DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky und Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 22. November 2007
„Wohn - Riester”
Der Einzug in das Wohnparadies?
Oder nur ein neues
Kuckucksei der Altersvorsorge?
Kann
„Wohn - Riester”
zum Baustein der Weisen werden?
Bereits mit der Einführung der immer noch so genannten
Riester – Rente
beabsichtigte man dieses invalide Modell auch für eigengenutzte Immobilien einzusetzen.
Nach den noch gültigen Regelungen kann aus der Riester – Rente nur ein Teilbetrag von bis zu
50.000,00 Euro
für Zwecke des selbstgenutzten Wohneigentums „entnommen” werden, der jedoch bis zum Rentenbeginn wieder zurückgeführt werden muss.
Die Regierungsparteien CDU / CSU und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag grundsätzlich darauf verständigt, die Riester – Renten – Modelle mit einer neuen Komponente zur Förderung von Wohneigentum zu erweitern.
In den Regierungsparteien ist man davon überzeugt, auf dem richtigen Weg zu sein und eine vernünftige Lösung gefunden zu haben:
1.
Eine Rückzahlungsverpflichtung des entnommenen Betrages
soll es nun nicht mehr geben.
2.
Wegen des Riesterelements „nachgelagerte Besteuerung” muss zu irgendeinem Zeitpunkt eine Versteuerung des entnommenen Betrages für Immobilien stattfinden.
Gemäß des neuen Regierungsentwurfes haben deutsche Bürger nun die Wahlmöglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase alles auf einen Schlag oder jährlich über 25 Jahre verteilt die Bau – Entnahme zu versteuern. Im ersten Fall soll 75% des vom Staat geförderten Kapitals, das in der Immobilie steckt, mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden.
Deutsche Bürger müssten dann die Immobilie 20 Jahre halten oder das Geld reinvestieren – sonst droht zwangsläufig eine nach Haltedauer gestaffelte
Nachversteuerung.
Sollte es zu der Verabschiedung dieses
Wohn - Riester - Kuckuckseis
kommen, wäre es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig, dass durch Entschuldung eine Steuer ausgelöst würde.
Nach dem klassischen System des Einkommensteuerrechts wurde bisher eine Förderung immer an der
Mittelverwendung
- Investition -
und nicht an der
Mittelherkunft
- Finanzierung -
festgemacht.
Eigengenutzte Immobilien wurden im Einkommensteuergesetz seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland deshalb sinnvoll nutzmehrend gefördert:
7b - Abschreibung
- Kalenderjahre 1949 bis 1986 -
10e - Abschreibung
- Kalenderjahre 1987 bis 1995 -
Eigenheimzulage
- Kalenderjahre 1996 bis 2005 -
Nachdem die grünen Reformfanatiker zunächst die Einführung einer Eigenheimzulage forderten weil die 10e – Abschreibung Besserverdienende eine höhere Förderung ermöglichte, wurde auch diese Eigenheimzulage mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2006 ersatzlos gestrichen.
Als Hauptgrund für die Abschaffung diente den grünen Reformbastlern der Vorwand, dass es sich bei der Eigenheimzulage nunmehr um eine ungerechtfertigte Steuersubvention handelte.
Am 02. August 2007 überraschte plötzlich das Magazin FOCUS in einem Bericht zum Wohnungsmarkt mit der abwertenden Aussage:
„Deutsche sind Baumuffel”!
In einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom
06. August 2007
wird auf den gravierenden Rückgang von Baugenehmigungsverfahren gegenüber dem Vorjahr von
39,9%
hingewiesen.
Bei den
Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Rückgang sogar
45,1%.
Liegt dieser Rückgang wirklich nur an den vermeintlich
„baumuffeligen Deutschen”
oder einfach an den baufeindlichen Fördersystemen?
Einführung des Altersvermögensgesetzes in 2002
- Riester – Rente -,
Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005
- Rürup – Rente -,
Fortfall Eigenheimzulage ab 2006,
Fortfall der degressiven Abschreibung von Immobilien ab 2006
und
Erhöhung Umsatzsteuer ab 2007 von 16% auf 19%.
Die Reform – Ergänzungs – Debatte für das geplante Kuckucksei
„Wohn - Riester”
konzentriert sich nunmehr auf zwei Modelle mit den irreführenden Bezeichnungen:
„KaNaPe”
- Kapitalstock zur nachgelagerten persönlichen Einkommensbesteuerung -
und
„SoFa”
- sofort ohne Finanzamt -.
Egal wie die Reform – Ergänzungs – Debatte über die irreführenden Modelle zur Einführung einer
„Riester - Entschuldungssteuer”
auch ausgehen mag, das Kuckucksei scheint schon gelegt.
Der unglückliche Geist der nachgelagerten Besteuerung zeigt mit diesem
Wohn - Riester - Kuckucksei
- jetzt erst richtig – sein wahres Gesicht der unsinnigen Verdrechslungen der rürupschen Rentenmodelle.
Die gegenläufigen Zahlungsströme aus
Sparen für das Alter
und
Investieren in ein eigenes Heim
sind nicht sinnvoll und nicht nutzmehrend für deutsche Bürger miteinander zu verknüpfen, da man Geld bekanntlich nur einmal ausgeben kann.
Allein schon der Ansatz erweckt
Erinnerungen an eine wunderbare Brotvermehrung.
Soll womöglich der Versuch der Integration der Immobilienfinanzierung mit den invaliden
„rürupschen Verdrechselungen”
bei deutschen Bürgern den Glauben erwecken, dass Wirtschaftsweise, Professoren oder gar Politiker in der Lage sind, Wunder zu vollbringen?
Bei einer privaten Altersvorsorge wird mit laufenden Prämienzahlungen der Bürger bei Versicherungen ein Kapitalstock aufgebaut, der durch Zins und Zinseszins anwächst, woraus den Bürgern bei Renteneintritt eine zusätzliche Rente zufließen soll.
Wie soll aber ein Kapitalstock
für eine Rente aufgebaut werden, wenn der Bürger das Geld aus dem Kapitalstock zuvor entnimmt und erst viel später oder gar nicht wieder einzahlt?
Wie kann der zugesagte Rentenanspruch unverändert bleiben,
wenn die Bürger über lange Zeit das Geld für andere Zwecke verwenden?
Falls die Politiker den Bürgern bei der
„Wohn - Riester”
vermitteln wollen, dass eine Versicherung die zugesagte Rente auch bei der Inanspruchnahme einer
„Wohn - Riester - Entnahme ”
unverändert lassen würde, sollte sich die betroffenen Bürger dieses von der Versicherungsgesellschaft verbindlich schriftlich bestätigen lassen.
Nur der reinen Ordnung halber sei erwähnt, dass nicht alle deutschen Bürger uneingeschränkt
„riestern”
dürfen.
Bei der geplanten Integration der Förderung einer eigengenutzten Immobilie in die Riester – Rente , wie auch immer diese endgültig aussehen mag, werden schon wieder deutsche Bürger willkürlich und wahllos aus einer „Förderung” ausgeklammert.
Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland müssen Bürger von Politikern verlangen können, dass sinnvolle und gerechte Gesetze für eine Altersvorsorge und gezielte Förderwege für eine altersgerechte Wohnung geschaffen werden.
Mit barrierefreien Wohnungen bliebe vielen
älteren Bürgern
der ungeliebte Weg in ein Altersheim erspart.
Mit dem geplanten
Wohn - Riester - Kuckucksei
wird höchstwahrscheinlich nur das Ziel verfolgt, neben den Versicherungsgesellschaften auch noch den Bausparkassen Geschäft zuzuspielen.
Mit dem Erwerb eigener vier Wände versuchen sich deutsche Bürger, ihr kleines heimisches Paradies zu schaffen.
Mit dem
Wohn - Riester - Kuckucksei
würde aber der Einzug in das kleine Paradies mit einer möglichen Straf – Steuer belegt.
Zur Verhinderung einer Massenflucht von aktuellen Rentenbeziehern nach Mallorca und zur Sicherstellung der nachgelagerten Besteuerung wurde bereits mit der invaliden Riester – Rente „Vorsorge” getroffen, indem bei einer „Flucht” der Rentenanspruch verfällt.
Für deutsche Finanzbeamte würde es wahrscheinlich bei einem
Wohn - Riester - Kuckucksei
äußerst schwierig werden, über 25 Jahre potentielle „Paradiesflüchtlinge” zu überwachen und zu verfolgen.
Durch die Fehlkonstruktionen der inkompatiblen
Riester - Renten - Systeme und Rürup - Renten - Modelle
wackeln die Fördersysteme bereits gewaltig.
Wird jetzt das
Wohn - Riester - Kuckucksei
zu einem weiteren untauglichen Rentenmodell?
Wann reagieren endlich verantwortungsbewusste Politiker?
Oder
müssen die deutsche Bürger erneut auf besonnene Richter warten?
DRSB
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