Gastbeitrag ANONYMISIERT / Der Schlüssel zur E-Kontrolle

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Der Schlüssel zur E-Kontrolle

 

 

Mit der elektronischen Datenverarbeitung -> kurz EDV genannt -> bezeichnet man nach den einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen die Erfassung-, die Bearbeitung und den Transport sowie die Ausgabe und die Weitergabe von elektronischen Daten. Den ersten funktionsfähigen Computer stellte im Kalenderjahr 1941 der deutsche Ingenieur ->

Konrad Zuse ->

in Berlin mit seinem Z3 her. Hierzu wurden im Laufe der Zeit immer schnellere Hardware- und Software-Lösungen entwickelt. Die Einsatzmöglichkeiten der EDV werden immer weiter ausgelotet. Der Begriff ->

Künstliche Intelligenz ->

entstand 1956 auf einem Treffen von Wissenschaftlern am Dartmouth College im US-Bundesstaat New Hampshire. In der Wirtschaft und im privaten Haushalt sind der Einsatz vom Personal Computer -> kurz PC genannt -> selbstverständlich geworden. Ein Ende dieser Entwicklung ist noch längst nicht absehbar. Mit Wirkung zum 01. Juli 2007 wurde mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

die Identifikationsnummer -> kurz IdNr genannt -> für vermeintlich ausschließlich fiskalische Zwecke eingeführt. Dem SPD-Genossen und damals amtierenden Bundesfinanzminister ->

Peer Steinbrück ->

wurde während des Kabinetts Merkel I im Kalenderjahr 2007 für die Einführung der lebenslangen IDNr der Datenschutz-Negativpreis ->

BigBrotherAward ->

verliehen.

Die systematische Überwachung der

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

führte mit dem Einsatz von elektronischen Mitteln

zu einer Überbewachung!

An vielen Stellen wurde durch Vorurteile Misstrauen gesät!

Eine aufrichtige Überwachung von staatlichen Einrichtungen

zum Wohle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger findet kaum statt!

Vom Bundeszentralamt für Steuern -> kurz BZSt genannt -> wurde den

Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern

im Kalenderjahr 2008 die

IdNr mitgeteilt!

Die IDNr gilt lebenslang und führt zu

einer persönlichen Identifikation!

Auf dem Einkommensteuerbescheid und der Lohnsteuerbescheinigung ist die IDNr erfasst. Seit dem Kalenderjahr 2018 müssen Kreditinstitute die Kontodaten zusammen mit der steuerlichen IDNr erfassen -> damit man das  Onlinebanking ermöglichen kann.

Die Verwendung der IDNr unterliegt gesetzlichen Beschränkungen!

Anderen Stellen dürfen die Finanzbehörden die IDNr nur in bestimmten Fällen -> wie zum Beispiel dem Arbeitgeber für Zwecke der Lohnsteuer und Kreditinstitute für Zwecke der Zinsabschlagsteuer mitteilen. Die IDNr soll bei Bundesbürgerinnen und  Bundesbürgern für Erleichterungen bei den elektronischen Datenübermittlungsverfahren sorgen. Die  Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen -> kurz ZfA genannt -> in Brandenburg an der Havel -> ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung in Nürnberg. Die gesammelten Informationen werden zwischen der ZfA -> der Deutschen Rentenversicherung -> den Finanzbehörden und den privaten Versicherungsgesellschaften und Banken für Zwecke des Datenausgleichs für die Festsetzung der Riester-Zulagen ausgetauscht!

Die Einführung der Riester-Rente diente womöglich

vorrangig als zentrale Informationsplattform

für bundeseinheitliche Regelungen!

Die gesammelten Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung -> bei der ZfA und bei den Finanzämtern können über IDNr an die privaten Versicherungsgesellschaften und Banken zum Abgleich der Riester-Zulagenförderung weitergeleitet werden. Das Modell zur Einführung der Riester-Rente ab dem Kalenderjahr 2002 und zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente ab dem Kalenderjahr 2005 war vermutlich sogar gezielt mit der Aufhebung des Steuergeheimnisses verbunden. Die Aufhebung des Steuergeheimnisses im Kalenderjahr 2002 ist vermutlich der Schlüssel zur „SO“ genannten ->

E-Kontrolle!

Das könnte eventuell ein Grund sein -> warum die Riester-Rente trotz aller massiven Kritik -> 25 Jahre lang am Leben gehalten wurde. Mit der Einführung vom Altersvorsorgedepot können womöglich für die bestehenden 16 Millionen Riester-Verträge zum 01. Januar 2027 eine Lawine ausgelöst werden. Die „SO“ genannte ->

E-Kontrolle ->

kann neben den fiskalischen und sozialen Bereichen auch auf wirtschaftliche und finanzielle Bereiche Einfluss nehmen -> wie zum Beispiel:

E-Commerce

E-Steuererklärungen

E-Bilanzen

E-Rechnungen

E-Justiz!

Das E-Commerce ist womöglich eng mit der Abschaffung des Bargeldes verknüpft. Das E-Commerce löst neben dem klassischen Einzelhandel mehr und mehr auch die Warenhäuser und Discounter ab. Das Bild des Leerstands der Geschäftslokale im Einzelhandel in den Innenstädten wird durch das Bild des zunehmenden Parkverhaltens von Zustelldiensten des E-Commerce in Wohngebieten abgelöst. Mit den neuen schmalen elektrischen Zustellwagen des E-Commerce möchte man vermutlich dieses Erscheinungsbild ändern. Das zunehmende Erscheinungsbild der Zustelldienste verlagert sich auf die Landstraße. Das niedrige Tempo der schmalen Zustellwagen führt zu Staus auf den Landstraßen.

Das E-Commerce hat sich sogar schon ->

aus der Sicht von verärgerten

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->

zu einem Lästigkeitsfaktor entwickelt!

Die E-Steuererklärungen in der Finanzverwaltung über das Online-System ->

Mein ELSTER ->

haben im Kalenderjahr 1996 anfänglich mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen ihren Einzug erhalten. Schrittweise folgte zum Beispiel die Abgabe der Einkommensteuererklärung im Kalenderjahr 2012. Im Kalenderjahr 2007 folgte die E-Bilanz für Zwecke der Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten des deutschen Mittelstandes über den privatisierten Bundesanzeiger mit den drakonischen Strafmethoden des Bundesamtes der Justiz in Bonn. Ab dem 01. Januar 2027 müssen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> verpflichtend E-Rechnungen für inländische Umsätze ausstellen -> wenn der Vorjahresumsatz aus dem Kalenderjahr 2026 mehr als 800.000,00 Euro beträgt. Ursprünglich wurde die elektronische Rechnung durch die EU im Kalenderjahr 2014 für öffentliche Aufträge ins Spiel gebracht. Spiegelbildlich erleichtern E-Rechnungen wegen des schnellen Datenzugriffs die Möglichkeit von Preisabsprachen! Mit der Einführung vom „SO“ genannten ->

Steuerberaterpostfach ->

ab dem Kalenderjahr 2023 sind eine Gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive und eine Einhaltung des Steuergeheimnisses kaum noch zu gewährleisten. Die Einrichtung eines „SO“ genannten ->

Steuerberaterpostfachs ->

für Steuerberaterinnen und Steuerberater mit der persönlichen Identifizierung und Zertifizierung ist eine Muss-Bestimmung und keine Kann-Vorschrift -> damit man zum Beispiel in Finanzgerichtsverfahren wirksam vor Gericht auftreten kann. Immer stärker werden die berufsständischen Verbände in das E-Justiz-Verfahren mit eingebunden. Auch die regionalen Steuerberaterkammern in den einzelnen Bundesländern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts in das Verfahren des SO“ genannten ->

Steuerberaterpostfachs ->

für Verfahren vor den Finanzgerichten eingeschaltet. Mit statistischen Methoden können Verhaltensmuster von Steuerberaterinnen und Steuerberater zu bestimmten Steuerfragen erstellt werden.

Das könnte theoretisch womöglich in eine Gesinnungsprüfung abgleiten!

Die Gefahren aus der Einführung der E- Justiz für den Erhalt unserer föderalen Demokratie sind langfristig noch nicht einzuschätzen.

Wenn ein bestimmter kritischer Punkt überschritten

wird -> es kaum noch einen Weg zurück geben!

Aus den vermeintlich sicheren Postfächern können die 21 Steuerberaterkammern in Deutschland als Spitzenorganisation der rund 100.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater in Deutschland Selektionen nach verschiedenen Kriterien vornehmen.

Die Steuerberaterkammern sind

Körperschaften des öffentlichen Rechts!

Die Rechtsaufsicht über die Bundessteuerberaterkammer hat das Bundesministerium der Finanzen. Exekutive und Legislative können über das Postfach-Verfahren bei den Steuerberaterkammern Einsicht in die Klageverfahren bei der Judikative von circa 100.000 registrierten Vertretern der Steuerberatung nehmen und statistisch auswerten. Die Möglichkeiten einer Überkontrolle durch den Einsatz elektronischer Systeme mit der Hilfe von der Künstlichen Intelligenz beinhaltet das latente Risiko -> dass die föderale Demokratie aus dem Ruder laufen könnte! Die Schaffung der unendlichen Geschwindigkeit der Datenverarbeitung durch den Einsatz von Groß-Rechenanlagen ist keiner Künstlichen Intelligenz -> sondern der Digitalisierung geschuldet. Der bekannte Allfinanzkonzern ->

Marschollek, Lautenschläger und Partner SE ->

kurz MLP genannt -> schätzt die Künstliche Intelligenz in dem Artikel vom 23. Mai 2024 Berufe -> die durch KI nicht ersetzt werden können wie folgt ein ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Das Wichtigste in Kürze KI entwickelt sich rasant weiter und wird

für große Veränderungen in vielen Berufen sorgen. Berufe, die durch KI nicht

ersetzt werden können, sind vor allem im Gesundheitswesen, pädagogischen

Bereich und in der Pflege zu finden.

Berufe, in denen Hilfskräfte tätig sind sowie Werbetexter, Lektoren,

Übersetzer und Programmierer sind durch

die KI-Entwicklung stark gefährdet!

Stabile Berufe, die von der KI-Entwicklung unberührt bleiben, sind vor

allem Arbeitsplätze im Gesundheitswesen und im Handwerk!

Zudem gibt es noch andere Arbeitsbereiche, in denen auch in Zukunft

menschliches Handeln und Denken unverzichtbar sein wird.

Weitere Branchen und Berufe, die KI nicht ersetzen kann, sind unter anderem:

Lehrkräfte, Mentoren und Professoren

Geschäftsleute und Führungskräfte

Rechtsprechende Personen und Steuerberatende

Personen in wissenschaftlichen beziehungsweise forschenden Gebieten

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

An dieser grundsätzlichen Einschätzung von

Marschollek, Lautenschläger und Partner SE ->

muss man nichts hinzufügen!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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