Achtung der Menschenwürde?
Schöne Worte – > wenig Fakten!
Die Bundestagsfraktionen streben angeblich keine Kürzung der Hartz-IV-Regelsätze an. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollte man natürlich über eine faire und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Neuregelung der Hartz-IV- Regelsätze diskutieren.
Eine Kürzung steht dabei aber überhaupt nicht zur Debatte!
So jedenfalls klingen die Aussagen aller im Berlin vertretenen Parteien. Man hält sogar eine Sozialstaats-Debatte für völlig unangebracht. Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein. So die Worte des FDPlers Westerwelle. Das Volk hat diese Aussage noch nicht vergessen. Und die FDP bekam die gerechte Quittung dafür.
Aber – > wer ist eigentlich dieser Sozialstaat?
Kaum eine Frage wird derzeit so erbittert diskutiert wie die Zukunft des Sozialstaats. Eindeutige Antworten sollte aber niemand von den Parteien im Bundestag erwarten. Unsere vermeintlichen Volksvertreter haben in den vergangenen 12 Monaten eine Menge geredet. Gesagt hat er eigentlich immer dasselbe. Wollte man alle Wortbeiträge der deutschen Volksvertreter auf eine Aussage verdichten – > so stünde am Ende ein einziger Satz:
Wer in Deutschland arbeiten geht,
wird zum Deppen der Nation gemacht!
Eine steile DRSB-These. Doch stimmt sie auch? Fest steht zunächst nur eines. Die Unzufriedenheit mit dem Sozialsystem in Deutschland wächst. Der Ruf nach mehr Gerechtigkeit wird täglich lauter. Und die Politikverdrossenheit explodiert.
Und wie kann es sein – > dass sich manche Manager über Millionenabfindungen für ihre Misserfolge freuen dürfen – > während Millionen Deutsche täglich bangen – > ob Hartz IV ihnen auch morgen noch ihr Essen finanziert? Doch – > kann es sein – > dass Menschen, die einen Vollzeitjob ausüben, am Ende des Tages weniger Geld zur Verfügung haben als ein Hartz-IV-Empfänger? An heißen Themen für die geplante Generaldebatte zur Zukunft des Sozialstaats mangelt es nicht. Die Vorschläge, wie eben jener Sozialstaat zu reformieren sei, unterscheiden sich allerdings sehr deutlich. Während die CDU / CSU vor allem jene entlasten will, die kraft ihrer Arbeit den Sozialstaat finanzieren, fordern die Vertreter der Gegenmeinung – > SPD, GRÜNE, Gewerkschaften und LINKE – > die Leistungen für Bedürftige auszuweiten, um weitere soziale Verwerfungen zu vermeiden. Abseits der politischen Schein-Scharmützel eint alle politischen Lager – > dass der juristischer Terminus Sozialstaatsprinzip schwer zu greifen ist. Der DRSB hat dennoch seit Jahren einen Blick in die Verfassung gewagt. Das Ergebnis ist ernüchternd:
Ein Staat, der nicht durch Gerechtigkeit
definiert wäre, wäre nur eine große Räuberbande.
Dieses Zitat stammt nicht etwa von Gregor Gysi, sondern von dem antiken Theologen Augustinus. Bereits im 5. Jahrhundert nach Christus stellte er die Forderung auf, dass Staat und Gesellschaft für den Einzelnen Sorge tragen müssten. Dieser Ansatz beeinflusst angeblich das deutsche Rechtssystem bis heute. Besonders deutlich wird dies in Art. 20 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dort ist festgelegt:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat!
Mit diesem Bekenntnis trafen die Väter der Verfassung eine unabänderliche Entscheidung – > denn das Sozialstaatsprinzip unterliegt der sogenannten – > Ewigkeitsgarantie – > des Grundgesetzes, kann also unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag nicht geändert werden. Die Sache hat nur einen Haken:
Wie es den Begriff SOZIAL verstanden
wissen will, definiert das Grundgesetz nirgendwo.
Theoretisch kann man selbst mit dem krudesten Manchester-Liberalismus noch die volksfeindliche und volksschädliche Agendapolitik als Sozialpolitik deklarieren und damit dem verfassungsrechtlichen deutschem Staatsziel genügen. Folglich bleiben die Definitionen, die das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema bislang hervorgebracht hat, ausgesprochen schwammig. Zwar geht man in Karlsruhe wie selbstverständlich davon aus, dass soziale Gerechtigkeit ein leitendes Prinzip aller staatlichen Maßnahmen ist [ siehe: BVerfG 1 BvB 2/51 ]. Was als gerecht anzusehen ist, darüber hüllen sich die Verfassungshüter seit Jahren in Schweigen. Das Sozialstaatsprinzip enthalte lediglich einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber. Die Vorgabe, soziale Leistungen in einem bestimmten Umgang zu gewähren, lasse sich aus dem Grundgesetz aber nicht ablesen. Auch konkrete Ansprüche der Deutschen auf staatliche Unterstützung können aus der Verfassung nicht abgeleitet werden. Zwingend ist lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft [ siehe: BVerfG 1 BvL 4/74 ]. Auf welche Weise er das tut, bleibt weitgehend unseren vermeintlichen Volksvertretern selbst überlassen.
Mit anderen Worten:
Ein Rechtsstaat, der nicht wenigstens nach Gerechtigkeit strebt, widerspricht zwar dem Grundgesetz. Wie der Gesetzgeber bei seinem Streben vorgeht und ob er dabei dem Gerechtigkeitsempfinden der breiten Masse entspricht, ist aber erst einmal zweitrangig. Die Verfassung gewährt dem Gesetzgeber größtmögliche Freiheiten, auf welche Weise er soziale Gegensätze abbauen und für Gerechtigkeit sorgen will. Eine fixe Vorgabe gibt es aber doch:
Das Existenzminimum muss
der Staat für alle seine Bürger sicherstellen.
Das klingt zunächst logisch und gut – > wäre da nur nicht das Problem, dass auch dieser Begriff mit Leben gefüllt werden muss. Zwar ist inzwischen unbestritten, dass nicht nur Essen, Trinken und Wohnen die Grundbedürfnisse eines Menschen ausmachen, sondern auch eine ausreichende medizinische Versorgung. Doch was ist sonst noch erforderlich, um das Existenzminimum zu wahren und den – > wie es im Amtsdeutsch heißt – > einmaligen oder individuellen sozialhilferechtlich anerkannten Sonderbedarf – > zu decken? Die Rechtsprechung hat mit dieser Frage von jeher ihre liebe Not. Diese Erfahrung machen derzeit die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung: Während in den 60er- und 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts genügend Geld vorhanden war, um die Leistungen für Kassenpatienten konstant zu erweitern, muss in Zeiten der Krise der Gürtel nun enger geschnallt werden.
Das Ergebnis:
Zuzahlungen, Leistungskürzungen und steigende Beiträge.
Keine Sicherung des Status quo!
Brachte die Agenda 2010 den Aufschwung? Hartz IV ist eine Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger. Die willkürlichen Berechnung der Hartz 4 Sätze sind also schlichtweg verfassungswidrig. War die Agendapolitik der Startschuss zum Bürokratieabbau?
Kare Antwort: NEIN!
Seit der Einführung der Agenda 2010 überzieht ein noch dichteres Netz von Behörden und Institutionen unsere Heimat. Und der Aufschwung ist eine Statistik-Lüge.
Quasi – > die permanente
Schönfärberei einer grausamen Wirklichkeit.
Alles nur gefährliche Augenwischerei – > die Zahlen der Arbeitslosen – > kann nahezu beliebig nach oben oder unten korrigiert werden. Das sogenannte Jobwunder wird hauptsächlich durch Billig-Jobs ausgelöst. Doch was fehlt, sind ausreichend gut bezahlte Langzeitarbeitsplätze. So etwas verschweigen die Politiker der GroKo.
Zudem aber ist der wichtigste Punkt: Nicht die Hartz IV-Sätze sind das Problem – > sondern der politisch gewollte Niedriglohnsektor. So wollen die Menschen hierzulande nicht weiter leben und so wollen sie auch nicht die Zukunft gestalten. Am Ende werden sich die Deutschen mit völlig normalen Forderungen durchsetzen.
Schöne Worte – > wenig Fakten!
Damit werden sich die so genannten etablierten Parteien ins ABSEITS schießen.
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