DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Andreas Kallen ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 04. Juni 2008
Bierdeckel oder Flatrate?
Führt die Abgeltungssteuer zu einem weiteren Auseinanderklaffen
von
Arm und Reich?
Unter einer Steuerreform ist eine größere und planvolle Umgestaltung des Besteuerungssystems zu verstehen, die den Bürgern eine Nutzenmehrung bescheren soll.
Nicht jedes
Steueränderungsgesetz
lässt sich somit unter dem Begriff
„Steuerreform”
einordnen.
Als echte Steuerreform lässt sich zweifellos das im Kalenderjahr 1977 unter der sozialliberalen Koalition eingeführte Anrechnungsverfahren der Körperschaftsteuer bei der Einkommensteuer anführen, bei der die echte Doppelbesteuerung von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft endlich abgeschafft wurde.
Durch das so genannte
„Heuschrecken – Einladungsgesetz”,
auch „Halbeinkünfteverfahren” genannt, hat die rot / grüne Regierung 2001 das sinnvolle Anrechnungsverfahren aufgehoben und durch das „Halbeinkünfteverfahren” ersetzt, wobei unter „Halbeinkünfte” nicht „halbgar” zu verstehen ist.
Von den meisten Steuerfachleuten
wird das alte Anrechnungsverfahren nach wie vor als das bessere, systematischere und sehr saubere System angesehen.
Mit einer Steuererhebung durch den Staat sind folgende Aufgaben zu verbinden:
1.
Finanzierung des Staatshaushaltes
2.
Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit
3.
Finanzierungsspielraum von Transferzahlungen durch den Staat.
Mit der populistischen Diskussion um einen
„Bierdeckel”
kann die Aufgabenstellung eines leistungsgerechten Besteuerungssystems nicht erreicht werden.
Mit einem Herumgeschwafele um eine
„Flatrate”,
das heißt Reduzierung des persönlichen Steuersatzes auf einen niedrigeren, festen Steuersatz, besteht kein Spielraum, notwendige Transferleistungen des Staates an einkommensschwächere Bürger auszahlen zu können.
Die Bürger
müssen von den Politikern erwarten dürfen, dass die Steuergesetze verständlich formuliert und gerecht geregelt werden.
Nicht jeder Bürger muss aber alle Bestimmungen der Steuergesetze und anderer Gesetze im Detail kennen.
In Zeiten von technischem Fortschritt erwartet auch kein Bürger, alle Errungenschaften der Medizin zu kennen. Würde man auch hier nach dem Prinzip
„Bierdeckel”
arbeiten, müssten sämtliche Krankheiten wieder mit dem
„Aderlass”
behandelt werden.
Von steigender Lebenserwartung und Lebensqualität deutscher Bürger würde man dann in der Zukunft aber nicht mehr sprechen können.
Ein gerechtes Steuersystem muss aus einem engen Netz von sinnvollen und nachvollziehbaren Bestimmungen bestehen, um die Sachverhalte vollständig zu erfassen, die der Besteuerung unterliegen sollen.
In einem engen Netz von logischen Bestimmungen, welche durch die bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung und durch die Wissenschaft stabilisiert und unterstützt werden, könnten so genannte „große Fische” nicht mehr durch Steuerschlupflöcher entweichen.
Bis heute hat es aber noch niemand geschafft, mit einem Bierdeckel einen ausgebüchsten Fisch wieder einzufangen.
War die Abschaffung der Vermögensteuer der strategische Vorgriff auf die Einführung der Abgeltungssteuer?
Aus der Kombination der
Einführung der Abgeltungssteuer
und
Abschaffung der Vermögensteuer
fehlen den deutschen Finanzbeamten zukünftig Kontrollinstrumente, Geldtransaktionen eines Privatinvestors zu klären und zu prüfen.
Diese Einschränkung betrifft nicht nur die Einkommensteuer sondern auch die Erbschaftsteuer.
Dass das Aufkommen der Vermögensteuer den Verwaltungsaufwand der Finanzverwaltung nicht rechtfertigen würde, war ein äußerst schwaches Argument für die Abschaffung der Vermögensteuer, erklärt aber womöglich im nachhinein die wahren Absichten und Zielsetzungen von neoliberalen und korporatistischen Politikern.
Selbständig tätige Bürger
haben ihre Buchführungsunterlagen und Belege
ordnungsgemäß aufzubewahren.
Privatinvestoren
unterliegen dagegen keinerlei gesetzlich
definierter Aufbewahrungspflichten für ihre Steuerunterlagen.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer werden die passiven Einkünfte, das heißt die Einkünfte aus Kapitalvermögen gegenüber den aktiven Einkünften aus Berufstätigkeit der Bürger besser gestellt.
Die Steuerbelastung reduziert sich dann bei diesen passiven Einkünften auf maximal
25 %, der Grenzsteuersatz für aktive Einkünfte liegt bei 45 %.
Derjenige,
dem das Einkommen unter das Kopfkissen gelegt wird, muss also weniger Steuern zahlen als derjenige,
der für das gleiche Einkommen tagtäglich hart arbeiten muss.
Mit dem System „Abgeltungssteuer” wird die Steuererhebung des Staates zur Sicherstellung der Staatsaufgaben für seine Bürger zunehmend anonymisiert und jeder staatlichen Kontrolle entzogen.
Ein so genanntes Kontenabrufverfahren ist auf nationale und europäische Kontenabrufe beschränkt, eine Kontrolle durch deutsche Finanzbeamte kann nur noch stattfinden, wenn sie wissen, wo sie „abrufen” sollen.
Aus den Steuererklärungen und den Steuerakten geht dann nichts mehr hervor.
Ist es mit dem System
„Abgeltungssteuer”
somit nur eine Frage der Zeit, wann das System
„Liechtenstein oder Schweiz”
eine glänzende Renaissance erfährt?
Die Einführung der Abgeltungssteuer
verwässert Vergünstigungen und Verpflichtungen, bei denen üblicherweise der Einkommensteuerbescheid als Grundlage dient.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird dann kraft Gesetzes Privatinvestoren, deren Haupteinkommen der Abgeltungssteuer unterliegt, die Möglichkeit eröffnet, einkommensabhängige Vergünstigungen und Verpflichtungen im öffentlichen und im privaten Bereich zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Hierzu nur einige kleine Beispiele:
1.
Gestaffelte Kita – Beiträge nach Einkommensverhältnissen
2.
Berechnungsgrundlagen für Kindergeldanspruch
3.
Berechnungsgrundlagen für Bafög – Ansprüche der Kinder
4.
Unterhaltsleistungen im Familienrecht.
Wo bleiben hier die kritischen Stimmen der ansonsten von Gerechtigkeitswahn besessenen Politiker von
Bündnis 90 / Die Grünen?
In der aktuellen Diskussion um Altersarmut und Kinderarmut wird das weitere Auseinanderklaffen von Arm und Reich allgemein als schädlich angesehen.
Ist den Politikern nicht klar, in welchem Ursachen – und Wirkungszusammenhang hierbei die Steuergesetze stehen?
Die Steueränderungsgesetze der vergangen Jahre haben die dramatischen Entwicklungen des Auseinanderklaffens erst ausgelöst und weiter verstärkt, um hier nur die Spitze des Eisberges zu nennen:
1.
„Scheuschrecken – Einladungsgesetz”
Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen für Heuschrecken.
Verdoppelung der Spekulationsfrist für Bürger bei Veräußerungsgewinnen.
2.
„Armutsagenda 2010” / Altersvermögensgesetz
Schaffung einer staatlichen Subvention ( so genannte Riesterförderung ),
welche im Alter beim Bürger nicht wirklich ankommt.
3.
„Armutsagenda 2010” / Alterseinkünftegesetz
Volle Steuerpflicht von Rentenbezügen;
Herunterdrechselung der Steuervergünstigung für gezahlte Vorsorgeaufwendungen bei der so genannten Rürup – Rente;
Zwangsenteignung von Altersvorsorgevermögen im Todesfall;
suggerierte Hartz – IV – Sicherheit einer „staatlich geförderten” Rente im Alter.
4.
„Armutsagenda 2010” / Hartz – IV
Systematische Verarmung deutscher Bürger bei Arbeitslosigkeit.
5.
Erhöhung Umsatzsteuer von 16 % auf 19%
Einseitige Erhöhung der Verbrauchssteuern,
welche wirtschaftlich nur von Bürgern als Endverbraucher zu tragen sind.
6.
„Werkstorprinzip”
Willkürliche Streichung notwendiger Ausgaben deutscher Bürger für Fahrten zur Arbeit.
7.
Abgeltungssteuer
Einseitige Steuerentlastung von Einkünften, welche nicht durch Arbeit erzielt werden.
Das Steuersystem muss als harmonisches Steuerungsinstrument für sinnvolle und gerechte gesellschafts- – und sozialpolitische Ziele einzusetzen sein.
Durch ein sinnvolles und gerechtes Steuersystem, wie es der DRSB mit der
Initiative 20 / 70
vor 18 Jahren den verantwortlichen Politikern vorgestellt hat, würde ein weiteres Auseinanderdriften von Arm und Reich noch halbwegs zu verhindern sein.
Nach 7 Jahren neoliberaler Politik durch den Genossen der Bosse ( Gerhard Schröder ) hilft auch eine Neiddebatte um die Einführung einer Reichensteuer nicht weiter, um festzustellen, ob es sich bei der heutigen
SPD um „Fisch” oder „Fleisch” handelt.
Die diversen Detailbestimmungen über die neue Abgeltungssteuer mit den unterschiedlichsten Optionsrechten und Übergangsbestimmungen bringen schon jetzt Steuerfachleute zur Verzweifelung.
Aufgrund des Wirrwarrs von ungeklärten Einzelfragen, den unterschiedlichsten Optionsmöglichkeiten und der jahrelangen Übergangsfristen für verschiedene Besteuerungsformen ist nicht auszuschließen, dass die Abgeltungssteuer in einem Desaster nicht gekannter Größe enden wird.
Führt womöglich die Abgeltungssteuer zu weiteren „Vernichtungsaktionen”
von Altersvorsorgevermögen der Bürger?
Führt womöglich die Einführung der Abgeltungssteuer
zu einer gezielten Schwächung des
Wirtschaftsstandortes Deutschland,
ausgelöst durch
neoliberale und korporatistische Politiker?
Waren erneut schon wieder
McKinsey – Berater,
statt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages maßgeblich an dem
„Wunderwerk Abgeltungssteuer”
beteiligt?
Von wem lassen wir uns mit dem bürokratischen Monstrum
in einen total unübersichtlichen Regelungswahnsinn treiben?
Womöglich heißt es in der Neujahrsansprache der
Bundeskanzlerin
am 31. Dezember 2008:
Dank des ungebremsten überbordenden Reformeifers der
„Bundesregierung”
stehen wir heute gemeinsam, Hand in Hand, am Rande der
„Steuer – Abgeltung”
und ab morgen, liebe Mitbürger, machen wir den entscheidenden Schritt ins
„totale Desaster”.
DRSB
Wir kämpfen seit 20 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.
