Infobrief – 11. Juli 2013 / Visionen von Paranoikern?

Visionen von Paranoikern?

 

Seit gestern wird die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Die Richter müssen den Nutzen und die Verhältnismäßigkeit überprüfen sowie die Gefahren des Datenmissbrauchs bewerten. Es geht im Kern aber darum, was künftig das Leben in Deutschland bestimmen und dominieren soll

// Der Überwachungsstaat oder die bürgerlichen Freiheitsrechte //.

Diese verquere Sicherheitsstruktur muss in den Köpfen von Paranoikern entstanden sein, denn sie bietet alle Möglichkeiten,

komplette Persönlichkeitsprofile

von einzelnen Menschen, von Familien sowie von Gruppen und Unternehmen zu erstellen. Wenn der Europäische Gerichtshof demnächst darauf die richtige Antwort findet, ist die Vorratsdatenspeicherung in der EU auf dem Müllhaufen der Geschichte zu suchen. Denn ist bleibt zu bezweifeln, dass die versprochene Sicherheit vor terroristischen Anschlägen einzulösen ist. Einen Anspruch oder gar ein Recht auf Sicherheit vor Terrorismus kennt unser Grundgesetz nicht. Deshalb kann der Begriff der Sicherheit auch nicht als Grund für dubiose Abhöraktionen oder sonstige Bespitzelungen herhalten. Damit werden Menschen, Gruppen, Vereine und Parteien sowie Unternehmen unter Generalverdacht gestellt. Gemäß dem deutschen Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar und das macht es zur Aufgabe der staatlichen Gewalt, sie zu respektieren und vor Angriffen zu schützen.

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