Entgehen
Banker der Rente mit 67?
[ Zahlt sich der Vorruhestand aus? ]
Erst haben uns viele Investment – Banker ins Chaos geritten und nun greifen die Ausnahmeregeln bei der Rente mit 67. Man plant höchstwahrscheinlich für mehrere tausend Bank – Angestellte einen früheren Ruhestand ohne Hinnahme von Abschlägen zu genehmigen. Dies war schon im Jahr 2007 der Fall. Allerdings mussten die Betroffenen eine Bedingung akzeptieren. Für Vorruhestandsregelungen
bestand kein Vertrauensschutz. So sah es der 151 – seitige Gesetzesentwurf zur Rente mit 67 vor, den das Kabinett Ende November 2007 billigte. Dennoch werden vermutlich mehrere tausend Bank – Angestellte der unpopulären Anhebung des Rentenalters entgehen. Der Vorruhestand ist besonders in der Finanzbranche weit verbreitet und wurde von den Banken in den vergangenen Jahren massiv eingesetzt, um den starken Personalabbau sozial abzufedern. Dabei regelt der Tarifvertrag zur vorzeitigen frühzeitigen Pensionierung noch immer den Ausstieg. Nach 10 Berufsjahren können die Banker ein Jahr vor dem frühestmöglichen Renteneintritt ihr aktives Berufsleben beenden. Nach 20 Berufsjahren beträgt diese Frist zwei Jahre. In dieser Zeit erhalten sie 70% ihrer letzten Bruttobezüge. Viele betriebliche und individuelle Vereinbarungen gehen oft darüber hinaus. Sogar das konkrete Renteneintrittsalter ist festgelegt worden und lag für die nach 1949 Geborenen bei 62 Jahren. Je nach Geburtsjahr könnten die betroffenen Banker nach der Rentenreform erst maximal ein Jahr später in Rente gehen. Der früheste Ausstieg ist künftig noch immer mit 63 Jahren möglich. Also muss ein Jahr finanziell überbrückt werden. In den möglicherweise anstehenden Fällen bleibt dann nur der Bezug von ALG I. Eine solche Regelung würde in unnötiger Weise erneut unsere Sozialsysteme belasten. Es gibt also keine Parallelität zur Altersteilzeit. Denn für Beschäftigte, die vor 1955 geboren wurden und bis zum 31. Dezember 2006 Altersteilzeit vereinbart haben, sieht das Gesetz einen weit reichenden Vertrauensschutz vor. Ein 1952 Geborener muss nach dem Gesetz bis 65 Jahre und sechs Monate arbeiten. Möchte man mit 63 Jahren in Rente gehen, werden für jeden Monat 0,3% Abschlag fällig. Diese Bevorzugung bei den Abschlägen stößt zunehmend auch auf Kritik der aktuellen Rentenbezieher.
Das ist eine unsinnig
Regelung und belastet die Rentenkassen.
Die Menschen in unserer Heimat können nicht mehr nachvollziehen, wenn man am einen Tag sagt, dass sie länger arbeiten müssen und am nächsten schafft man durch eine Hintertür wieder neue Ausnahmen. Und dann auch noch für gut verdienende Banker.
So etwas versteht die Mehrheit nun nicht mehr.
Es fehlen Betreuungsplätze in Kindertagesstätten, es fehlen qualifizierte Lehrer, Schulen verrotten oder werden geschlossen. Die soziale Ausgrenzung erreicht ungeahnte Ausmaße und das Umgangsklima wird rauer. Für die Bankenrettung ist stets ausreichend Geld vorhanden.
Warum ist kein Geld für die
Bedürfnisse der Menschen in unserer Heimat vorhanden?
___________________________________
Möchten Sie sich unabhängig und sachlich korrekt informieren?
Ohne Beeinflussung von Werbe- oder Produktpartnern.
Ohne Beeinflussung von Geheimdiensten oder angeschlossenen Tarnorganisationen, Geheimbünden oder dubiosen NGO´s.
JA!
Dann lesen Sie regelmäßig kostenfrei die DRSB – Internetseite mit den hochinteressanten Artikelserien.
Nutzen Sie die Vorteile der Demokratie.
Bilden Sie sich Ihre unabhängige Meinung.
