Dampf ablassen – 19. Juni 2025

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Versagt die Mietpreis-Bremse?

 

15% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zahlen einer veröffentlichten Umfrage zufolge jeden Monat mehr als die Hälfte ihres monatlichen Netto-Einkommens für die Miete.

3% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

zahlen sogar mehr als 70% ihres monatlichen Netto-Einkommens

für die Monats-Miete!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Wohnraummangel in Deutschland!

 

Nach Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts waren 2024 besonders Alleinerziehende und ihre Kinder – sowie armutsgefährdete

Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher

von stark beengten Wohnverhältnissen betroffen. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger leiden in deutschen Städten rund dreimal so häufig unter Wohnraum­Mangel wie Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in ländlichen Regionen. Nach veröffentlichten Zahlen des europäischen Statistikamts

>>> Eurostat <<<

lebten im Jahr 2024 bereits über

11,5%

der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in einer überbelegten Wohnung. Das ist eine Unmöglichkeit und politische Unverschämtheit, die die neue Bundesregierung nun endlich schnell beenden sollte! Sollte es der neue Bundesregierung nicht relativ schnell gelingen diese brutalen Missstände in den Griff zu bekommen, dann sollte es nach der zunehmenden Ansicht von betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger relativ zügig wieder

NEUWAHLEN

geben! Eventuell kann dann die AfD mit einer absoluten Mehrheit im Bundestag und auch in einigen Bundesländern die Wohnraum-Probleme schneller lösen als derzeit die Parteien

CDU, CSU und SPD oder BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN!

Denn jeden Monat viele Millionen Euro deutsches Steuergeld

in die Ukraine zu verschieben löst auf keinen Fall 

Wohnraum-Probleme und die Alters-Armut in unserer Heimat! 

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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