Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Schwebt das Damoklesschwert
über den
Rentenmodellen?
Bei der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
werden vermutlich weitere Änderungen zum Wohle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger folgen müssen. Im ständigen Diskurs von Reformen bleibt womöglich zunächst das Versprechen des CDU-Politikers und noch amtierenden Bundeskanzlers ->
Friedrich Merz ->
auf der Strecke -> das Rentensystem und das Steuersystem dauerhaft zu stabilisieren.
Bis zum 01. Januar 2027 will der amtierende
Bundeskanzler das Rentensystem zukunftsfest gestalten!
In dem DRSB-Gastbeitrag vom 14. Oktober 2022 ->
Rürupsche Betonreform ->
wurde nochmals auf den DRSB-Sonderinfobrief vom 09. Oktober 2018 ->
EINBETONIERT
DIE VERLORENE GENERATION
Bezug genommen und auf die fatalen Folgen der Asymmetrie der Besteuerung von Altersvorsorgebezügen hingewiesen. In dem DRSB-Gastbeitrag vom 14. Oktober 2022 wurde ausgeführt ->
ZITAT / AUSZÜGE:
Bereits im Kalenderjahr 2007 hatte der DRSB der CDU-Politikerin und ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel empfohlen, eine konzertierte Aktion zur Schaffung eines zukunftsfesten Altersvorsorge-Systems aus verantwortungsbewussten Politikerinnen und Politiker und verantwortungsbewussten Managerinnen und Managern der DEUTSCHEN VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT auf der Grundlage der Studien-Ergebnisse des DRSB zu gründen. Auch nahm sich die damalige Bundessozialministerin Ursula von der Leyen nicht die Zeit – wie vereinbart – mit den Vorstandsmitgliedern des DRSB die Projektstudien zu besprechen. Die vom BVG im März 2002 aufgestellte Forderung nach einer steuerlichen Gleichbehandlung von Pensionen und Renten war berechtigt, bedeutet aber nicht, dass eine Gleichbesteuerung von Pensionen und Renten durchgeführt werden muss!
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Womöglich führt das neue Altersvorsorgedepot die Altersvorsorge -> bestehend aus der ->
gesetzlichen Rente und der privaten Rente
und
der Besteuerung ->
in eine Blockade des deutschen Sozial- und Steuersystems. Die asymmetrische Besteuerung der gesetzlichen Rente durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung nach Geburtsjahrgängen begann im Kalenderjahr 2005. Die Folgen der Altersdiskriminierung für die ->
VERLORENE GENERATION
bestehen seit 20 Jahren.
Die Projektstudien vom DRSB könnten
die Folgen der Altersdiskriminierung aufhenen!
Die Altersdiskriminierung hatte ursprünglich durch das Alterseinkünftegesetz für ältere Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern und für jüngere Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern einen zeitlichen Verlauf von 2005 bis 2040 über 35 Jahre.
Mit dem so bezeichneten Wachstumschancengesetz
aus dem Kalenderjahr 2024 unter dem SPD-Genossen
und damaligen Bundeskanzler
Olaf Scholz
wurde der zeitliche Verlauf der Altersdiskriminierung von
2005 bis 2058 auf insgesamt 53 Jahre verlängert!
Das Bundesgleichstellungsgesetz -> kurz BGleiG genannt -> gilt unmittelbar für die Bundesministerien, Bundesgerichte -> sowie allen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts des Bundes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz -> kurz AGG genannt -> schützt die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger unter anderem vor Benachteiligungen aufgrund des Alters. Für das Handeln des Staates gilt nach Artikel 3 des Grundgesetzes -> kurz GG genannt -> der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das konkrete Diskriminierungsverbot im Artikel 3 des GG ist nicht deckungsgleich mit dem BGleiG und dem AGG. Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente und der Rüruprente führt in die Gefährdungszone der Diskriminierung. Das Thema ->
KALTE PROGRESSION ->
kommt bei jeder Steuerreform zur Sprache. Der aktuelle Grundfreibetrag von 12.348,00 Euro soll auf 12.900,00 Euro bis zum Kalenderjahr 2028 steigen. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer stellt das Existenzminimum sicher und ist der Höhe nach an den Sozial-Modellen Hartz 4, Bürgergeld und Grundsicherung ausgerichtet. So betrug zum Beispiel der Grundfreibetrag bis zum Kalenderjahr 1995 jährlich 5.616,00 DM [ circa 2.971,00 Euro ] und wurde im Kalenderjahr 1996 auf 12.095,00 DM [ circa 6.184,00 Euro ] dem heutigen Niveau angepasst. Bis zum Kalenderjahr 1995 wurden Steuern bereits auf Einkommen erhoben -> die unterhalb des steuerfreien Existenzminimums staatlicher Transferleistungen lagen. Die stetigen Erhöhungen des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer federn ab dem Kalenderjahr 2005 die kalte Progression der nachgelagerten Besteuerung zur gesetzlichen Rente ab. Der Grundfreibetrag entwickelte sich seit dem Kalenderjahr 2005 beispielhaft wie folgt ->
2005 7.664,00 Euro
2009 7.834,00 Euro
2013 8.130,00 Euro
2017 8.820,00 Euro
2021 9.744,00 Euro
2025 12.096,00 Euro!
Der Eingangssteuersatz zur Einkommensteuer betrug im Kalenderjahr 2005 15,0 Prozent und liegt seit dem Kalenderjahr 2009 konstant bei 14,0 Prozent. Die jährliche Standard-Rente entwickelte sich durch laufende Anpassungen brutto beispielhaft wie folgt ->
2005 12.408,00 Euro
2009 13.032,00 Euro
2013 13.896,00 Euro
2017 16.032,00 Euro
2021 18.072,00 Euro
2025 21.624,00 Euro!
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente wurde ab dem Kalenderjahr 2005 bei Auszahlung über 35 Jahre gestaffelt stetig erhöht. Die Staffelung richtet sich nach den Geburtsjahrgängen bei Eintritt in das Rentenalter ->
2005 50,0 Prozent
2009 58,0 Prozent
2013 66,0 Prozent
2017 74,0 Prozent
2021 81,0 Prozent
2025 83,5 Prozent
2029 85,5 Prozent
2033 87,5 Prozent
……..
2057 99,5 Prozent
2058 100,0 Prozent!
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente beträgt beispielhaft bei dem jeweiligen Rentenbeginn ab 2005 zur jährlichen Standard-Rente ->
2005 6.204,00 Euro
2009 7.558,00 Euro
2013 9.171,00 Euro
2017 11.863,00 Euro
2021 14.638,00 Euro
2025 18.056,00 Euro!
Das steuerpflichtige Einkommen beträgt ab 2005 nach Abzug des Grundfreibetrages unter Fortfall anderer Faktoren ->
2005 0,00 Euro
2009 0,00 Euro
2013 1.041,00 Euro
2017 3.043,00 Euro
2021 4.894,00 Euro
2025 5.960,00 Euro!
Die Einkommensteuer beträgt ab 2005 unter Fortfall anderer Faktoren beispielhaft ->
2005 0,00 Euro
2009 0,00 Euro
2013 145,00 Euro
2017 426,00 Euro
2021 685,00 Euro
2025 834,00 Euro!
Bei gleichen Renteneinkünften entsteht durch die nachgelagerte Besteuerung ab 2005 eine unterschiedliche Steuer aufgrund des Alters bei Eintritt in den Ruhestand -> und zwar asymmetrisch zu Lasten der jüngerer Generation über einen Zeitraum von 53 Jahren. Der persönliche Steuersatz der nachgelagerten Besteuerung –> gekoppelt am Geburtsjahrgang -> ist wie mit einer Tätowierung bei jüngeren und älteren Bürgerinnen und Bürgern verewigt. Die stetigen Rentenerhöhungen und die Anhebung des steuerpflichtigen Anteils der gesetzlichen Rente führen in Kombination zu einer Hebelwirkung der Verschärfung der kalten Progression. Mit dem so bezeichneten Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024 wurde die Hebelwirkung von 35 Jahre [ 2005 bis 2040 ] -> um 18 Jahre auf 53 Jahre [ 2005 bis 2058 ] erweitert. Die Gesetzesänderung diente aber höchstwahrscheinlich nicht nur zur Abschwächung der kalten Progression. In den verschiedenen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof des Kalenderjahres 2022 wegen des Eintritts der Doppelbesteuerung war rechnerisch bei Prozessbeginn noch keine Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente eingetreten. Die Doppelbesteuerung muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus März 2002 aber auch für die Zukunft ausgeschlossen sein. Vermutlich wurde aus diesem Grund die Übergangsregelung nochmals um 18 Jahre verlängert und die Aufnahme weiterer Gerichtsverfahren für die Zukunft ausgeschlossen!
Die Riesterrente ist seit der Einführung zum
01. Januar 2002
wie eine Pension mit 100 Prozent zu versteuern!
Die Rüruprente ist seit der Einführung zum 01. Januar 2005
wie die gesetzliche Rente nachgelagert zu besteuern!
Die gesetzliche Rente und die Rüruprente sind ab dem 01. Januar 2005 beginnend mit 50 Prozent für Geburtsjahrgänge 1940 und älter zu versteuern. Aufgrund der Anhebung der Übergangszeit im Kalenderjahr 2024 auf 53 Jahre ist bei Rentenbeginn im Kalenderjahr 2058 [ Geburtsjahrgänge 1993 und jünger ] eine vollständige Rentenbesteuerung mit 100 Prozent erreicht. Die Asymmetrie der Rentenbesteuerung aufgrund der Rürupschen Betonreform konterkariert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus März 2002 zur Gleichbehandlung von Renten und Pensionen. Die Urteile vom Bundesfinanzhof aus Mai 2022 unterläuft den Willen des Bundesverfassungsgericht aus März 2002 zur steuerlichen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen. Einen Tag nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs im Mai 2022 gab der SPD-Genosse Scholz die vorgesehene Streckung der Ungleichbehandlung der Rentenbesteuerung über 53 Jahre durch das Wachstumschancengesetz 2024 bereits bekannt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus März 2002 zur Gleichbehandlung von Renten und Pensionen ist keine Ermächtigung zur Umsetzung über 35 Jahre enthalten.
Der DRSB hat auf die Folgen der Langzeitwirkungen von
Reformen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker
seit dem Kalenderjahr 2005 ständig hingewiesen!
Für abhängig Beschäftigte blockieren die Langzeitwirkungen der vollen Besteuerung der Riesterrente und der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente mit einem Längsriegel und einem Querriegel ein sinnvolles und zukunftsfestes Sozial- und Steuersystem. Die negativen Langzeitwirkungen unterstreichen nochmals die Lügen- und Märchengeschichten von der Hartz-4-Sicherheit der Riesterrente.
Das sogenannte
Schönreden und das Schönrechnen
vom Altersvorsorgedepot wird vermutlich
seine Wirkung verfehlen!
Die asymmetrische Rentenbesteuerung hat die Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> in ein grenzenloses soziales und wirtschaftliches Chaos geführt. Im Juli 2004 wurde die nachgelagerte Besteuerung für die gesetzliche Rente und für die private Rüruprente mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffen. Im Juni 2001 wurde zuvor die volle Besteuerung für die private Riesterrente mit dem Altersvermögensgesetz eingeführt. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker stehen vor dem Dilemma ->
1.
Die private Riesterrente für die Zielgruppe abhängig
Beschäftigte wird seit Januar 2002 wie eine Pension voll versteuert.
2.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2002 die Gleichbehandlung
von Renten und Pensionen gefordert.
3.
Die gesetzliche Rente für abhängig Beschäftigte
wird seit Januar 2005 nachgelagert versteuert!
4.
Die private Rüruprente für die Zielgruppe Selbständige
wird seit Januar 2005 nachgelagert versteuert!
5.
Das Altersvorsorgedepot als Nachfolge-Modell und als
Parallel-Modell zur Riesterrente für die Zielgruppen abhängig
Beschäftigte und Selbstständige soll ab Januar 2027
nachgelagert versteuert werden!
Die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
hat das deutsche Sozial- und Steuersystem über 25 Jahre für Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> sowie für Versicherungen in eine schizophrene Situation geführt.
Das Damoklesschwert schwebt wie am seidenen Faden
über der gesetzlichen Rente und den privaten Rentenmodellen!
Die Hinweise vom DRSB werden -> seit dem Kalenderjahr 1989 -> von den verantwortlichen Politikerinnen, Politiker und Parteien ignoriert.
Mit dem Gesamtsystem vom DRSB lässt sich
die Schizophrenie im deutschen Sozialrecht und Steuerrecht
wieder schnell herausfiltern!
Den verantwortlichen Politikerinnen, Politiker und Parteien bleibt bis zum
01. Januar 2027
nur noch sehr wenig Zeit -> damit man eine zukunftsfeste und ->
sinnvolle Gestaltung herbeizuführen kann!
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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