtet.
Die Zulagen-Regelung als Fördermaßnahme
wurde als unverzichtbar deklariert!
Die damit verbundene Aufhebung vom Steuergeheimnis über das ZfA im Kalenderjahr 2002 ergänzt den bereits eingeleiteten Datentransfer über das in 1996 gestartete Onlineportal Elektronische Steuererklärung ->
ELSTER ->
der deutschen Steuerverwaltung. Als zuständiger Sozialminister hatte der SPD-Genosse Scholz im Kabinett Merkel I kritische Fragen zu den Fallstricken der Riester-Rente in der Sendung ->
MONITOR ->
unbeantwortet weggegrinst. Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es fünf gesetzlich geregelte Durchführungswege:
Direktzusage
Unterstützungskasse
Pensionskasse
Direktversicherung
Pensionsfonds!
Berufspolitiker erhalten als Altersversorgung die so genannte Altersentschädigung ohne eigene Beiträge. Beamte erhalten als Altersversorgung Pensionen ohne eigene Beiträge. Für Selbständige sollte mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 mit der so genannten Rürup-Rente erstmals ein Durchführungsweg ähnlich der gesetzlichen Rente bestimmt werden. Die Unkündbarkeit der privaten Rürup-Rente wird mit der Unkündbarkeit der gesetzlichen Rente gleichgesetzt. Für abhängig Beschäftigte wurden neben dem Weg der gesetzlichen Altersvorsorge -> den fünf Wegen der betrieblichen Altersvorsorge -> sowie den zwei Wegen der privaten Altersvorsorge, bestehend aus Riester-Rente und Rürup-Rente, geschaffen. Für alle Berufsgruppen aus ->
abhängig Beschäftigten,
Selbständigen,
Beamten und
Berufspolitikern ->
existieren insgesamt 10 unterschiedlich geregelte Wege der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgung auf freiwilliger oder verpflichtender Basis. Die zehn Versorgungswege werden nicht einheitlich besteuert:
1.
Die Altersentschädigung der Berufspolitiker unterliegt der vollen Besteuerung.
2.
Die Pensionsbezüge von Beamten unterliegen der vollen Besteuerung.
3.
Die Riester-Rente unterliegt der vollen Besteuerung.
4 + 5.
Die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente unterliegen der
so bezeichneten nachgelagerten Besteuerung mit einer Übergangszeit
von 53 Jahren.
Im Kalenderjahr 2005 war die gesetzliche Rente anfänglich 50 Prozent
zu versteuern bis im Kalenderjahr 2058 über 53 Jahre
100 Prozent erreicht sind.
Bei Beginn des Rentenbezuges im Kalenderjahr 2058 ist die volle Besteuerung der nachgelagerten Besteuerung erreicht.
Die Rürup-Rente wurde im Kalenderjahr 2005 eingeführt.
Die letzte gesetzliche Änderung erfolgte im Kalenderjahr 2024 mit
einer weiteren Streckung der Übergangszeit zur vollen Besteuerung von zuvor 35
Jahre aus nunmehr 53 Jahre mit dem Wachstumschancengesetz unter Scholz.
Die Regelungen aus dem Alterseinkünftegesetz mit Beginn des
Kalenderjahres 2005 zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung betreffen
ausschließlich die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente.
6.
Die Direktzusage unterliegt der vollen Besteuerung wie
nachträglicher Arbeitslohn ähnlich bei Beamten.
7.
Die Unterstützungskasse wird als nachträglicher Arbeitslohn voll versteuert.
8.
Bei der Pensionskasse besteht für Altverträge, die vor dem
1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, ein Steuervorteil.
Wenn in der Ansparphase die Pauschalversteuerung gewählt wurde,
ist in der Auszahlungsphase die Rente steuerfrei.
9.
Bei der Direktversicherung sind Verträge ab dem 01. Januar 2005
voll zu versteuern.
Bei Altverträgen, Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2004, ist bei
Einmalzahlung der volle Betrag in der Regel steuerfrei.
Als Rente ist die Direktversicherung bei Altverträgen mit dem
so genannten Ertragsanteil nach den Regeln aus dem
Kalenderjahr 2004 zu versteuern.
10.
Pensionsfonds
Die Auszahlung unterliegt in der Regel der vollen Besteuerung.
Frühestens ab dem Kalenderjahr 2058 liegt eine einheitliche Besteuerung von Renten und Pensionen vor. Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung mit der Anlage R für aktuelle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher hat sich seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
zu einem Hexenwerk entwickelt. Die steuerliche Zuordnung der verschiedenen Renten ist mit den unverständlichen und überschneidenden Werbe-Bezeichnungen in der Anlage R kaum möglich. Die Rürup-Rente ist ein Plagiat des 9-Punkte-Progamms vom DRSB aus dem Kalenderjahr 2002 als Reformvorschlag zur so genannten Riester-Rente. Wesentliche Punkte des Reformvorschlages vom DRSB sind die Einhaltung des Steuergeheimnisses, die freie Wahl der Risikopräferenzstruktur aus den Kapitalanlagen -> sowie die Einheitlichkeit der privaten Altersvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger in allen Berufs- und Erwerbsphasen. Ebenso wie die Riester-Rente ist auch die Rürup-Rente unvererblich. Die so genannte nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente ist mit Wirkung zum 01. Januar 2005 aufgrund des Urteils vom 06. März 2002 vom Bundesverfassungsgericht zur Forderung nach der steuerlichen Gleichbehandlung von Pensionen und der gesetzlichen Rente entstanden. Die DRSB-Projekte ->
1.
ALLE VON ALLEM FÜR ALLE
aus dem Kalenderjahr 1989
zur gesetzlichen Rente
2.
Das 9-Punkte Programm
aus dem Kalenderjahr 2002
zur privaten Altersvorsorge
3.
Projekt 50+12
aus dem Kalenderjahr 2006
zur verfassungskonformen Rentenbesteuerung ->
stellen Elemente aus dem Gesamtkonzept vom All-Basis-System des DRSB für eine einheitliche, durchlässige und zukunftsfeste Gestaltung der Rentensysteme dar. Darüber hinaus sind neben der ->
Rentenversicherung
auch die
Kranken- und Pflegeversicherung ->
für alle Bürgerinnen und Bürger in jeder erdenklichen Berufs- und Erwerbsphase in ein einheitliches, durchlässiges und zukunftsfestes System zu überführen -> um die Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfest zu gestalten. Die schrittweise Zersetzung der Wirtschaft-, Sozial- und Steuersysteme in der ->
Bundesrepublik Deutschland ->
kurz BRD genannt -> begann erkennbar im Kalenderjahr 1998. Der Ersatz einer gesetzlichen Vorsorge durch eine private Vorsorge für Rente, Krankheit und Pflege ist systembedingt ausgeschlossen. Freiwillig kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine Zusatzversicherung abschließen. Der vermutlichen Indoktrination durch die Medien für den SPD-Genossen ->
Gerhard Schröder ->
als reformfreudiger Politiker und gegen den CDU-Politiker ->
Helmut Kohl ->
als verbitterter Altkanzler waren bei der Bundestagswahl 1998 viele Bürgerinnen und Bürger auf dem sogenannten Leim gegangen.
Zur Bundestagswahl 1998 erhielt die SPD 40,9 Prozent
und die Union 35,1 Prozent der Zweitstimmen!
Gegenüber 1994 gewann die SPD gewann 4,5 Prozent hinzu und die Union verlor 6,3 Prozent der Stimmen. Der Blatt wendete sich vermutlich durch die ständige Indoktrination der Medien vor der Bundestagswahl 1998 zugunsten der SPD. Die seit 3 Jahrzehnten andauernde Diskussion um Reformen führt zum Verlust der Glaubwürdigkeit der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker.
Spiegelbildlich nimmt die Verunsicherung der
Bürgerinnen und Bürger
ständig zu!
Das finanzielle Ausbluten der BRD ist durch die ständig
nachlassende Wirtschaftskraft nicht mehr zu verhindern!
Nach fast 3 Jahrzehnten steht die SPD im Kalenderjahr 2026 höchstwahrscheinlich aufgrund der Folgen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
vor einem politischen Desaster. Im Kalenderjahr 2026 droht die SPD -> als älteste Partei Deutschlands -> erstmals bei Wahlen an der 5-Prozent-Hürde zu scheitern.
Die SPD wurde im Kalenderjahr 1863 in
Leipzig vor 163 Jahren gegründet!
Die vermeintliche Traumwelt der ->
AGENDA 2010 ->
hinterlässt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern schwere seelische Verletzungen. Denn die hoch gelobten ->
AGENDA-Reformen ->
stellten sich als sinnlose Stückwerk-Reformen heraus. Die Aufnahme von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung –> ohne die Aufnahme von Selbständigen und Berufspolitiker -> wäre weiterhin nur Stückwerk!
Die Berufsgruppe mit dem größten Risiko der
Altersarmut stellen Selbständige dar!
Diese Risiken müssen von Städten und Gemeinden aufgefangen werden. Der vermeintliche Zauber der ->
AGENDA-Reformen ->
führt die BRD -> durch die ehemaligen Volksparteien SPD und durch die Union aus CDU und CSU -> vermutlich in ein Trauma!
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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