Dampf ablassen – 12. Januar 2012

Dampf ablassen

Leserbriefe von DRSB – Lesern / Spezialausgabe zum Thema

Gedanken zum Grundgesetz

 

 

12. Januar 2012

 

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E – Mail

Gedanken zum Grundgesetz

 

Beim Aufbau der Bundesrepublik Deutschland war viel von Frieden und Freiheit die Rede, von Gleichheit und Gerechtigkeit.

Was ist daraus geworden?

Die staatlichen Eliten des Dritten Reichs haben nach 1945 ein Grundgesetz etabliert, aus dem sie und die von ihnen getragenen politischen Parteien erfolgreich eine uneingeschränkte Macht für sich abgeleitet haben. Höhere Beamte und Richter haben damit ihre frühere Machtposition und Sonderstellung auch für die Zukunft festgeschrieben und abgesichert. Von vornherein wurde die Gewaltenteilung als Voraussetzung für einen demokratischen Rechtsstaat verhindert und ein Zwei-Klassenrecht zu Gunsten der staatlichen und gesellschaftlichen Eliten geschaffen, das es so in keinem Land Europas gibt. Das drückt sich dadurch aus, dass einige wenige Verantwortliche in den Parteien die Leute bestimmen, die in der Legislative, in der Exekutive und in der Judikative das Sagen haben.

Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes wurde durch Art. 33 Absatz 5 – „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln“ – dahin gehend relativiert, dass Beamte und Richter für sich selbst Privilegien daraus ableiten, von denen Normalbürger nur träumen können. Beamte belegen mehr als 50 Prozent der Abgeordnetensitze in Bund und Land, ohne dass sie dabei auf ihren Beamtenstatus verzichten müssen, das spricht für sich. Zusammen mit den politischen und gesellschaftlichen Eliten [ Adel, Geldadel, Unternehmer ] haben sie eine Art „Apartheidsystem“ geschaffen, ein Zwei-Klassensystem mit einem Zwei – Klassenrecht. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, den Begriff

„hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums“

zu hinterfragen. Man stellt erstaunt fest, dass der Begriff

„Berufsbeamtentum“

vor 1945 nur einmal im deutschen Recht auftaucht, im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933. Dieses Gesetz bestimmt, wer im Deutschen Reich Beamter sein oder werden kann, bzw. wer das nicht kann, nämlich Juden sowie Mitglieder der SPD und der Gewerkschaften, mehr beinhaltet das Gesetz nicht. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass sich allein die betroffenen Begünstigten die Deutungshoheit über den Begriff „Berufsbeamtentum“ gesichert haben.

Das eigentliche Machtzentrum in unserem Land ist damit der Deutsche Beamtenbund. Alle Organe der Legislative, der Exekutive und der Judikative folgen gegebenenfalls dessen Vorgaben, ebenso der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Inhaber der Macht haben also allen Grund, dem Deutschen Volk eine freiheitlich demokratische und rechtstaatliche Verfassung zu verweigern.

Die Medien befinden sich ebenfalls fest in der Hand der politischen Parteien [ Hörfunk, Fernsehen ] bzw. der Unternehmer [ Privatfernsehen, Printmedien ], so dass die Erziehung der Menschen zu braven Staatsbürgern im Sinne der Machthaber zumindest bis heute bestens funktioniert hat. Bis heute hat sich zum Beispiel niemand darüber aufgeregt, dass das Bundesverfassungsgericht schon seit 30 Jahren [ seit einer Entscheidung vom 1. Juli 1981 ] regelmäßig feststellt, dass bei der Altersversorgung für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Mitglieder anderer Altersversorgungssysteme, dass Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip und Eigentumsschutz von etwa 80 Prozent der Bevölkerung hier hinter einem höherwertigen öffentlichen Interesse zurückzustehen haben.

Fazit:

Insgesamt kommt man zwangsläufig zu der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an auf Lug und Trug aufgebaut ist.

 

Otto W. Teufel

Kirchheim bei München

 

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