Sitzen die „RICHTIGEN“ in deutschen Parlamenten?
Der Deutsche Bundestag gilt unbestritten als die einzige vom Volk gewählte Institution unseres Grundgesetzes. Bekanntlich hat der Deutsche Bundestag seinen Sitz in Berlin. Die gesetzliche Mindestanzahl seiner Mitglieder ist geregelt und beträgt 598 Parlamentarier. Aufgrund der so genannten Überhangmandate sitzen meist einige Parlamentarier mehr in unserem Verfassungsorgan. Eine Legislaturperiode [ Regierungszeit ] des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre, obwohl einige Politiker diese Zeit sehr gerne verlängern möchten. Wozu? Der Wechsel bringt doch Vielfalt! Die einzelnen Mitglieder des Deutschen Bundestages [ MdB ] können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit automatisch einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor. Im letzten, 16. Deutschen Bundestag, werkelten 611 Abgeordnete. Das bedeutet, es gab 598 reguläre Sitze und 13 so genannte Überhangmandate.
Bei 611 Abgeordneten erwartet man zunächst, dass diese ein Spiegelbild der Gesellschaft sein könnten. So etwas wäre sicherlich für alle Menschen in unserer Heimat ein beruhigendes Gefühl, denn wenn aus allen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten, bunt zusammengewürfelt, das geballte Fachwissen und die kumulierte Lebenserfahrung vorhanden wäre, dann müsste für alle Menschen Sinnvolles und Nutzmehrendes aus dem Verfassungsorgan herauskommen.
Nichts wäre also besser, als wenn einige unserer erfahrenen Manager, Unternehmer, Selbständige und Handwerker sowie abhängig Beschäftigte und Rentenbezieher ihre Kompetenz und Lebenserfahrung als Abgeordnete für vier oder maximal acht Jahre zur Verfügung stellen würden. Wie viele neue Ideen könnten die Politik beflügeln? Wie viele Gesetze würden sofort gestrichen? Wie viele nutzmehrende Gesetze würden auf den Weg gebracht?
Ja, wenn nur das Wörtchen „WENN“ nicht wäre!
Denn in unserem Vorzeige – Parlament sitzen immer mehr Beamte, Lehrer und Gewerkschaftsfunktionäre und immer weniger Manager, Selbständige oder Unternehmer, Handwerker sowie abhängig Beschäftigte und Rentenbezieher. Die vorgenannten repräsentieren zwar die Mehrheit – > sind aber nur noch eine kaum wahrgenommene Randgruppe in den Parlamenten. Quasi im psychologischen Niemandsland. Sachlich und ökonomisch betrachtet, ist das Übergewicht von Beamten, Lehrern sowie Gewerkschaftsfunktionären im Bundestag nahezu zwangsläufig. Ja, die reine Lehre der Ökonomie beschäftigt sich eben im Kern mit finanziellen und wirtschaftlichen Anreizen. Da wird es verständlich, dass die vorgenannten Berufsgruppen diejenige Tätigkeit wählen, die ihnen den größten Nutzen bringt.
Und „SCHWUPPS“ wird die gesunde Durchmischung des Parlaments torpediert.
Solange besonders mittlere Beamte, Lehrer und Gewerkschaftsfunktionäre mit einem Mandat im Bundestag auf einen Schlag ihr Jahreseinkommen verdoppeln oder gar verdreifachen können, werden sie wie die Bienen vom Honig magisch vom Diätengeld angezogen. Damit möchte der DRSB keinesfalls unterstellen, dass Geld das einzige oder das wichtigste Motiv ist, den Weg in die Politik zu suchen. Aber nüchtern und sachlich betrachtet, findet man sehr selten leitende Beamte, erfolgreiche Manager, Unternehmer oder abhängig Beschäftigte sowie Rentenbezieher im Deutschen Bundestag. Selbst gut verdienende Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Ärzte oder gar Journalisten sind dort kaum zu finden. Keine Überraschung, denn ein Bundestagsabgeordneter verdient nun einmal ganz locker das Dreifache eines Lehrers. Zum Beispiel verdient ein Lehrer in der Besoldungsstufe A 13, ledig runde 45.000,00 Euro pro Jahr. Als Mitglied des Bundestages würde er zurzeit circa 130.000,00 Euro pro Jahr erhalten. Genau aus diesem Grund haben wir im Deutschen Bundestag so gut wie keine Selbständige, Unternehmer, Manager, abhängig Beschäftigte oder gar Rentenbezieher. Das derzeitige Diätensystem verlagert also vermutlich ungewollt [ ? ] einseitig die Zusammensetzung der deutschen Parlamente.
Verschärfend kommt hinzu, dass ein „braver“ Parteisoldat, der sein Parlamentsmandat ausschließlich seiner Partei verdankt, ohne wenn und aber dem Parteiapparat ausgeliefert ist. Wenn ein solcher Abgeordneter nicht richtig „SPURT“ oder „AUFMÜPFIG“ werden sollte, dann gefährdet er sofort seinen verliehenen wirtschaftlichen Status. Und wer möchte wieder in sein Klassenzimmer oder an seinen Schreibtisch bei der Gewerkschaft, wenn man einmal auf dem Berliner Olymp gestanden hat und vom süßen Nektar saugen durfte?
Wir haben also in unserer Heimat ein Bezahlungssystem für unsere Volksvertreter geschaffen, das zu einer ökonomisch zwangsläufig inferioren Zusammensetzung unseres Parlamentes führt. Höchstwahrscheinlich ist dieser Zustand sogar verfassungswidrig und mit dem Geist des Grundgesetzes unvereinbar. Der Wortlaut des Grundgesetzes legt also die Erstattung der Kosten sowie den Ausgleich des Einkommensausfalls zugrunde, wenn ein engagierter Bürger die Aufgaben eines Parlamentariers wahrnehmen möchte. Außerdem darf gemäß Artikel 48 – Absatz 2 niemand in unserer Heimat daran gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben.
Die falsche Besetzung unserer Parlamente mit überwiegend ökonomisch von den Parteien abhängigen Parlamentariern – > ist das Hauptübel manch unsinniger Gesetze oder Verordnungen. Mit einer anderen Zusammensetzung unserer Parlamente hätten wir spätestens nach einer Legislaturperiode ein repräsentativeres, leistungsstärkeres, volksnahes und vermutlich besseres Parlamentswesen.
So empfindet es schon heute die Mehrheit des Volkes.
