geheimcode uniwagnis

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Geheimcode:

UniWagnis

Die „Stasi” – Datei der deutschen Assekuranz?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 30. März 2007

 

Das

MfS

Ministeriums für Staatssicherheit

 

in der ehemaligen DDR war in Ostdeutschland von den meisten DDR – Bürgern mehr gefürchtet als der Tod.

 

Kurz „Stasi” genannt, sammelte das „MfS” Daten und Informationen über die ostdeutschen und auch viele westdeutschen Bürger.

 

In der so genannten Kerblochkartei „KK” wurden Beruf, Parteizugehörigkeit, Hobbys, Neigungen, Gewohnheiten und Interessen des Einzelnen systematisch erfasst und ausgewertet.

 

Vor der „Wende” besetzen tapfere und couragierte Bürger in der Zeit vom

 

04. Dezember 1989 bis zum 15. Januar 1990

 

die Stasi – Gebäude, um eine Vernichtung der Akten zu verhindern.

 

Die teuflische Maschinerie

einer allgegenwärtigen Bespitzelung kam somit ans Tageslicht.

 

Mehr als 6 Millionen personenbezogene Akten wurden vom

 

MfS

Ministeriums für Staatssicherheit

 

in 40 Jahren akribisch zusammengetragen.

 

Nicht nur Briefe wurden geöffnet und heimlich gelesen, auch Telefongespräche wurden abgehört, mitgeschnitten und systematisch ausgewertet.

 

Die Stasi sammelte sogar Geruchsproben von Bürgern, damit diese bei Bedarf mit Spürhunden verfolgt werden konnten.

 

Die sogenannten Rosenholz – Akten gerieten nach der Wiedervereinigung auf dubioser Weise in die USA, stehen aber heute wieder in Deutschland zur Verfügung.

 

Eine Horrorsammlung von rund

 

39 Millionen Karteikarten und 180 Kilometern Akten

 

belegen, wie der „große Bruder” die wehrlosen zumeist ostdeutschen Bürger durchleuchtete.

 

Die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zeigten der Welt, wie grausam Bürger behandelt wurden.

 

Nicht nur aus diesem Grund schworen sich demokratische Bürger aus West und Ost,

 

nie wieder „Big Brother is watching you”

zuzulassen.

 

Besonders die echten „Freie Demokraten” schrieben sich den verschärften Datenschutz auf ihre Fahnen.

 

Niemand glaubte an eine Wiederholung derartiger Schandtaten, aber niemand rechnete mit dem Erfindungsreichtum der

deutschen Assekuranzmanager.

Die im

GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

organisierten Versicherungsgesellschaften unterhalten eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei mit dem äußerst kreativen Namen

 

UniWagnis”,

 

in der alle Daten von ahnungslosen Versicherungsnehmern systematisch abgespeichert werden.

 

Gemäß der allgemeinen Darstellung des

 

GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

dient diese Datei ausschließlich der Aufdeckung von Versicherungsbetrug.

 

Da stellt sich schon die erste Frage:

 

Warum führt die Liste auch Bürger, die nach der subjektiven Meinung einer Versicherungsgesellschaft ein

„schlechtes Risiko”

darstellen?

 

Die im Jahr 1982 gegründete gemeinnützige Hamburger Verbraucherschutzorganisation

 

BdV

Bund der Versicherten e.V.

 

tritt für die Rechte der Verbraucher von Versicherungsprodukten ein.

 

Das ehemalige Vorstandsmitglied

 

Frank Braun

 

hielt zu seiner aktiven Zeit die geübte Praxis der Versicherungswirtschaft für

 

Zitat:

„hochgradig unseriös”

Zitat Ende.

 

Da stellen sich schon die weiteren Fragen:

 

Werden da Vorwände konstruiert, um die nächsten Prämienerhöhungen und eine gigantische Datensammlung zu rechtfertigen?

 

Werden deutsche Bürger als Versicherungsnehmer zum gläsernen Kunden?

 

Sind die umfangreichen Datenerhebungen durch die Versicherungsgesellschaften und der Austausch von Daten zwischen Versicherungsgesellschaften mit dem deutschen Datenschutzgesetz zu vereinbaren?

 

Wie gelangt man als ahnungsloser Bürger in diesen Datenbestand?

Nun dürfte allgemein bekannt sein, dass die Versicherungskonzerne keine

„Wohltätigkeitsveranstaltungen”

 

sind, die es sich zum Ziel gesetzt haben, deutsche Bürger großzügig zu unterstützen.

 

Mit einer Versicherungsgesellschaft muss auch in Deutschland richtig Geld verdient werden.

 

Das ist aber nur dann möglich, wenn die Versicherungsgesellschaften möglichst viele

 

Prämien einnimmt und wenig Versicherungsleistungen auszahlt.

 

Ausschließlich mit der vorgenannten Methode lässt sich Gewinn erwirtschaften.

 

Bürger, die häufig Schäden produzieren, mutieren dann schnell zum unkalkulierbaren

 

„Risiko”.

 

Da macht es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten Sinn, wenn man als Versicherungskonzern bereits vor Vertragsschluss eine verdeckte

 

„Risikoeinschätzung”

vornehmen kann.

 

Ein Einschätzungsmodell für deutsche Bürger zum Beispiel nach den Kriterien:

 

schlechtes Risiko,

Arbeitsloser

oder

Hartz IV Empfänger

 

könnte die Assekuranzunternehmen auf Dauer wirksam vor Verlusten schützen.

 

Ein Versicherungsvertrag ohne eingehende

 

„Risikoprüfung”

 

durch einen Versicherer ist heutzutage nicht mehr möglich.

 

Eine derartige Prüfung liege im Interesse der Versichertengemeinschaft, verkündete der

GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V..

 

Nur reicht das alles aus, einen „Stasiaufwand” zu betreiben?

 

Der DRSB e.V. berichtete bereits über den „Volkssport Versicherungsbetrug”.

 

Trotz intensiver Recherche weist keine polizeiliche Kriminalstatistik Zahlen aus, die belegen, dass wegen Betruges zum Nachteil einer Versicherung erhöhte Gefahrenbereiche entstehen.

 

Glaubt man den Statistiken, dann entspricht das Delikt Versicherungsbetrug rund 1% aller Betrugsverfahren.

 

Womöglich aus dem vorgenannten Gründen bauschen die Versicherungskonzerne das leidige Thema mit fragwürdigen Methoden so geschickt auf, dass sich jeder Bürger für seine Schadensmeldung schämt.

 

Vermutlich sollen deutsche Bürger nur „durchsichtig” werden.

Wie also landet ein

ahnungsloser und unbescholtener deutscher Bürger im

GDV – Datenbestand?

Kaum ein Versicherungskunde ahnt im Geringsten, wie mit seinen Daten umgegangen wird.

 

Dabei ist die Erklärung wie immer sehr einfach:

Die deutschen Versicherungsgesellschaften verwenden seit Inkrafttreten des

 

BDSG

 

Bundesdatenschutzgesetztes

 

eine spezielle Einwilligungsklausel zur Datenerhebung, die bei jedem Vertragsabschluss von einem Versicherungsnehmer unterzeichnet werden muss.

 

Diese Einwilligungsklausel wurde bereits mehrfach in Abstimmung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden überarbeitet und wird regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

 

Auf diese Einwilligungsklausel wird auf einem Merkblatt zur Datenverarbeitung ausdrücklich hingewiesen.

 

Das mehrseitige Merkblatt bekommt ein Versicherungskunde spätestens mit seinem Versicherungsschein zugeschickt.

 

Höchstwahrscheinlich ist die derzeit übliche Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe wegen vermutlich schwerer rechtlicher Mängel unwirksam.

 

Die Klauseln zu den Hinweis- und Warnsystemen verstoßen möglicherweise sogar gegen grundsätzliche Wertungen des Bundesdatenschutzgesetzes >BDSG<, denn die Zustimmung der Bürger erfolgt weder

 

„bewusst” noch ”informiert”,

 

wie es vom Gesetz gefordert wird.

 

Darüber hinaus verstößt diese Praxis wegen der Unbestimmtheit der Datenweitergabe gegen die strengen Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Ein Verstoß gegen § 307 Bürgerliches Gesetzbuch >BGB< liegt damit auf der Hand.

 

Hiernach ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Der Bundesgerichtshof kippte am 23. Januar 2003 unter dem

 

Aktenzeichen III ZR 54/02

 

eine zu weit gehende Datenerhebungsklausel in Handyverträgen.

 

Durch die Allgemeine Geschäftsbedingungen >AGB< wollte der Mobilfunkkonzern die kontoführende Bank der Kunden von der Schweigepflicht entbinden und der Bank somit gestatten, personenbezogene Daten an ihn zu übermitteln.

 

Mit der gängigen Praxis der Datenerhebung und Datenweitergabe durch Versicherungskonzerne verhält es sich ähnlich.

 

Deutsche Bürger sind weder über Inhalt, noch über die möglichen Folgen der

GDV – Meldung informiert, noch haben sie eine Alternative, sich anders zu entscheiden.

 

Denn wer eine Zustimmung verweigert, macht sich „verdächtig” und erhält „unter Umständen” keinen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft mehr.

 

Die Zeit” berichtete am 28. August 2003, dass sich bei einem Versicherungswechsel regelmäßig das neue Versicherungsunternehmen bei dem „Vorversicherer” über bisher eingetretene Schadensfälle erkundigt.

 

Dabei wird systembedingt auf die Datei

 

„UniWagnis”

zurückgegriffen.

Ein vermutlich illegales Datenerhebungsverfahren beginnt nach Auskunft des

 

GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

mit jeder Schaden – Meldung oder im Leistungsfall.

 

Abhängig vom eingetretenen Ereignis vergeben die Versicherungskonzerne den deutschen Bürgern die bei ihnen versichert sind, negative Bewertungspunkte.

 

Mit Erreichung eines bestimmten Punktwertes werden die Personalien an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft übermittelt.

 

Der Verband sammelt, kodiert und wertet diese Daten aus. So mutieren unschuldige deutsche Bürger Monat für Monat zum „verdächtigen Kunden”.

 

Sind die Daten von „Verdächtigen” erst einmal im Computer erfasst, werden sie gekürzt, phonetisiert und in einem Codepool abgespeichert.

 

Aus Peter Mustermann, Musterstraße 11 in Musterstadt, wird dann ein Code wie zum Beispiel

66 / 99 – ABC – VKND.

 

Meldet Jahre später ein anderes Versicherungsunternehmen ebenfalls einen „verdächtigen Peter Mustermann”, entsteht dann der Code

 

66 / 99 – ABC – VKND.

 

Eine Eintragung in der Warndatei

 

„UniWagnis”

 

kann sehr schnell dazu führen, dass betroffene Bürger erhöhte Prämien zahlen müssen und / oder gar keine Versicherung mehr erhalten.

 

Wie datenschutztauglich der

 

GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

wirklich ist, lässt sich schwer ermitteln.

 

Aus vielen Zuschriften ist dem DRSB e.V. aber bekannt, dass es oftmals zu Verwechslungen gekommen sein muss.

 

Eine Auskunftspflicht und / oder Mitteilungspflicht des GDV gegenüber den deutschen Bürgern gibt es nicht.

 

Allen Bürgern bleibt nur die Möglichkeit offen, bei ihren Versicherungsgesellschaften anzufragen, inwieweit diese Daten beim GDV gemeldet haben.

 

Die jeweiligen Versicherungsunternehmen sind deutschen Bürgern gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz >BDSG< gegenüber zur Auskunft verpflichtet.

 

Hierzu finden alle DRSB – Leser in der Anlage ein Musterschreiben an Versicherungskonzerne gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz >BDSG <,
damit die Möglichkeit der Einsichtnahme der durch Ihre Versicherung gesammelten Daten besteht.

 

Nur eine letzte Frage bleibt dann immer noch ungeklärt:

 

Wozu braucht die deutsche Versicherungswirtschaft

UniWagnis

wirklich?

 

 

 

DRSB

Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.

 

Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie

für

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,

sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.

 

 

Anlage: Musterschreiben an Versicherungskonzerne gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz >BDSG <.

 

Briefkopf: Peter Mustermann ( Absender )

 

Einschreiben mit Rückschein

Herrn

Michael Versicherungsmanager

Vorstandsvorsitzender

 

Beispielversicherung AG

Beispiel – Straße 71

 

D – 00000 Beispielstadt

 

 

30. März 2007

 

 

 

§ 34 Bundesdatenschutzgesetz

Meine Versicherungsscheinnummer 0000000 – VSPH

 

 

Sehr geehrter Herr Versicherungsmanager,

 

ich erbitte von Ihnen gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz > BDSG < schriftlich

Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten bezüglich des im Betreff

genannten Versicherungsvertrages.

Des Weiteren erbitte ich lückenlose Auskunft über Herkunft, Empfänger und Kategorien

von Empfängern, an die Sie meine Daten weitergegeben haben sowie über den Zweck

der Speicherung.

 

Für Ihre Rückantwort habe ich mir den

 

16. April 2007

vorgemerkt.

Eine wirtschaftliche Nutzung dieser Daten gegenüber Dritten nehme ich nicht vor, so

dass Sie zur unentgeltlichen Auskunft verpflichtet sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift

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