Dampf ablassen – 26. Juni 2020

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

Angst vor den deutschen Finanz-Ämtern!

 

Millionen deutsche Rentnerinnen und Rentner zittern vor den deutschen Finanz-Ämtern! Diese Scheiße haben uns SPD und GRÜNE eingebrockt! Anscheinend vergessen es viele Rentnerinnen und Rentner, wenn sie an der Wahl-Urne stehen. Aber – man sollte auch nicht vergessen, dass uns Rentnerinnen und Rentner die UNION sowie auch FDP und LINKE bislang die Angst vor den Finanz-Ämtern nicht genommen haben! Ginge es nach der AfD, dann würde Professor Meuthen sogar die GRV ganz abschaffen. Leider ist der DRSB keine Partei und kann in kein deutsches Parlament gewählt werden, denn mit circa 22 bis 25 Millionen Wählerstimmen würde der DRSB jede Wahl in Deutschland gewinnen!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Angst vor dem Finanzamt?

 

JA! – Ich habe als DEUTSCHER RENTNER sogar große Angst vor dem Finanzamt. Dafür haben die Genossen der SPD und die Öko-Idioten der GRÜNEN unter der Führung von Schröder und Fischer gesorgt. Es gibt in der Bundesrepublik rund 22 Millionen Rentner! Wahrscheinlich sind alle Wahlberechtigt! Also LEUTE – ran an die Wahlurnen und nur noch Parteien wählen, die uns allen die Angst vor dem Finanzamt wieder nimmt!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Zerfleischung von Europa

 

Die EU-Rats-Präsidentschaft unter der Führung von Angela Merkel ab dem 01. Juli 2020 ist eine historische Chance, Deutschland und die anderen noch souveränen Nationalstaaten, die fest in das Kunstgebilde der EU eingebunden sind, in eine verheißungsvolle Zukunft zu führen. Wird der BREXIT zum 31. Dezember 2020 – wie allgemein vermutet wird – nicht mit einer harmonischen Regelung enden, wird der Zerfleischungsprozess innerhalb Europas erst so richtig in Gang gesetzt. Jeder wird sich selbst der Nächste sein. Echte Verhandlungen innerhalb Europas wird es anschließend nicht mehr geben. Ein kontrollierter Ausstieg aller souveränen Staaten aus der EU und dem Euro ist besser als ein andauernder Wirtschafts- und Währungskrieg innerhalb Europas, bei dem keiner mehr seine Schulden bedient. Nur ein baldiger Ausstieg aus EU und EURO könnte noch das deutsche gesetzliche Rentenmodell retten!

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Die Tücken der Riester-Rente

 

Im großen Bogen traut sich eine „Finanzexpertin“ am 07. Juni 2020 über das unbekannte Magazin STYLEBOOK an vermeintlich kritische Fragen zur Riester-Rente unter dem Titel

„Das sind die Tücken bei der Riester-Rente“

heran. Aus ihrer Sicht stellt sie die wichtigsten Fakten zur Riester-Rente zusammen:

Riester-Rente und Bürokratie

Riester-Rente und Vertragsklauseln

Riester-Rente und Rendite

Nach fast 20 Jahren Riester-Rente erläutert der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Nauhauser: „Der Kunde weiß nicht, was auf ihn zukommt“. Die bestehende Unvererblichkeit der Riester-Rente wird im letzten Satz des Artikels wie folgt angesprochen: „Die Rente vererben geht in der Regel nicht.“

Was soll ein Riester-Opfer

mit diesen vagen Informationen anfangen?

Die wahren Tücken der Riester-Rente sind:

1.

Unvererblichkeit

2.

Volle Besteuerung bei Rentenbezug

3.

 Vermeintliche „Hartz-4-Sicherheit“

4.

Fehlende Mündelsicherheit der Kapitalanlagen

5.

Vermeintliche „Garantie“ der Einzahlungen und Zulagen

6.

Berufsfalle

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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