Dampf ablassen – 20. Juni 2020

DAMPF ABLASSEN

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Eindeutiges BGH-Urteil!

 

Auch darüber hat der DRSB absolut korrekt berichtet. 108 Millionen LV-Verträge sind von dem Urteil betroffen, denn fehlerhafte AGB bei LV-Versicherungen bringen den Versicherten durchschnittlich 10.200,00 Euro mehr ein. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sogar Beiträge und Zinsen zurückfordern.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

RÜCKABWICKLUNG FODERN!

 

Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können in vielen Fällen rückabgewickelt werden. Das entschieden deutsche Richter am Bundesgerichtshof. Wer seine LV- oder Renten-Versicherung widerruft, der kündigt sie rechtlich gesehen nicht. Bei müssen die „Kunden“ sämtliche Beitragszahlungen zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen zurückbekommen. Das nennt man Nutzungsentschädigung.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Der DRSB kann unsere Namen und die Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

RAUS AUS LV UND PRIVATER RENTE

 

Jeder LV- oder Rentenversicherungskunde, der zwischen 1994 und 2007 seinen Vertrag abgeschlossen und keine oder nur eine unzureichende Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann seinen Widerruf nun geltend machen. Das gilt auch für Versicherungspolicen, die bereits gekündigt wurden oder ausgelaufen sind. Man bekommt alle Beiträge mit Zinsen zurück. Bevor noch mehr Versicherungskonzerne die LV- und Rentenversicherungs-Beständen verhökern, sollte WIR DEUTSCHE handeln.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

 

Jeder Versicherungskunde, der seine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und keine oder eine nur eine völlig unzureichende Widerrufsbelehrung erhielt, kann einen rechtlich zulässigen Widerruf geltend machen. Das sollten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen, die davon betroffen sind. Es geht offensichtlich um mehr als 108 Millionen Verträge. Das Kapital-Volumen soll angeblich 400 Milliarden Euro betragen. Dieses Geld sollten man nicht den Versicherungsmanagern überlassen!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung des Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DER VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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