Dampf ablassen – 07. Juni 2018

DAMPF ABLASSEN – > Das demokratisch soziale Ventil

Leserbriefe von DRSB - Lesern

 

Ihre Leserzuschriften und Leserinformationen können für alle DRSB – Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

Die Leserzuschriften werden nach Themengebieten aufgeteilt und nach einem Zufallsgenerator ausgewählt.

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V.

nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen.

 

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Nachricht / anonymisiert

 

 

 

BEAMTE ABSCHAFFEN!

 

 

 

Diese Forderung hört man im ganzen Land! Wieso haben Beamte noch immer einen Sonderstatus? Weil sie sich per Schwur verpflichten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu dienen?

Das ist lächerlich!

Auch normale Angestellte und Mitarbeiter die im öffentlichen Dienst mit Zeitverträgen arbeiten und leisten pflichtbewusst ihren Dienst für den Staat. Weil sich Beamte per Schwur verpflichten sollen sie weniger anfällig für Korruption sein?

Auch das ist lächerlich!

Der Asyl-Skandal im BAMF beweist aktuell genau das Gegenteil. Überall halten Beamte die Hand auf! Sie haben zwar kein Streikrecht und können jederzeit versetzt werden, doch auch mit der Bummel-Taktik kann man verdeckt streiken. Der DRSB hatte schon vor vielen Jahren mit der Forderung nach dem STAMSO völlig richtig gelegen! Ein Staats-Angestellter mit Sonderauftrag könnte wahrscheinlich sogar bessere Leistungen erbringen.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Der DRSB kann unsere Namen und Adressen sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir unsere uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen.

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DIE VERFASSER

 

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Nachricht / anonymisiert

 

 

Beamtentum ist überflüssig!

 

 

Deutsche Beamte stehen außerhalb des Sozialversicherungssystems, in das Millionen abhängig Beschäftigte in Deutschland einzahlen müssen. Auch zahlen Beamte nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Sie sind unkündbar und können in ihren Jobs täglich Scheisse bauen ohne Ende. Wenn sie in den Ruhestand gehen, werden ihre Pensionen aus Steuergeldern finanziert. Aus diesem Grund zahlen deutsche Beamte auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Und bei der Krankenversicherung können sich deutsche Beamte wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Die meisten entscheiden sich für die private Krankenversicherung, weil unser Staat eine großzügige Beihilfe im Krankheitsfall zu den Kosten zahlt und nicht den Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Diese Luxus-Versorgung kostet Deutschland Milliarden Euro und ist bereits heute kaum noch zu finanzieren. Das deutsche Beamtentum ist überteuert, unsinnig und total überflüssig!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

 

 

 

Alterssicherungsbericht unserer Bundesregierung

 

 

 

Der Alterssicherungsbericht unserer Bundesregierung zeigt stets auf, wie unterschiedlich aktuelle und zukünftige Rentenbezieher und Beamten-Pensionäre behandelt werden und im Alter dastehen. Die durchschnittliche Rente der GRV liegt bei 960,00 Euro!

Die durchschnittliche Beamtenpension bei 2873,00 Euro!

Beamte müssen ihre Pensionen, genau wie demnächst aktuelle Rentenbezieher, voll versteuern.

Noch Fragen?

Die Schere zwischen aktuellen Rentenbeziehern und Beamten-Pensionären ist also enorm groß. Rund 80 Prozent der aktuellen Rentenbezieher bekommt nicht mal das, was Beamte als Mindestpension zu erwarten haben – nämlich 1500,00 Euro. Deutsche Beamte erhalten immer noch nach 40 Dienstjahren maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sie während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben, als Pension.

Von solchem LUXUS können aktuelle Rentenbezieher der GRV nur träumen!

Die luxus-Beamten-Pensionen sind nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr finanzierbar. Das sehen Professor Bert Rürup und der DRSB sowie viele seriöse Wirtschaftswissenschaftler genauso.

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DIE VERFASSERIN

 

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Nachricht / anonymisiert

 

 

Die Wahrheit über das deutsche Beamtentum

 

 

54,9 Milliarden Euro zahlten Bund und Länder im Jahr 2014 für Pensionen und Beihilfe. Das waren satte 8,5% des gesamten Steueraufkommens. Die Tendenz ist steil ansteigend. Vor allem die westlichen deutschen Bundesländer werden „ihre“ Beamten kaum noch finanzieren können. Das Finanzministerium in NRW erwartet bis 2040 zum Beispiel eine Kostenexplosion von 34%. Auch andere bundesländer kämpfen bereits heute schon mit der Kostenexplosion! Die meisten Bundesländer haben für die Beamtenpensionen keinerlei Versorgungsrücklagen gebildet. Selbst Verwaltungsexperten warnen schon seit Jahren davor, dass das in einem finanziellen Desaster enden wird. Die Kosten für das Beamtentum sind heute schon viel zu hoch. Deshalb fordern sogar Volksvertreter mit Rückgrat, dass man in Deutschland das Beamtentum und die Beamtenpensionen unverzüglich abschaffen muss!

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

 

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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