Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Blendwerk Steuerreform für Elektro-Autos?
Wie nicht anders zu erwarten -> kommt auch die 4. GroKo mit einer neuen Steuerreform in der Philosophie der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
um die Ecke. Für Elektro-Autos sollen Unternehmen folgende Sonderabschreibungen nach Medienberichten für alle Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 unter der Bezeichnung ->
Gesetz für eine steuerliches Investitionsprogramm
zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
in Aussicht gestellt werden:
Im Jahr der Anschaffung 75 Prozent
Im zweiten und dritten Jahr jeweils 5 Prozent
Im vierten Jahr 3 Prozent
Im fünften Jahr 2 Prozent
Eine steuerliche Sonderabschreibung für Elektro-Autos hat wirtschaftlich für Unternehmen keinen sonderlichen Effekt -> weil bei kurzer Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern nach einem Verkauf des Elektro-Autos die Normalabschreibung und die Sonderabschreibung bilanziell beim Verkauf des Wirtschaftsgutes wieder zu dem gleichen Ergebnis führen. Eine Sonder-Abschreibung auf Elektroautos mit kurzfristiger Verweildauer im Unternehmen hat keine dauerhafte Förderwirkung.
Hierzu folgendes Beispiel:
Anschaffungskosten Elektro-Auto 60.000,00 Euro. Anschaffung Anfang des Jahres. Steuerlich festgelegte Nutzungsdauer 6 Jahre. Verkauf nach 4 Jahren zu 30.000,00 Euro.
Buchwertentwicklung ohne Sonderabschreibung:
Zugang Anlagevermögen 60.000,00 Euro
Normalabschreibung 4 Jahre 40.000,00 Euro
Buchwert vor Verkauf 20.000,00 Euro
Veräußerungserlös 30.000,00 Euro
Buchgewinn nach 4 Jahren 10.000,00 Euro
Buchwertentwicklung mit Sonderabschreibung:
Zugang Anlagevermögen 60.000,00 Euro
Sonderabschreibung 75 Prozent 45.000,00 Euro
Sonderabschreibung 5 Prozent 3.000,00 Euro
Sonderabschreibung 5 Prozent 3.000,00 Euro
Sonderabschreibung 3 Prozent 1.800,00 Euro
Buchwert vor Verkauf 7.200,00 Euro
Veräußerungserlös 30.000,00 Euro
Buchgewinn nach 4 Jahren 22.800,00 Euro.
Die Sonderabschreibung reduziert sich auf einen Zinsvorteil auf die Steuerbelastungen der 4 Jahre. Eine steuerliche Sonderabschreibung hat nur bei einer langen Nutzungsdauer, wie zum Beispiel bei Immobilien, wirtschaftlich einen dauerhaften Effekt.
Eine Sonderabschreibung für
Elektro-Autos
ist relativ gesehen somit ein reines Blendwerk!
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