Gastbeitrag ANONYMISIERT / Jetzt SICHERE RENTEN wählen! Oder nur Stillstand der Rechtspflege?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Jetzt SICHERE RENTEN wählen!

Oder nur Stillstand der Rechtspflege?

 

Nach der Bekanntgabe des lang erwarteten Urteils des Bundesfinanzhofes am 31. Mai 2021 zur nachgelagerten Besteuerung von Renten hatte der noch amtierende Bundesfinanzminister Olaf Scholz [ SPD ] sofort eine weitere Lösung zu der bisherigen Übergangslösung von 35 Jahren [ 2005 bis 2040 ] für die Einführung der vollen Besteuerung der gesetzlichen Rente parat. Scholz schlug vor, den bereits bestehenden Übergangszeitraum von 2005 bis 2040 um weitere 20 Jahre bis zum Kalenderjahr 2060 zu erweitern. Im Kalenderjahr 2020 beträgt die Besteuerungsrate der Jahrgangsstufe 1955 80%. Im Kalenderjahr 2005 begann die Umstellung der Besteuerung mit einem anfänglichen Besteuerungsanteil von 50% [ Jahrgangsstufe 1940 und älter ]. Die jährliche Steigerung des steuerpflichtigen Anteils der Rente vom Kalenderjahr 2020 bis 2040 soll nach den Vorstellungen von Scholz von 2020 bis 2060 jetzt um jeweils 0,5% statt wie bisher um 1% erhöht werden, um den Anforderungen des Bundesfinanzhofes gerecht zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit dem Urteil vom 06. März 2002 gefordert, dass Renten und Pensionen steuerlich gleichbehandelt werden, hierdurch jedoch keine Doppelbesteuerung eintreten darf. Diese wohlklingende Forderung des Bundesverfassungsgerichts könnte sich als Quadratur des Kreises herausstellen. Die Vorsorgeaufwendungen sind aus der Günstigerprüfung in den Einkommensteuerbescheiden ersichtlich. In den Bescheiden wird die alte Regelung mit der neuen Regelung – beginnend im 2005 – abgebildet. In der Regel ist die neue Regelung ab 2005 günstiger. Die Berechnung im Einkommensteuerbescheid über eine DIN A4-Seite ist eine Wissenschaft für sich. Der Verlauf der unterschiedlichen Erwerbs-Biographien von mehr als 40 Millionen Erwerbstätigen über eine Erwerbsphase von mehr als 40 Jahren lässt sich bei mehreren Modellen unterschiedlicher steuerlicher Methoden der Höchstbetragsberechnungen mathematisch nicht mehr auf einen Nenner bringen, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer Vermeidung einer Doppelbesteuerung gerecht zu werden. Der ehemalige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Bert Rürup hatte diesen Versuch im Kalenderjahr 2004 mit dem Alterseinkünftegesetz trotzdem gestartet. Dieser rürupschen Betonreform mit der rürupschen Herunterdrechsel-Maschinerie [ Diktion DRSB aus dem Kalenderjahr 2005 ] hatte der Bundesfinanzhof in diesem Jahr die rote Karte gezeigt. Als Professor der Volkswirtschaft führten die Überlegungen von Rürup aus der statischen Betrachtung der Gesamtheit zu einem fatalen Logikfehler. Aus einer dynamischen Betrachtung eines Einzelfalles, wie dies in der Betriebswirtschaftslehre üblich ist, heraus ist sofort erkennbar, dass die Besteuerung mit 100% im Kalenderjahr 2040 für Geburtsjährgänge 1975 und jünger eine Doppelbesteuerung eintritt, weil in der Zeit bis zum Kalenderjahr 2025 die Vorsorgeaufwendungen in verschiedenen Modellen [ Regelung bis 2005, Regelung von 2005 - 2025 ] nur begrenzt abzugsfähig sind. Die vorgeschlagene Streckung der vollen Besteuerung von Scholz führt nicht zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Mit einem angemessenen Aufwand lässt sich ein Abgleich der Vorsorgeaufwendungen [ geleistete Beiträge / steuerlich begünstigte Aufwendungen ] und der Renteneinnahmen [ erhaltene Renten / steuerpflichtige Rente ] über einen jahrzehntelangen Verlauf nicht herstellen. Neben des bereits mehr als 140.000 Rechtsstreiten bei der Finanzverwaltung zur nachgelagerten Besteuerung dürfte bei einer Umsetzung des Vorschlages von Scholz die Anzahl der Fälle über eine potenzielle Doppelbesteuerung exponentiell ansteigen. Nach den Worten des damaligen Bundesfinanzministers Hans Eichel [SPD ] diente die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen. In die Ära Eichel fiel auch das Heuschrecken-Einladungsgesetz, die Abschaffung sämtlicher Förderwege für den Wohnungsbau und auch die Riester-Rente. Womöglich als Dank für die Umsetzung dieser „großartigen“ Ideen durfte sich Eichel vor Gericht ohne gegenseitige Anrechnung drei Pensionsansprüche aus seinen verschiedenen Tätigkeiten erfolgreich einklagen. Neben der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente steht auch die Riester-Rente im Feuer. Sollte es neben der Forderung nach einer Rückabwicklung der Riester-Rente auch zu einer Forderung nach einer Rückabwicklung der nachgelagerten Besteuerung kommen, dürfen sich womöglich Amtsgerichte, Landgerichte und Finanzgerichte über mangelnde Arbeit nicht mehr beklagen dürfen. Bei der Vielzahl von Fällen würden alle Dimensionen sprengen und könnte zu einem Stillstand der Rechtspflege führen.

Auf großen Plakaten zur Bundestagswahl wirbt

Olaf Scholz

für sich und für die SPD:

Jetzt SICHERE RENTEN wählen!

Ob die aktuellen und zukünftigen Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher diesen Worten von Scholz noch Glauben schenken werden, wird sich am 26. September 2021 herausstellen.

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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