Dampf ablassen – 15. Februar 2022

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Deutsche Ärztinnen und Ärzte warnen vor Versorgungsengpässen

 

 

Union aus CDU und CSU positioniert sich gegen eine allgemeine Impfpflicht und kann auf die Unterstützung der AfD und FDP hoffen. Auch Ärztevertreter befürchten negative Auswirkungen der geplanten Impfpflicht für medizinisches Personal besonders in Arztpraxen. Man befürchtet, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Situation in Deutschland auf jeden Fall verschärfen wird. Das sagte z.B. der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,

Andreas Gassen,

der Deutschen Presse-Agentur. Denn viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegebereich, in den Krankenhäusern und auch in den Arzt-Praxen haben sich nicht impfen lassen.

Wahrscheinlich wissen sie warum!

Es ist kein Geheimnis, dass Arzt-Praxen und Krankenhäuser schon seit vielen Monaten offene Stellen für Medizinische Fachangestellte nicht mehr besetzen können.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Die Mehrheit der Deutschen hat die Corona-Hysterie satt!

 

Eine Mehrheit der Deutschen ist für eine sofortige oder schnelle Lockerung der Corona-Zwangs-Maßnahmen.

Das hat eine Umfrage im Auftrag des ZDF ergeben!

Laut den am 11. 02. 2022 veröffentlichten Zahlen sprechen sich 23% der Befragten Personen für Lockerungen der Zwangs-Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt aus. 38% der Befragten Personen sind für Lockerungen in den kommenden 2 bis 3 Wochen. 38% der befragten Personen meinen jedoch, dass man mit der Lockerungen der Zwangs-Maßnahmen noch länger warten sollte.

Sind das die Wählerinnen und Wähler von SPD und GRÜNEN?

Denn die Mehrheit der FDP scheint für unverzügliche Lockerungen der Zwangs-Maßnahmen zu sein.

Wie lange noch sollen sich noch 61% der Bürgerinnen und Bürger

von einer klar erkennbaren ROT-GRÜNEN-Minderheit dominieren lassen?   

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Wann hört der politische Unsinn auf?

 

 

Die Politikerinnen und Politiker der Ampel-Koalition haben am 11. Februar 2022 einen Gesetzesentwurf zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Der Entwurf von SPD, GRÜNEN und FDP sieht vor, dass die Krankenkassen bis zum 15. Mai 2022 zunächst alle Erwachsenen kontaktieren und eine Beratung anbieten. Eine Impfpflicht würde dann ab dem 01. Oktober 2022 gelten. Alle erwachsenen Personen in unserer Heimat müssten dann 3 Impfungen nachweisen oder ihren Genesenen-Status belegen können.

Wann hört der politische Unsinn und

das Angstmachen in den Medien endlich auf?

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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