Dampf ablassen – 29. April 2024

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Überall wachsen die Zweifel am Verbrenner-Verbot ab 2035

 

Das beschlossene Verbot von Autos mit

BENZIN- und DIESELMOTOREN

ab 2035 – in dem maroden und untauglichen EU-Kunstgebilde – ist längst in allen EU-Mitgliedstaaten enorm heftig umstritten. Der sogenannte

Europäische Rechnungshof ->

erkennt nun zwar das angeblich „noch“ lobenswerte Ziel und die vermeintliche Bedeutung der Elektromobilität an. Doch die Prüferinnen und Prüfer des sogenannten

Europäische Rechnungshof ->

sprechen schon klare Warnungen aus. Das beschlossene Verbot von Autos mit

BENZIN- und DIESELMOTOREN

ab 2035 – in dem maroden und untauglichen EU-Kunstgebilde – soll nämlich eine Zerstörung der Automobilindustrie im maroden und untauglichen EU-Kunstgebilde beschleunigt haben auch immer noch reihenweise Arbeitsplätze vernichten Das beschlossene Verbot von Autos mit

BENZIN- und DIESELMOTOREN

ab 2035 – zeigt in aller Deutlichkeit wie unsinnig und überflüssig das marode und untaugliche EU-Kunstgebilde schon seit vielen Jahren geworden ist. Statt dem ursprünglich einmal versprochenem

WOHLSTAND gibt es nur ARMUT!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Kommt die WENDE von der WENDE?

 

Der so dargestellte

EUROPÄISCHE RECHNUNGSHOF

warnt eindringlich davor, neben den in Paris festgelegten irrwitzigen

KLIMA-ZIELEN

andere politische Aufgaben zu vernachlässigen.

ZITAT aus europäischen Medien vom EUROPÄISCHE RECHNUNGSHOF:

Die EU muss sicherstellen, dass sie ihren Ehrgeiz beim

Klimaschutz

nicht mit einer Schwächung ihrer industriellen Souveränität bezahlt!

Auch sollte die Erreichung der Klimaziele die

Bürgerinnen und Bürger finanziell nicht überfordern!

ZITAT aus europäischen Medien beendet!

Ist man jetzt im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft aus dem

KLIMA-KOMA

erwacht? Oder hat man nur wachsende Angst, dass die Europa-Wahl im Juni 2024 voll in die Hose geht und man in der Mehrheit der Nationalstaaten des Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft Parteien wählt, die das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft unverzüglich beenden möchten? Denn die

ELEKTROMOBILITÄT

ist ein total gescheiterter politischer und wirtschaftlicher Fehlversuch. Zum Beispiel sind die Probleme beim Aufbau der Ladeinfrastruktur nicht beseitigt und eine Neigung  noch mehr Steuer- oder Investoren-Geld zu verbrennen gibt es nicht. Auch die vollkommen überzogene Förderung einer eigenen

> EU-Batterie-Industrie <

haben verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker längst final beerdigt! Auch das konsequente

> GELD-VERBRENNEN <

in Wind-Mühlen und Solar-Anlagen scheint im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft stark nachzulassen. Denn die unrealistischen politischen und wirtschaftlichen Hoffnungen konnten sich nicht erfüllen. Die Sonne scheint nicht in der NACHT und wenn STROM zu

SPITZEN-VERBRAUCHS-ZEITEN

benötigt wird gibt es häufig keinen benötigten Wind zur Strom-Erzeugung. Deshalb müssen immer öfter, die von der linksgrünen Ideologie verteufelten,

KOHLE- und GAS-KRAFTWERKE

einen

STROM-KOLLAPS

in der Bundesrepublik Deutschland verhindern. Wenn das nicht ausreicht, dann muss man sogar ATOM-STROM aus

KERN-KRAFTWERKEN

aus anderen Nationalstaaten importieren!

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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