DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Geheimcode:
„UniWagnis”
Die „Stasi” – Datei der deutschen Assekuranz?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 30. März 2007
Das
MfS
Ministeriums für Staatssicherheit
in der ehemaligen DDR war in Ostdeutschland von den meisten DDR – Bürgern mehr gefürchtet als der Tod.
Kurz „Stasi” genannt, sammelte das „MfS” Daten und Informationen über die ostdeutschen und auch viele westdeutschen Bürger.
In der so genannten Kerblochkartei „KK” wurden Beruf, Parteizugehörigkeit, Hobbys, Neigungen, Gewohnheiten und Interessen des Einzelnen systematisch erfasst und ausgewertet.
Vor der „Wende” besetzen tapfere und couragierte Bürger in der Zeit vom
04. Dezember 1989 bis zum 15. Januar 1990
die Stasi – Gebäude, um eine Vernichtung der Akten zu verhindern.
Die teuflische Maschinerie
einer allgegenwärtigen Bespitzelung kam somit ans Tageslicht.
Mehr als 6 Millionen personenbezogene Akten wurden vom
MfS
Ministeriums für Staatssicherheit
in 40 Jahren akribisch zusammengetragen.
Nicht nur Briefe wurden geöffnet und heimlich gelesen, auch Telefongespräche wurden abgehört, mitgeschnitten und systematisch ausgewertet.
Die Stasi sammelte sogar Geruchsproben von Bürgern, damit diese bei Bedarf mit Spürhunden verfolgt werden konnten.
Die sogenannten Rosenholz – Akten gerieten nach der Wiedervereinigung auf dubioser Weise in die USA, stehen aber heute wieder in Deutschland zur Verfügung.
Eine Horrorsammlung von rund
39 Millionen Karteikarten und 180 Kilometern Akten
belegen, wie der „große Bruder” die wehrlosen zumeist ostdeutschen Bürger durchleuchtete.
Die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zeigten der Welt, wie grausam Bürger behandelt wurden.
Nicht nur aus diesem Grund schworen sich demokratische Bürger aus West und Ost,
nie wieder „Big Brother is watching you”
zuzulassen.
Besonders die echten „Freie Demokraten” schrieben sich den verschärften Datenschutz auf ihre Fahnen.
Niemand glaubte an eine Wiederholung derartiger Schandtaten, aber niemand rechnete mit dem Erfindungsreichtum der
deutschen Assekuranzmanager.
Die im
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
organisierten Versicherungsgesellschaften unterhalten eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei mit dem äußerst kreativen Namen
„UniWagnis”,
in der alle Daten von ahnungslosen Versicherungsnehmern systematisch abgespeichert werden.
Gemäß der allgemeinen Darstellung des
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
dient diese Datei ausschließlich der Aufdeckung von Versicherungsbetrug.
Da stellt sich schon die erste Frage:
Warum führt die Liste auch Bürger, die nach der subjektiven Meinung einer Versicherungsgesellschaft ein
„schlechtes Risiko”
darstellen?
Die im Jahr 1982 gegründete gemeinnützige Hamburger Verbraucherschutzorganisation
BdV
Bund der Versicherten e.V.
tritt für die Rechte der Verbraucher von Versicherungsprodukten ein.
Das ehemalige Vorstandsmitglied
Frank Braun
hielt zu seiner aktiven Zeit die geübte Praxis der Versicherungswirtschaft für
Zitat:
„hochgradig unseriös”
Zitat Ende.
Da stellen sich schon die weiteren Fragen:
Werden da Vorwände konstruiert, um die nächsten Prämienerhöhungen und eine gigantische Datensammlung zu rechtfertigen?
Werden deutsche Bürger als Versicherungsnehmer zum gläsernen Kunden?
Sind die umfangreichen Datenerhebungen durch die Versicherungsgesellschaften und der Austausch von Daten zwischen Versicherungsgesellschaften mit dem deutschen Datenschutzgesetz zu vereinbaren?
Wie gelangt man als ahnungsloser Bürger in diesen Datenbestand?
Nun dürfte allgemein bekannt sein, dass die Versicherungskonzerne keine
„Wohltätigkeitsveranstaltungen”
sind, die es sich zum Ziel gesetzt haben, deutsche Bürger großzügig zu unterstützen.
Mit einer Versicherungsgesellschaft muss auch in Deutschland richtig Geld verdient werden.
Das ist aber nur dann möglich, wenn die Versicherungsgesellschaften möglichst viele
Prämien einnimmt und wenig Versicherungsleistungen auszahlt.
Ausschließlich mit der vorgenannten Methode lässt sich Gewinn erwirtschaften.
Bürger, die häufig Schäden produzieren, mutieren dann schnell zum unkalkulierbaren
„Risiko”.
Da macht es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten Sinn, wenn man als Versicherungskonzern bereits vor Vertragsschluss eine verdeckte
„Risikoeinschätzung”
vornehmen kann.
Ein Einschätzungsmodell für deutsche Bürger zum Beispiel nach den Kriterien:
schlechtes Risiko,
Arbeitsloser
oder
Hartz IV Empfänger
könnte die Assekuranzunternehmen auf Dauer wirksam vor Verlusten schützen.
Ein Versicherungsvertrag ohne eingehende
„Risikoprüfung”
durch einen Versicherer ist heutzutage nicht mehr möglich.
Eine derartige Prüfung liege im Interesse der Versichertengemeinschaft, verkündete der
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V..
Nur reicht das alles aus, einen „Stasiaufwand” zu betreiben?
Der DRSB e.V. berichtete bereits über den „Volkssport Versicherungsbetrug”.
Trotz intensiver Recherche weist keine polizeiliche Kriminalstatistik Zahlen aus, die belegen, dass wegen Betruges zum Nachteil einer Versicherung erhöhte Gefahrenbereiche entstehen.
Glaubt man den Statistiken, dann entspricht das Delikt Versicherungsbetrug rund 1% aller Betrugsverfahren.
Womöglich aus dem vorgenannten Gründen bauschen die Versicherungskonzerne das leidige Thema mit fragwürdigen Methoden so geschickt auf, dass sich jeder Bürger für seine Schadensmeldung schämt.
Vermutlich sollen deutsche Bürger nur „durchsichtig” werden.
Wie also landet ein
ahnungsloser und unbescholtener deutscher Bürger im
GDV – Datenbestand?
Kaum ein Versicherungskunde ahnt im Geringsten, wie mit seinen Daten umgegangen wird.
Dabei ist die Erklärung wie immer sehr einfach:
Die deutschen Versicherungsgesellschaften verwenden seit Inkrafttreten des
BDSG
Bundesdatenschutzgesetztes
eine spezielle Einwilligungsklausel zur Datenerhebung, die bei jedem Vertragsabschluss von einem Versicherungsnehmer unterzeichnet werden muss.
Diese Einwilligungsklausel wurde bereits mehrfach in Abstimmung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden überarbeitet und wird regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.
Auf diese Einwilligungsklausel wird auf einem Merkblatt zur Datenverarbeitung ausdrücklich hingewiesen.
Das mehrseitige Merkblatt bekommt ein Versicherungskunde spätestens mit seinem Versicherungsschein zugeschickt.
Höchstwahrscheinlich ist die derzeit übliche Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe wegen vermutlich schwerer rechtlicher Mängel unwirksam.
Die Klauseln zu den Hinweis- und Warnsystemen verstoßen möglicherweise sogar gegen grundsätzliche Wertungen des Bundesdatenschutzgesetzes >BDSG<, denn die Zustimmung der Bürger erfolgt weder
„bewusst” noch ”informiert”,
wie es vom Gesetz gefordert wird.
Darüber hinaus verstößt diese Praxis wegen der Unbestimmtheit der Datenweitergabe gegen die strengen Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ein Verstoß gegen § 307 Bürgerliches Gesetzbuch >BGB< liegt damit auf der Hand.
Hiernach ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Der Bundesgerichtshof kippte am 23. Januar 2003 unter dem
Aktenzeichen III ZR 54/02
eine zu weit gehende Datenerhebungsklausel in Handyverträgen.
Durch die Allgemeine Geschäftsbedingungen >AGB< wollte der Mobilfunkkonzern die kontoführende Bank der Kunden von der Schweigepflicht entbinden und der Bank somit gestatten, personenbezogene Daten an ihn zu übermitteln.
Mit der gängigen Praxis der Datenerhebung und Datenweitergabe durch Versicherungskonzerne verhält es sich ähnlich.
Deutsche Bürger sind weder über Inhalt, noch über die möglichen Folgen der
GDV – Meldung informiert, noch haben sie eine Alternative, sich anders zu entscheiden.
Denn wer eine Zustimmung verweigert, macht sich „verdächtig” und erhält „unter Umständen” keinen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft mehr.
„Die Zeit” berichtete am 28. August 2003, dass sich bei einem Versicherungswechsel regelmäßig das neue Versicherungsunternehmen bei dem „Vorversicherer” über bisher eingetretene Schadensfälle erkundigt.
Dabei wird systembedingt auf die Datei
„UniWagnis”
zurückgegriffen.
Ein vermutlich illegales Datenerhebungsverfahren beginnt nach Auskunft des
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
mit jeder Schaden – Meldung oder im Leistungsfall.
Abhängig vom eingetretenen Ereignis vergeben die Versicherungskonzerne den deutschen Bürgern die bei ihnen versichert sind, negative Bewertungspunkte.
Mit Erreichung eines bestimmten Punktwertes werden die Personalien an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft übermittelt.
Der Verband sammelt, kodiert und wertet diese Daten aus. So mutieren unschuldige deutsche Bürger Monat für Monat zum „verdächtigen Kunden”.
Sind die Daten von „Verdächtigen” erst einmal im Computer erfasst, werden sie gekürzt, phonetisiert und in einem Codepool abgespeichert.
Aus Peter Mustermann, Musterstraße 11 in Musterstadt, wird dann ein Code wie zum Beispiel
66 / 99 – ABC – VKND.
Meldet Jahre später ein anderes Versicherungsunternehmen ebenfalls einen „verdächtigen Peter Mustermann”, entsteht dann der Code
66 / 99 – ABC – VKND.
Eine Eintragung in der Warndatei
„UniWagnis”
kann sehr schnell dazu führen, dass betroffene Bürger erhöhte Prämien zahlen müssen und / oder gar keine Versicherung mehr erhalten.
Wie datenschutztauglich der
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
wirklich ist, lässt sich schwer ermitteln.
Aus vielen Zuschriften ist dem DRSB e.V. aber bekannt, dass es oftmals zu Verwechslungen gekommen sein muss.
Eine Auskunftspflicht und / oder Mitteilungspflicht des GDV gegenüber den deutschen Bürgern gibt es nicht.
Allen Bürgern bleibt nur die Möglichkeit offen, bei ihren Versicherungsgesellschaften anzufragen, inwieweit diese Daten beim GDV gemeldet haben.
Die jeweiligen Versicherungsunternehmen sind deutschen Bürgern gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz >BDSG< gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Hierzu finden alle DRSB – Leser in der Anlage ein Musterschreiben an Versicherungskonzerne gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz >BDSG <,
damit die Möglichkeit der Einsichtnahme der durch Ihre Versicherung gesammelten Daten besteht.
Nur eine letzte Frage bleibt dann immer noch ungeklärt:
Wozu braucht die deutsche Versicherungswirtschaft
„UniWagnis”
wirklich?
DRSB
Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.
Anlage: Musterschreiben an Versicherungskonzerne gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz >BDSG <.
Briefkopf: Peter Mustermann ( Absender )
Einschreiben mit Rückschein
Herrn
Michael Versicherungsmanager
Vorstandsvorsitzender
Beispielversicherung AG
Beispiel – Straße 71
D – 00000 Beispielstadt
30. März 2007
§ 34 Bundesdatenschutzgesetz
Meine Versicherungsscheinnummer 0000000 – VSPH
Sehr geehrter Herr Versicherungsmanager,
ich erbitte von Ihnen gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz > BDSG < schriftlich
Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten bezüglich des im Betreff
genannten Versicherungsvertrages.
Des Weiteren erbitte ich lückenlose Auskunft über Herkunft, Empfänger und Kategorien
von Empfängern, an die Sie meine Daten weitergegeben haben sowie über den Zweck
der Speicherung.
Für Ihre Rückantwort habe ich mir den
16. April 2007
vorgemerkt.
Eine wirtschaftliche Nutzung dieser Daten gegenüber Dritten nehme ich nicht vor, so
dass Sie zur unentgeltlichen Auskunft verpflichtet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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