Gastbeitrag von einer politisch aktiven Arbeitsgemeinschaft -> ANONYMISIERT / Zauberlehrling Deutsche Bank

Gastbeitrag

von einer politisch aktiven Arbeitsgemeinschaft

ANONYMISIERT  

 

Zauberlehrling Deutsche Bank

 

In der Geburtsstadt von Johann Wolfgang von Goethe scheint sich die Ballade „Der Zauberlehrling“ zu wiederholen. Das geflügelte Wort „Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.“, beschreibt eine Situation, wenn eine einsetzende Entwicklung außer Kontrolle gerät und auch von ihrem Urheber nicht mehr aufgehalten werden kann. Bei der Deutschen Bank droht dieses geflügelte Wort zur Wirklichkeit zu werden. Unter „Geister“ könnte man das Investmentbanking verstehen. Mit allen Instrumenten der Börse schießt die Aktie der Deutschen Bank um die 15,00 Euro wie bei einer Achterbahnfahrt nach oben und nach unten. Nach Medienberichten wurde die Beteiligung des chinesischen Investors HNA von 10% an der Deutschen Bank durch das Bankhaus UBS mit einer so genannten „Collar Strategie“ finanziert. Das wirtschaftliche Risiko für den Beteiligungserwerb trägt zum größten Teil der Kreditgeber oder beteiligte Dritte aus den Optionspapieren. Die Absicherung einer bestehenden Aktienposition über eine Optionsstrategie wird „Collar“ genannt. Der Anleger kauft eine Put Option und verkauft gleichzeitig eine Call Option. So bekommt HNA von der UBS eine Ausgleichszahlung, wenn der Aktienkurs unter 15,00 Euro fällt. Dagegen erhält UBS einen Gewinnanteil, wenn der Aktienkurs über 15,00 Euro steigt. Der Zeithorizont dieser Absicherung ist kurzfristig ausgelegt und beträgt in der Regel 6 bis 15 Monate. Womöglich ist das enge Zeitfenster die verbleibende Zeit, um in Deutschland und Europa durch eine Rückkehr zu nationalen Währungen das Finanzsystem noch zu stabilisieren. Die Beteiligung von HNA an der Deutschen Bank ist Investmentbanking reinsten Wassers, so wie es in der Ballade von Goethe auch mit „Wasser fließe“ beschrieben steht. Die Ballade, wonach am Anfang der Zauberlehrling stolz auf sein Können ist und am Ende der Zauberlehrling der Situation nicht mehr gewachsen ist, setzt sich im Aufbau aus 8 Episoden zusammen:

Überheblichkeit und Wichtigtuerei

Umsetzung des Vorhabens

Machtrausch

Angst und Verzweiflung

Hilfloses Schimpfen

Verzweiflungstat

Hilferuf

Rettung durch den Zaubermeister

Die Deutsche Bank steht womöglich vor dem Scheideweg zwischen Subjekt und Objekt des Investmentbankings. Im Strudel der Finanzmärkte wird man am Ende wissen, ob die Deutsche Bank sowohl Täter als auch Opfer des Investmentbankings werden könnte.  

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 Durch die Reduzierung der Steuersätze in den USA sinkt die Forderung aus einem so genannten „latenten Steueranspruch“ auf die Verrechungsmöglichkeit bestehender Verlustvorträge mit erhofften zukünftigen Gewinnen in der Handelsbilanz. Solange in Zukunft keine Gewinne entstehen, ist ein latenter Steueranspruch nur heiße Luft. Deshalb gibt es in der Steuerbilanz solchen Firlefanz nicht. An dem schlechten Bilanzergebnis des Geschäftsjahres 2017 der Deutschen Bank ist nach der Aussage des Bankchefs Cryan das neue US-Steuergesetz schuld, weil die latenten Steueransprüche aus der Verrechnungsmöglichkeit von Verlustvorträgen mit zukünftigen Gewinnen durch den niedrigeren Steuersatz ab 2018 geringer geworden sind und der latente Anspruch abgeschrieben werden muss. Nach der Aussage von Cryan ist der US – Präsident Donald Trump wegen der Steuersenkung schuld an dem Bilanzdesaster der Deutschen Bank. Die Steuersätze in den USA lagen zuvor im internationalen Vergleich im oberen Bereich. Gemäß den Angaben im Anhang des Jahresabschlussberichtes 2016 der Deutschen Bank waren zum 31. Dezember 2016 latente Steuererstattungsansprüche auf Verlustvorträge in Höhe von ->

3,931 Milliarden Euro ->

aktiviert. Entsprechend hoch sind die Verlustvorträge. Die US-Steuerreform soll nach der Aussage von Cryan der Deutschen Bank einen Verlust von 1,4 Milliarden Euro eingebracht haben, wodurch insgesamt der Konzern in die Verlustzone geraten sei. Die Körperschaftssteuer wurde in den USA um 14% gemindert. Rechnerisch müsste der steuerliche Verlustvortrag der Deutschen Bank in den USA 10 Milliarden Euro betragen. Die regionale Zusammensetzung der Verlustvorträge und der aktivierten Bilanzhilfe von insgesamt 3,931 Milliarden Euro geht aus dem Konzernbericht 2016 der Deutschen Bank nicht hervor. Mit dem Wahlrecht zur Aktivierung von dieser Bilanzhilfe können sich Konzerne bei verhagelten Bilanzen ein wenig reicher rechnen. Nach den strengen Regeln des Bilanzmodernisierungsgesetzes ist das Wahlrecht für die Aktivierung der Bilanzierungshilfe auf Steuerforderungen durch die Verrechnung von Verlustvorträgen mit zukünftigen Gewinnen auf 5 Jahre begrenzt. Bei 3 Jahren Verlust in Folge wird die Luft für eine plausible Erklärung der Deutschen Bank gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG immer dünner, mit welchen strategischen und taktischen Maßnahmen der gigantische Verlustvortrag mit zukünftigen Gewinnen aus dem operativen Geschäft ausgeglichen werden können. Womöglich muss sich die Deutsche Bank im Nähkästchen nach stillen Reserven auf die Suche machen. Ansonsten stehen die Prinzipien der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit sowie das Gläubigerschutzprinzip für eine weitere Aufrechterhaltung der Aktivierung von latenten Steueransprüchen im Weg.

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 Mit dem Strategie-Wechsel aus dem Kauf der Postbank zum Kaufpreis von circa 7,2 Milliarden Euro mit einer vollständigen Integration in die Deutsche Bank muss Cryan unter dem Strich den überschießenden Kaufpreis zum Nominalwert der Postbank nach den Grundsätzen für die Behandlung von Firmenwerten abschreiben. Einen Teilbetrag hatte Cryan bereits im ersten Jahr seiner Vorstandstätigkeit abgeschrieben. Nach dem Heuschrecken-Einladungsgesetz, der so genannten Unternehmenssteuerreform 2001, sind bei Kapitalgesellschaften die Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften steuerfrei. Spiegelbildlich sind Verluste aus der Abschreibung und / oder einem Verkauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft steuerlich nicht abzugsfähig. Gemäß dem Jahresabschlussbericht 2009 der Deutschen Bank war der Werthaltigkeitstest der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG für den Kauf der Postbank noch positiv verlaufen. Welche Wunder sollen bei der Deutschen Bank in Zukunft geschehen? Das Arthur-Andersen-Syndrom hängt seit den damaligen Manipulationen im Enron-Skandal in den USA wie ein Damoklesschwert über der Wirtschaftsprüfungsbranche. Womöglich steht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vor der grundsätzlichen Entscheidung:

„Ihr oder Wir“!

Die Deutsche Bank erwartet aus dem geplanten Börsengang ihrer Vermögensverwaltung DWS in 2018 die große Wende. Für die Kunden und Aktionäre der Deutschen Bank ergeben sich aus dem geplanten Börsengang der Unternehmenssparte DWS Deutsche Asset Management mit einem angedachten Teilverkauf folgende Fragestellungen:

1.

Welchen Nutzen hat eine Vermögensverwaltung für den Kunden ohne Eingliederung in eine internationale Bank?

2.

Welches Kerngeschäft verbleibt der Deutschen Bank, wenn die Unternehmenssparte DWS nach dem Börsengang vollständig verkauft würde?

3.

Welcher Nutzen entsteht durch den Börsengang der DWS?

4.

Welche Auswirkungen hätte ein Verkauf oder Teilverkauf der DWS für den Aktienkurs der Deutschen Bank?

5.

Ist eine Zerschlagung der Deutschen Bank nach dem Verkauf der DWS aufgrund von Problemfeldern in anderen Geschäftsbereichen geplant?

Kein Automobilkonzern käme auf die Idee, ein Produktionswerk für einen PKW an die Börse zu bringen. Insgesamt scheinen die Rollenverteilungen bei der Deutschen Bank zwischen Zauberlehrling und Zaubermeister noch nicht geklärt zu sein.

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Vielen Dank für die Veröffentlichung unseres Gastbeitrages.

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