Das Wort am Sonntag / Schock für rund 30 Millionen DEUTSCHE

 

Schock für rund 30 Millionen DEUTSCHE

 

Gemäß den Veröffentlichungen der Bauspar-Branche gibt es immer noch rund 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland. Die Mehrzahl davon könnte vermutlich nach dem BGH-Urteil vom 21. Februar 2017 vorzeitig von den Bausparkassen gekündigt werden.

Aber es gibt Alternativen.

12 Tage später -> also heute -> ist immer noch vielen Bausparern nicht ganz klar -> was man mit ihnen veranstaltet hat. Denn wer seinen Bausparvertrag nur als Geldanlage nutzt -> der hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs -> kurz BGH -> genannt sehr schlechte Karten. Nach diversen Medien-Berichten haben die deutschen Bausparkassen bereits geschätzten 300.000 Bausparern den Bausparvertrag gekündigt. Und weitere Hunderttausende Kündigungen sollen schon in der Vorbereitung sein. Die Entscheidung der Richter am Bundesgerichtshof ist nachvollziehbar und dürfte DRSB-Leser keinesfalls überraschen -> denn der DRSB hatte bereits mehrfach vor der Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung davor gewarnt -> dass das Modell ->

Bausparen ->

durch die EZB-Geld-Politik aus dem Gleichgewicht geraten kann und die ursprüngliche Idee des Bausparens immer mehr in den Hintergrund treten wird. Schon weit vor der Einführung des Euro wurden voll angesparte Bausparverträge kaum noch zum Bauen oder zum Kauf von Immobilen genutzt. Die Finanzierung von Baukrediten verlor an Attraktivität.  Noch vor wenigen Jahren warben die Bausparkassen in fast allen Medien dafür -> dass ein Bausparvertrag auch eine sinnvolle und gut verzinste Kapitalanlage sei. Deshalb empfahlen beim Abschluss von Bausparverträgen viele Vermittler den heutigen Bauspar-Opfern ausdrücklich eine höhere Abschlusssumme -> obwohl sie schon vor dem Abschluss ganz genau wussten -> dass der abgeschlossene Bausparvertrag nie zum Bauen oder zum Kauf einer Immobilie eingesetzt werden sollte. Natürlich dachten auch viele Bauspar-Vermittler an ihre höhere Provision. Gemäß den zugänglichen Informationen sollen besonders einige deutsche Strukturvertriebe sehr aggressiv Bausparverträge verkauft haben. Für das BGH-Urteil spielte ganz offensichtlich diese häufig praktizierte Vermarktungsstrategie keine Rolle. Die BGH-Richter haben somit auch der Werbe-Branche einen heftigen Dämpfer verpasst -> denn die Werbebotschaften der Bausparkasse haben keinerlei Auswirkungen auf die tatsächlichen gültigen Vertragsklauseln. Für einige Bausparer könnte die Möglichkeit bestehen -> eine Kündigung durch die Bausparkassen doch noch anzufechten. Wer als gutgläubiger Bausparer seinen Bausparvertrag nachweisbar als reine Geldanlage angeboten bekam und nur aus diesem Grund einen Bausparvertrag abgeschlossen hat -> der könnte in einem Rechtsstreit womöglich doch noch Chancen auf eine Weiterführung seines ->

Sparvertrages ->

haben. Dazu sind ein schriftliches Beratungsprotokoll sowie glaubwürdige Zeugen nötig. Bausparer -> die keine belastbaren Nachweise erbringen können -> dass man sie vorsätzlich mit irreführenden Werbebotschaften und Verkaufsargumenten in den Abschluss eines Bausparvertrages gedrängt hat -> sind absolut chancenlos. Denn die Abschlussvermittler werden kaum zugeben -> dass man zeitweise nur noch Bausparverträge mit dem Hinweis auf den Sparvorteil verkaufen konnte. Und auch die deutschen Strukturvertriebe werden sich nicht auf die Seite ihrer Kunden stellen. Denn das Kern-Problem aller Bausparkassen war schon vor der Einführung des Euro bestens bekannt. Immer in Zeiten niedriger Zinsen holperte das Geschäftsmodell Bausparvertrag meistens sehr heftig. In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen ist das Geschäftsmodell ->

Bausparvertrag ->

stark gefährdet und könnte extrem schnell kollabieren. Das BGH-Urteil vom 21. Februar 2017 schützt zunächst einmal die deutschen Bausparkassen und gibt ihnen ein klein wenig mehr finanziellen Spielraum. Faktisch haben die BGH-Richter also das Geschäftsmodell der deutschen Bausparkassen -> vorläufig -> gerettet. Doch zum Ausbügeln der Fehlleistungen sowie des Versagens von Politikern und Vorstandsmitgliedern der deutschen Bausparkassen sind BGH-Richter nicht in ihr Amt gewählt worden. Solange die EZB noch an der NULL-ZINS-POLITIK festhält erwirtschaften Bausparverträge -> die als reine Sparverträge genutzt werden -> noch gute Zinsen. Der Hauptgrund dafür -> dass viele vermeintliche [ Bau- ] Sparer noch an ihren Bausparverträgen festhalten. Und es ist kein Geheimnis -> dass aus den gleichen Gründen die deutschen Bausparkassen versuchen -> diese sogenannten

Schein-Bausparer ->

loszuwerden. Mit dem Rückenwind des BGH-Urteils werden die Bausparkassen wohl viele weitere tausende Sparverträge kündigen. Denn die NULL-ZINS-POLITIK von Mario Draghi ist nicht nur für deutsche Bausparkassen -> sondern auch für Personenversicherungssparten der Versicherungskonzerne eine dauerhaft schwere Belastung und Bedrohung. Man muss den vertraglich fixierten Zins-Verpflichtungen nachkommen und kann selbst mit Milliarden Kundengeldern kaum noch ausreichend Zinsen erwirtschaften. Und Bauspar- oder Versicherungskunden können sich dagegen so gut wie gar nicht mehr wehren. Denn beispielsweise verstoßen nach der Ansicht der BGH-Richter die Schein-Bausparer gegen Sinn und Zweck der Bausparidee. Wer also ältere und bereits sogenannte zuteilungsreife Bausparverträge jahrelang weiterlaufen lässt -> um sie als „noch sichere“ Geldanlage zu nutzen -> der muss demnächst mit der Kündigung rechnen. Wie vertraglich fixiert und festgelegt sind Bausparverträge darauf ausgelegt -> dass auf eine schwach verzinste Ansparphase eine längere Zinspflichtige Darlehensphase folgt. Wer also den ihm zustehenden Baukredit nicht nutzen möchte -> dem kann nun nach einer ->

Schonfrist von 10 Jahren ->

der Bausparvertrag gekündigt werden -> obwohl er Zeitweise als reine Geldanlage vermarktet wurde. Denn die obsoleten klassischen Bausparverträge funktionieren noch immer nach dem Prinzip: Jeder Bausparer zahlt über eine bestimmte Zeitdauer mehrere Jahre lang -> regelmäßig monatlich festgelegte Beiträge ein und erhielt in der Vergangenheit dafür wenig Zinsen. Ursprünglich waren die Zinsen für alle Bausparer immer unattraktiv. Erst durch die NULL-ZINS-POLITIK der EZB lohnte sich das obsolete Spar-Modell wieder. Plötzlich waren die ->

„alten Guthabenzinsen“ ->

hoch und deshalb attraktiv. In jeder Hochzins-Phase werden erfahrungsgemäß die Bausparverträge wieder völlig uninteressant. Denn niemand wird gezwungen in Hochzinsphasen zu bauen oder Immobilien zu kaufen. Wer in Hochzinsphasen sein Geld gut bei Banken oder Sparkassen anlegt -> der kann in Niedrigzinsphasen bauen oder Immobilien erwerben und sogar für Immobilien-Darlehen von den niedrigen Zinsen partizipieren. Deshalb hat der DRSB das Modell Bausparen immer kritisch durchleuchtet und davon abgeraten Bausparverträge auch als reine Sparverträge zu betrachten. Das BGH-Urteil vom 21. Februar 2017 bestätigt nun vollumfänglich die Warnungen des DRSB. Die von den BGH-Richtern durchleuchteten Bausparverträge waren seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif -> als sie die Bausparkasse 2015 kündigte. Und diese Frist von 10 Jahren war für das BGH-Urteil entscheidend. Das ergibt sich auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuchs -> der eindeutig festlegt -> dass jeder Darlehensnehmer nach dieser Zeitspanne die Möglichkeit haben sollte seinen Vertrag kündigen zu können. Das aktuelle BGH-Urteil sieht ganz offensichtlich die Bausparkasse in der Rolle eines Darlehensnehmers. Nach der Zuteilungsreife eines voll angesparten Bausparvertrages -> wenn also der Bausparkunde seinen Bausparkredit in Anspruch nehmen kann -> werden nach der Ansicht der BGH-Richter die Rollen getauscht. Nach der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 wurden das Bausparen durch den Riester-Wahn brandgefährlich -> denn die nachgelagerte Versteuerung machte das Bausparen zum völlig unberechenbaren Blindflug. Darüber hat der DRSB sachlich und sehr ausführlich mehrfach berichtet. Und der DRSB lag mit den gemachten Aussagen wieder einmal völlig im SCHWARZEN BEREICH.

Bausparen lohnt in den meisten Fällen nicht mehr!

Denn die meisten Bausparsummen von durchschnittlich 30.000,00 Euro sind in der Regel viel zu klein -> sodass man damit weder ein Haus noch eine Wohnung vollständig finanzieren kann. Nach der Verkündung des BGH-Urteils befinden sich die deutschen Bausparkassen noch immer in einer finanziellen Gefährdungszone. Die gekündigten Bauspar-Kunden erhalten zwar ihr angespartes Geld voll verzinst zurück -> doch neue Bausparverträge werden sie sicherlich nicht mehr abschließen. Wie seit Jahren vom DRSB empfohlen sollten sich Sparer sorgfältig ein Festgeldkonto bei einer sicheren Bank anlegen. Aber -> genau an diesem Punkt beginnt ein Spiel mit dem Feuer. Denn welche europäische oder deutsche Bank ist nach der Finanz-und Wirtschaftskrise seit 2008 noch sicher? Selbst die ehemals sicheren Volksbanken und Sparkassen wurden -> nach der Einführung des Euro von dem EU-Kunstgebilde -> in dubiose Geldanlagen getrieben. Trotzdem sind deutsche Volksbanken und Sparkassen noch sichere Alternativen für die geschockten Bausparkunden. Nach dem BGH-Urteil vom 21. Februar 2017 dürfte das vermeintlich gerettete Geschäftsmodell ->

Bausparen ->

auf sein baldiges Ende blicken. Die ->

Belohnung der DEUTSCHEN ->

für Konsumverzicht waren früher einmal die Zinsen auf Sparguthaben -> die man zur Altersvorsorge anlegte. Die NULL-ZINS-POLITIK der EZB hat dieses Vorsorge-Denken völlig pervertiert. Und SPD und GRÜNE haben mit der Einführung der volkschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 den Sparwillen der DEUTSCHEN für jede Form der privaten Altersvorsorge torpediert. Denn wer arbeitslos wird und von ALG I in ALG II -> auch Hartz-4 genannt -> ausgegliedert wird -> der muss zunächst einmal alle angesparten Gelder aufbrauchen und teure Immobilien oder auch werthaltige Automobile verkaufen. Diese Verarmungsstrategie für Hartz-4-Empfänger ist von einer ROT-GRÜNEN Regierung rücksichtslos auf die Schiene gesetzt worden und heute noch immer gültig. Also müssen auch Bausparer die Gelder -> die sie von einer Bausparkasse erhalten -> zuerst aufbrauchen bevor man der totalen Ausgrenzung aus unserer Gesellschaft ausgeliefert wird und Hartz-4-Geld bekommt. Soviel zu unserem demokratischen Rechtsstaat und dem anhaltenden Versagen deutscher Politiker. Nach der Ansicht von vielen DEUTSCHEN ist es jetzt nun an der Zeit sich gegen solche Entwicklungen zu stellen. 30 Millionen geschockte Bausparer und rund 16 Millionen Riester-Opfer sollen nach der Ansicht der deutschen Medien die Absicht haben zur Bundestagswahl noch SPD oder GRÜNE zu wählen? Wer soll solchen vorsätzlich konstruierten Blödsinn noch glauben? Woher sollen die Wählerstimmen zum Beispiel für die SPD und GRÜNE noch herkommen?

Schon vergessen?

Der SPDler und Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder sowie der GRÜNE und Ex-Außenminister Joschka Fischer haben den Provisionsschneidern und Zinskassieren die Wege geebnet. Danach haben SPD und GRÜNE bekanntlich Bausparverträge, Lebensversicherungspolicen und natürlich das Riester-Sparen zu gefährlichen Vertragsrisiken gemacht. Die Richter am BGH haben also nicht überraschend die liebsten Sparprodukte der Deutschen gekillt. Wie der BGH diesen Sachverhalt genau beurteilt -> das lässt sich derzeit noch nicht sagen. Dazu muss man erst das schriftliche Urteil abwarten und in aller Ruhe analysieren. Vermutlich müssen Bausparer und Bausparkassen noch mindestens 3 Wochen darauf warten.

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