Gastbeitrag ANONYMISIERT / Blendwerk Steuerreform für Elektro-Autos?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Blendwerk Steuerreform für Elektro-Autos?

 

Wie nicht anders zu erwarten -> kommt auch die 4. GroKo mit einer neuen Steuerreform in der Philosophie der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

um die Ecke. Für Elektro-Autos sollen Unternehmen folgende Sonderabschreibungen nach Medienberichten für alle Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 unter der Bezeichnung ->

Gesetz für eine steuerliches Investitionsprogramm

zur

Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

in Aussicht gestellt werden:

Im Jahr der Anschaffung                    75 Prozent

Im zweiten und dritten Jahr jeweils  5 Prozent

Im vierten Jahr                                        3 Prozent

Im fünften Jahr                                       2 Prozent

Eine steuerliche Sonderabschreibung für Elektro-Autos hat wirtschaftlich für Unternehmen keinen sonderlichen Effekt -> weil bei kurzer Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern nach einem Verkauf des Elektro-Autos die Normalabschreibung und die Sonderabschreibung bilanziell beim Verkauf des Wirtschaftsgutes wieder zu dem gleichen Ergebnis führen. Eine Sonder-Abschreibung auf Elektroautos mit kurzfristiger Verweildauer im Unternehmen hat keine dauerhafte Förderwirkung.

Hierzu folgendes Beispiel:

Anschaffungskosten Elektro-Auto 60.000,00 Euro. Anschaffung Anfang des Jahres. Steuerlich festgelegte Nutzungsdauer 6 Jahre. Verkauf nach 4 Jahren zu 30.000,00 Euro.

Buchwertentwicklung ohne Sonderabschreibung:

Zugang Anlagevermögen                60.000,00 Euro

Normalabschreibung 4 Jahre         40.000,00 Euro

Buchwert vor Verkauf                     20.000,00 Euro

Veräußerungserlös                          30.000,00 Euro

Buchgewinn nach 4 Jahren            10.000,00 Euro

Buchwertentwicklung mit Sonderabschreibung:

Zugang Anlagevermögen                60.000,00 Euro

Sonderabschreibung 75 Prozent   45.000,00 Euro

Sonderabschreibung   5 Prozent     3.000,00 Euro

Sonderabschreibung   5 Prozent     3.000,00 Euro

Sonderabschreibung   3 Prozent     1.800,00 Euro

Buchwert vor Verkauf                       7.200,00 Euro

Veräußerungserlös                          30.000,00 Euro

Buchgewinn nach 4 Jahren             22.800,00 Euro.

Die Sonderabschreibung reduziert sich auf einen Zinsvorteil auf die Steuerbelastungen der 4 Jahre. Eine steuerliche Sonderabschreibung hat nur bei einer langen Nutzungsdauer, wie zum Beispiel bei Immobilien, wirtschaftlich einen dauerhaften Effekt.

Eine Sonderabschreibung für

Elektro-Autos

ist relativ gesehen somit ein reines Blendwerk!

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