Dampf ablassen – 06. Mai 2021

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Nachricht / anonymisiert

Massive Kritik an Merkel-Politik

 

 

 

Vernichtender als der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts

Andreas Heusch

kann man kaum noch ein Urteil über die deutsche Bundeskanzlerin fällen. Verwaltungsgerichtspräsident

Andreas Heusch

hält die Bundes-Notbremse für verfassungswidrig! Gleichzeitig attackierte er Merkel und stellte ihr Verhältnis zum Rechtsstaat in Frage.

Zitat aus deutschen Printmedien:

Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert

sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden,

dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat.

Zitat Ende.

Das ist Klartext von einem hohen deutschen Richter. Deutlicher kann man es nicht formulieren!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Bundes-Notbremse ist verfassungswidrig!

 

 

Das sagte der Verwaltungsgerichtspräsident

Andreas Heusch

beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes mit Journalistinnen und Journalisten. Interessant ist dabei, dass die Düsseldorfer Regionalzeitung

Rheinischer Post

diese sehr bedeutende Nachricht für Millionen Bundesbürgerinnen und Bundebürger nur als sehr kurze Meldung bringt! Man könnte auch sagen:

Eher beiläufig!

Denn diese Aussage des Verwaltungsgerichtspräsidenten

Andreas Heusch

hat gewaltige politische Sprengkraft. Wenn ein so hochrangiger deutsche Richter mit der Bundeskanzlerin und ihrer Politik derart hart ins Gericht geht, dann ist eine solche Nachricht auch überregional von großem Interesse. Dies ist wieder einmal ein Beweis, dass die Medien die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vorsätzlich manipulieren möchten. Denn nach der Aussage des Verwaltungsgerichtspräsidenten

Andreas Heusch

müsste jede verantwortungsbewusste Politikerin und Politiker mit Charakter und Anstand sofort von dem verliehenen Regierungs-Amt zurücktreten!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Die Bundes-Notbremse ist verfassungswidrig!

 

 

Jetzt brauchen wir in unserer Heimat nur noch eine hochrangige Richterin oder einen hochrangigen Richter, der die CDU-Politikerin und ihre willfährigen Helfer für die angerichteten Schäden an unserer Demokratie und an unserem Grundgesetz vor Gericht stellt! Wir brauchen so bald, wie es möglich ist eine neue Bundeskanzlerin oder einen neuen Bundeskanzler, DIE oder DER wieder die Interessen der Mehrheit der Bundesbürger*innen vertritt!

So etwas ist schon vor der Bundestagswahl

im September 2021 jederzeit möglich, wenn im

Bundestag

die Vertrauensfrage gestellt wird!

Mit den Stimmen der Opposition und den Stimmen von frustrierten CDU- und SPD-Abgeordneten*innen könnte das noch in dieser Woche passieren. Denn der Hintergrund der Lockdowns und der Massen-Impfungen sowie der Test-Hysterie soll angeblich sein, so wird es immer wieder von Merkel und der Bundesregierung sowie vom RKI hervorgehoben, dass man ein Zusammenbrechen des Gesundheitssystems verhindern möchte.

Fakt ist jedoch:

An keinem Tag in den vergangenen 14 Monaten war dies der Fall. Auch mitten in der sogenannten 3. Welle, sind immer noch ausreichend Krankenhaus-Betten vorhanden.

Denn Fakt ist auch:

In Deutschland gibt es rund 2.000 Krankenhäuser. Von den Krankenhaus-Betten waren 2020 > gemäß den veröffentlichten Statistiken < 67,3 % belegt.

Das war 2020 sogar

ein historisches Allzeit-Tief!

Gemäß den veröffentlichten und zugänglichen aktuellen Statistiken –

Stand 26. April 2021 –

waren von 23.866 Intensiv-Betten >>> 20.716 belegt. Das ist eine sehr hohe Zahl! Doch davon sollen nur 5.122 Intensiv-Betten mit Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern belegt sein, die an einem Corona-Virus erkrankt sein sollen. Das verschweigen Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen und Journalisten der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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