Dampf ablassen – 04. Mai 2019

DAMPF ABLASSEN – > Das demokratisch soziale Ventil

Leserbriefe von DRSB - Lesern

 

Ihre Leserzuschriften und Leserinformationen können für alle DRSB – Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

Die Leserzuschriften werden nach Themengebieten aufgeteilt und nach einem Zufallsgenerator ausgewählt.

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V.

nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen.

 

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Nachricht / anonymisiert

Die Kindergarten-Steuerpolitik der FDP

 

 

Die FDP will die Steuerklassen III und V abschaffen. Die Einkommensteuer wird nach dem Gesetz endgültig erst durch den Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Unterjährig wird vom Finanzamt für Selbständige die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres auf der Basis des Einkommens des Vorjahres vierteljährlich mit Vorauszahlungen festgesetzt. Der Vorauszahlungsbescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und kann jederzeit auf Antrag des Steuerbürgers oder durch das Finanzamt an die tatsächlichen Einkommensverhältnisse angepasst werden. Für abhängig Beschäftigte wird unterjährig die Einkommensteuer durch die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Die Lohnsteuertabelle ist sehr feinstufig gegliedert und berücksichtigt die persönlichen Freibeträge. Es bestehen grundsätzlich 6 verschiedene Steuerklassen:

 

Steuerklasse I: Für Ledige mit der Grundtabelle

Steuerklasse II: Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind mit der Grundtabelle

Steuerklasse III: Verheiratete mit der Splittingtabelle

Steuerklasse V:  Verheiratete, wenn der andere Ehepartner Steuerklasse III gewählt hat, mit einer modifizierten Grundtabelle ohne persönliche Freibeträge

Steuerklasse IV: Verheiratete; für beide Ehepartner Grundtabelle (wie Steuerklasse I)

Steuerklasse VI: Modifizierte Grundtabelle bei einem 2. Beschäftigungsverhältnis

 

Ehepartner können somit immer zwischen den Steuerklassen III und V sowie den Steuerklassen IV und IV wählen. Würde man die Steuerklassen III und V abschaffen, so würde zum Beispiel bei Verheirateten, wo nur einer arbeitet und der Ehepartner als Hausfrau [ Hausmann ] keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und für die Kinder sorgt, unterjährig die Lohnsteuer immer nach der Grundtabelle einbehalten. Die Abschaffung der Steuerklassen III und V würde abhängig Beschäftigte gegenüber Selbständigkeiten diskriminieren, bei denen für Zwecke der Einkommensteuer-Vorauszahlungen immer die Splittingtabelle Anwendung findet. Bei dem Prinzip der Splittingtabelle werden bei der Einkommensteuer im ersten Schritt die Einkünfte der Ehepartner zusammengefasst und im 2. Schritt durch 2 geteilt, der Grundtabelle unterworfen und anschließend aufaddiert, so dass keine ungewollte Progressionswirkung bei unterschiedlichen Einkünften entstehen kann.

 

Um Themen, die die Bürger brennend interessieren, wie zum Beispiel Altersarmut, Migration, Mietpreisexplosionen und Wohnungsnotstand, kümmert sich die FDP nicht. Um in Sprachgebrauch eines Kindergartens zu bleiben, sind diese Themen für die FDP

„Baba-Themen“.

Bereits im Wahlkampf war das Thema „Digitalisierung von Deutschland“ das Ein-Themen-Programm der FDP. Unter der Führung von Christian Lindner ist und bleibt die FDP eine Kasperle-Partei. FDPler denken nur darüber nach, welche Krawatte sie am nächsten Tag anziehen. Viel mehr hat die FDP nicht drauf.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Die Macht der Finanzkonzerne

 

Wenn es zu einem Zusammenschluss der Commerzbank und der Deutschen Bank unter einer Staatsbeteiligung gekommen wäre, wäre zukünftig das gesamte politische Geschehen von den Finanzkonzernen dominiert. Die Einführung einer Zwangs-Riester-Rente für Arbeitnehmer und einer Zwangs-Rürup-Rente für Selbständige, so wie es der Sozialminister Heil bereits in Teilen angekündigt hat, wäre nur noch eine Frage von Zeit gewesen. Deshalb muss der Finanzminister Scholz sofort von allen Ämtern zurücktreten.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Die Nachwehen eines Josef Ackermann

 

 

Was alle denken, was alle wissen, die TAZ spricht es am 26. April 2019 über die Deutsche Bank aus:

„Nicht mehr überlebensfähig“!

Zwei Zahlen belegen es nach den Worten der mutigen Wirtschaftsredakteurin mit aller Deutlichkeit: „Die Aktionäre haben seit 2008 etwa 33 Milliarden Euro an frischem Kapital nachgeschossen, aber an der Börse ist die Bank derzeit nur noch 15,7 Milliarden Euro wert. Für die Aktionäre war es eine riesige Fehlinvestition, sich überhaupt bei der Bank zu engagieren. Logische Konsequenz: Neue Geldgeber sind nicht in Sicht. Die Deutsche Bank ist am Ende.“ Auch die Wirtschaftsweise Isabel Schnabel sagt in einem Interview im Handelsblatt „Niemand weiß, welche Risiken in der Deutschen Bank schlummern.“ Für den jungen Vorstandschef Christian Sewing wird die diesjährige Hauptversammlung in Frankfurt zu einem Spießrutenlauf. Vielleicht ist die Deutsche Bank schneller am Ende als Einige glauben.

 

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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