Gastbeitrag ANONYMISIERT / Die private Altersvorsorge! – Nur noch eine tickende Zeitbombe?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Die private Altersvorsorge!

Nur noch eine tickende Zeitbombe?

 

Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt. Das ->

OXERA-GUTACHTEN ->

vom 27. September 2021 mit dem Titel ->

Wie können Börsengänge für

Start-ups

in Deutschland erleichtert werden?

Ein internationaler Vergleich und Handlungsempfehlungen soll nach den Ausführungen im Gutachten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13. August 2021 in Auftrag gegeben worden sein. Das Gutachten ist von der ->

OXERA Consulting GmbH

und von

Professor Dr. Christoph Kaserer ->

erstellt worden.

OXERA ->

hat den Sitz in London und fördert nach den eigenen Darstellungen ->

GRÜNE PROJEKTE ->

und wurde vor circa 40 Jahren in England gegründet. Niederlassungen befinden sich in Brüssel in Belgien, in Paris in Frankreich, in Mailand und Rom in Italien, in Amsterdam in den Niederlanden und in Berlin in der Bundesrepublik Deutschland kurz BRD genannt. In dem Gutachten wird ->

START-UP ->

wie folgt definiert ->

Zitate auszugsweise Anfang:

Obwohl es keine allgemeingültige Definition für START-UPS gibt, geht der Begriff START-UPS im Allgemeinen über Unternehmen hinaus, die sich in der Anfangsphase ihrer Entwicklung befinden. Er bezieht sich in der Regel auf technologieorientierte Unternehmen mit hohem Wachstumspotential. Damit unterscheiden sich START-UPS  von traditionellen Unternehmen in der Frühphase. ->

Zitate auszugsweise Ende!

Die Handlungsempfehlungen in diesem Gutachten zu Erleichterungen von Börsen-Gängen für START-UPS in Deutschland sehen folgende Maßnahmen vor ->

Zitate auszugsweise Anfang:

Maßnahme 1:

Stärkung der privaten Altersvorsorge über eine kapitalmarktbasierte Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorgesysteme und / oder eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der individuellen Altersvorsorge.

Maßnahme 2:

Ausdehnung des Privilegs der nachgelagerten Besteuerung auf die private kapitalmarktbasierte Altersvorsorge, sofern diese im Rahmen eines bis zum Renteneintrittsalter gesperrten und mit gewissen Anlagerestriktionen ausgestatteten Kontos erfolgt. Dabei wäre zu prüfen, ob eine Mindestanlagequote für KMU oder vorbörsliche Beteiligungsfinanzierungen vorgeschrieben werden sollte.

Maßnahme 3:

Wiedereinführung von Mehrfachstimmrechtaktien [ Dual Class Shares ] für nicht börsennotierte Unternehmen, wobei diese dann auch nach dem Börsengang für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren Bestand haben sollten. Die Mehrfachstimmrechte können nur aus Aktien im Eigentum von Organmitgliedern wahrgenommen werden.

Maßnahme 4:

Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für Token-basierte Aktien und deren Handel auf Blockchains.

Maßnahme 5:

Durchführung einer Studie zu der Frage, welche Bedeutung Compliance-Kosten, insbesondere im Zusammenhang mit der Marktmissbrauchsverordnung, für START-UP-Unternehmen und KMU im Zusammenhang mit einem Börsengang haben.

Maßnahme 6:

Reduktion der Free-Float-Regelung nach § 9 BörsZulV von 25% auf 10%. Da dies nur vom europäischen Gesetzgeber verfügt werden kann, ist zu prüfen, inwieweit die bestehenden Ausnahmeregelungen durch eine transparente verwaltungsrechtliche Praxis abgemildert werden können. Zudem sollte die Mindestmarktkapitalisierung auf das nach EU-Recht vorgegebenen Mindestniveau von 1 Mio. EUR herabgesenkt werden.

Maßnahme 7:

Einsetzung einer Task-Force IPO-Zulassungsverfahren unter der Führung der BaFin mit dem Ziel, in Gesprächen mit allen Beteiligten und durch die Auswertung von Best-Practice-Beispielen in Prozesse rund um den Börsengang zu verschlanken.

Maßnahme 7a:

Die gemäß Maßnahme 7 eingesetzte Task Force sollte auch prüfen, ob es bei der Festlegung der Zuteilungspreises einer größeren Flexibilität bedarf, insbesondere wenn es im Abweichungen desselben von der Bookbuildingspanne geht. Gegebenfalls wäre zu prüfen, ob eine solche Auslegungspraxis von EU-Recht zu erreichen wäre, oder ob es Maßnahmen seitens des EU-Gesetzgebers bedarf.

Maßnahme 8:

Entkoppelung der Kombination aus Solvenzvorschriften und Leistungsgarantien in der Altersvorsorge, so dass Anbieter von Altersvorsorgeprodukten eine deutlich höhere Risikotragfähigkeit hätten. Dies würde höhere Aktienquoten erlauben.

Maßnahme 9:

Ergänzung bzw. Klarstellung des KAGB [ Abkürzung für Kapitalanlagegesetzbuch ] hinsichtlich der Möglichkeit, auf KMU-Wachstumsmärkten gehandelte Wertpapiere zu erwerben; Ergänzung des KAGB dergestalt, dass Fondstypen erlaubt werden, die schwerpunktmäßig in KMU-Wachstumsmärkten investieren können. Dabei wäre zu prüfen, ob letztere Maßnahme auch durch den nationalen Gesetzgeber auf den Weg gebracht werden könnte.

Maßnahme 10:

Durchführung eines Konsultationsverfahrens durch die BaFin zur Frage, welche konkrete Hinderungsgründe, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vollzug von EU-Kapitalmarkt und der Praxis der Börsenzulassung, es für SPAC-IPOs derzeit gibt.

Maßnahme 11:

Die Bundesregierung sollte prüfen, inwieweit die elektronische Bereitstellung von Daten von börsennotierten Unternehmen unter Berücksichtigung einschlägiger Aktivitäten auf EU-Ebene verbessert werden kann. Darüber hinaus sollten die Aktivitäten der Börsenbetreiber und Market Maker zur Finanzierung von KMU- bzw. Start-up-spezifischem Research genau beobachtet werden. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Rebundling von KMU-spezifischem Research wäre zu prüfen, ob diese Aktivitäten durch finanzielle Anreize verbessert werden könnten.

Maßnahme 12:

Jährlicher Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage der Kapitalmärkte in Deutschland.

Zitate auszugsweise Ende!

Gemäß der Schematischen Übersicht zu den Handlungsoptionen sieht das Gutachten unter anderem in der Zuständigkeit des Bundes bei der privaten Altervorsorge mit einer nachgelagerten Rentenbesteuerung langfristig eine Erhöhung der Risikotragfähigkeit von institutionellen Investoren als gesichert an. Wie der Fall Wirecard gezeigt hatte -> ist ein wirksamer Anlegerschutz bei einem im DAX notierten Konzern unter der direkten Aufsicht der BaFin und ständiger Kontrollen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht zu gewährleisten. Der Begriff ->

Compliance ->

stammt aus dem Angloamerikanischen und bedeutet in Relation zu geltenden Regeln und Gesetzen die Rechtstreue und Regelkonformität. Für internationale Konzerne wird hierunter die Pflicht des Vorstandes verstanden -> dass die bindenden Bestimmungen eingehalten werden.

Free Float ->

beschreibt die Anzahl der an der Börse frei gehandelten Aktien. Je höher der Streubesitz -> desto mehr Aktien stehen für den Handel zur Verfügung. Unter ->

Blockchain-Technologie ->

versteht man einen Datenbankmechanismus -> der zu einem Informationsaustausch mit hoher Transparenz innerhalb eines Geschäftsnetzwerks führt. Diese Technologie soll eine Infrastruktur mit innovativen Anwendungen aufbauen -> die über das System von ->

Krypto-Währungen ->

hinausgeht.   

OXERA führt zu SPACs aus ->

Zitate auszugsweise Anfang:

Special Purpose Acquisition Companies  [ SPACs ] sind Mantelfirmen -> welche eigens für die Übernahme von START-UPS gegründet und an die Börse gebracht werden. SPACs führen mit Hilfe Investoren / Sponsoren -> welche typischerweise eine branchenspezifische Expertise haben, einen Börsengang durch. Mit den finanziellen Mitteln des Börsengangs wird innerhalb einer vorgegebenen Frist [ oftmals 24 Monate ] eine Übernahme eines START-UPS oder Wachstumsunternehmen angestrebt. Bei dem Börsengang des SPACs verkauft das Unternehmen sogenannte „UNITS“, welche aus einer Stammaktie und einen Optionsschein besteht, der typischerweise nach der Übernahme ausgeübt werden kann. Bis zu einer geeigneten Übernahme wird der Emissionserlös des SPACs verwahrt; in Deutschland geschieht dies auf einem Treuhandkonto. SPACs erfreuen sich seit einigen Jahren besonders in den USA großer Beliebtheit – doch auch in Europa werden Akquisitionsgesellschaften immer häufiger genutzt. Aufsichtsbehörden, welche für Themen wie Anlegerschutz verantwortlich sind, wenden sich daher zunehmend dem Thema SPACs zu. Zum Beispiel veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaussichtsbehörde [ ESMA ] im Juli 2021 Leitlinien zum Anlegerschutz und Offenlegungskriterien für SPACs.

Zitate auszugsweise Ende!

Gemäß der Empfehlung ->

2003 / 361 der Kommission der EU ->

sind kleine und mittlere Unternehmen [ KMU ] definiert als Unternehmen -> deren Personalbestand und wirtschaftliches Gewicht bestimmte Werte nicht überschreiten.

Kleine Unternehmen:

bis 50 Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro

Kleinstunternehmen:

bis 10 Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme bis  2 Millionen Euro

Mittleres Unternehmen:

bis 250 Mitarbeiter, Umsatz 50 Millionen Euro und Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro.

Entsprechend dieser Empfehlung aus dem Kalenderjahr 2003 werden in der BRD -> ab dem Kalenderjahr 2006 -> die Bilanzdaten von KMU Unternehmen über den privatisierten Bundesanzeiger zwangsveröffentlicht.

Die KMU Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft!

Diese KMU Unternehmen scheinen das Kernziel für eine Übernahme durch institutionelle Kapitalanleger mit der Hilfe des EU-Projekts ->

Kapitalmarktunion ->

über die elektronische Plattform ESAP zu sein. Nicht die Neustrukturierung der Altersvorsorge sondern die Neustrukturierung der Eigentumsanteile an ->

KMU-Unternehmen ->

scheint nach den Handlungsempfehlungen die Zielsetzung des ->

OXERA-GUTACHTENS ->

zu sein. Bei einer vollständigen Umsetzung des EU-Projekts ->

Kapitalmarktunion ->

wären anschließend das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und die Euro-Gemeinschaftswährung unumkehrbar. So lautet die Einschätzungen von besorgten Politik-, Rechts- und Wirtschafts-Expertinnen und Politik-, Rechts und Wirtschafts-Experten mit soliden Erfahrungs-Wissen. Man vermutet sogar -> dass die Planungen für eine Wagniskapital-Altersvorsorge wesentlich älter ist als es das ->

OXERA-GUTACHTEN ->

versucht darzustellen. Mit der umfassenden Aufdeckung des Skandals um den FinTech-Konzern ->

Wirecard ->

im April 2019 -> galt das EU-Projekt ->

START-UP-ALTERSVORSORGE ->

bedingt durch die Bericht-Erstattung in der Financial Times -> nicht nur in der BRD -> als beerdigt. Deshalb wurde höchstwahrscheinlich -> gemäß den Einschätzungen von besorgten Politik-, Rechts- und Wirtschafts-Expertinnen und Politik-, Rechts und Wirtschafts-Experten mit soliden Erfahrungs-Wissen -> die staatliche Auftragserteilung an ->

OXERA->

auf einen Zeitpunkt nach April 2019 datiert -> um vom ->

Wirecard-Skandal ->

gezielt abzulenken und etwas vermeintlich völlig Neues präsentieren zu können. Denn es gilt in den Augen von besorgten Politik-, Rechts- und Wirtschafts-Expertinnen und Politik-, Rechts und Wirtschafts-Experten mit soliden Erfahrungs-Wissen ->als absolut unrealistisch -> dass die OXERA-Studie mit dem Titel ->

Wie können Börsengänge für Start-ups in Deutschland erleichtert werden?

Internationaler Vergleich und Handlungsempfehlungen ->

am 13. August 2021 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an OXERA und Professor Kaserer in Auftrag gegeben und innerhalb von nur 5 Wochen erstellt wurde. Die umfangreichen notwendigen Interaktionen zwischen dem EU-Kunstgebilde, der EZB, den nationalen Regierungen und den nationalen Staatsbanken in 27 EU-Mitgliedstaten -> sowie den Versicherungskonzernen, Geschäftsbanken, institutionellen Kapitalanlagern, Beratungsgesellschaften, Instituten, Stiftungen, Denkfabriken und anderen Beteiligten lassen die Vermutung zu -> dass die vorgeschlagenen OXERA-Maßnahmen von 1 bis 12 nicht innerhalb von 5 Wochen in einem 60-seitigen Gutachten formuliert und wechselseitig abgestimmt sein konnten. In der Einleitung des Gutachtens wird hierzu ausgeführt ->

Zitate auszugsweise Anfang:

Das Autorenteam besteht aus der OXERA Consulting GmbH -> OXERA -> und Professor Dr. Christoph Kaserer -> ordentlicher Professor an der TU München und Associate bei OXERA. Wir haben seit vielen Jahren zu öffentlichen Debatten zum Thema Aktienmärkte beigetragen, sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland, Großbritannien und außerhalb Europas. Im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte der vorliegenden Studie wurde das Team von Professor ->

Dr. Philipp Maume ->

unterstützt, ebenfalls Professor an der TU München. Unser Team hat jüngst auch eine Studie für die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der Europäischen Kommission [ GD FISMA ] zum Thema primäre und sekundäre Aktienmärkte durchgeführt. Diese Studie hat einen wesentlichen Beitrag zu der für das Vorantreiben der Kapitalmarktunion [ Capital Markets Union, CMU ] notwendigen Faktenbasis geleistet. Sie diskutiert unter anderem Maßnahmen zum Herbeiführen eines besseren Umfeldes für die Börsennotierung von Unternehmen unterschiedlicher Größe. Die Studie untersucht auch das Entwicklungspotential dieser Märkte sowie die zukünftige Architektur der EU-Aktienmärkte.

Zitate auszugsweise Ende!

In der BRD waren im Kalenderjahr 2023 insgesamt 429 Unternehmen an der Börse gelistet. Mit 3,1 Millionen Unternehmen zählte im Kalenderjahr 2022 die überwiegende Mehrheit der Unternehmen zu den kleinen und mittleren Unternehmen -> den so bezeichneten KMU-Unternehmen. Auch wenn im Kalenderjahr 2007 im Kabinett Merkel I die Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten der KMU-Unternehmen in dem privatisierten Bundesanzeiger eingeführt wurde -> gilt es als äußerst unwahrscheinlich -> gemäß den Einschätzungen von besorgten Politik-, Rechts- und Wirtschafts-Expertinnen und Politik-, Rechts und Wirtschafts-Experten mit soliden Erfahrungs-Wissen -> dass im Kabinett Merkel IV -> am 13. August 2021 -> aus dem Ministerium für Wirtschaft und Energie -> unter dem Leitung von CDU-Politiker ->

Peter Altmeier ->

eine dauerhafte Gefährdung der deutschen Volkswirtschaft -> gewollt wurde. Gerade aus diesem Grund muss sich die UNION aus CDU und CSU klar positionieren und unmissverständlich unverzüglich Farbe bekennen. Aus den bestehenden Geschäftsanteilen an GmbHs kann -> bei einer möglichen Umsetzung der Handlungsempfehlungen im ->

OXERA-GUTACHTEN ->

kein sicherer Rechtsrahmen für Billionen von Einheiten von Token-basierten Aktien entstehen -> die zu einer zukunftsfesten Altersvorsorge und einem verlässlichen Verbraucherschutz führen können. Neben dem IT-gesteuerten Handel von Waren und Dienstleistungen würde ein weltweit nicht mehr steuerbarer und fiskalisch nicht mehr kontrollierbarer Handel mit KMU-Unternehmen entstehen.

Die ursprüngliche Zerstörungskraft des

Wirecard-Syndroms

würde sich exponentiell vervielfachen!

Eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen des ->

OXERA-GUTACHTENS ->

würde -> gemäß den Einschätzungen von besorgten Politik-, Rechts- und Wirtschafts-Expertinnen und Politik-, Rechts und Wirtschafts-Experten mit soliden Erfahrungs-Wissen das Potential -> die BRD in den Grundfesten zu erschüttern.

Am 27. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet!

Ziel der amtierenden Bundesregierung -> unter der Führung des SPD-Genossen ->

Olaf Scholz ->

soll es nach Medienberichten sein -> mit unterschiedlichen dubiosen linksgrünen Maßnahmen die deutsche Wirtschaft in Schwung zu bringen und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Im „SO“ bezeichneten ->

Wachstumschancengesetz ->

wurde die Übergangsregelung der nachgelagerten Rentenbesteuerung von 35 Jahre auf 53 Jahre verlängert. Ursprünglich wurde mit dem Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Rentenbesteuerung im Kalenderjahr 2005 ins Leben gerufen. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

wurden vermutlich seit dem Kalenderjahr 1998 das deutsche Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Steuersystem für „SO“ bezeichnete ->

FEINDLICHE ÜBERNAHMEN ->

gezielt aufgeweicht und verwässert. Die erste erkennbare Maßnahme scheint das „SO“ bezeichnete ->

Heuschrecken-Einladungsgesetz ->

aus dem Kalenderjahr 2001 zu sein. Das Themengebiet private Altersvorsorge wäre dann im Kabinett Scholz aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales -> unter dem SPD-Politiker Hubertus Heil -> über das Ministerium für Finanzen unter dem FDP-Politiker Christian Lindner zu dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter dem grünen Politiker ->

ROBERT HABECK ->

verlagert worden zu sein.  Zwischen den Ministerien würde dann eine Rotation der Zuständigkeit vorgenommen. Eine mögliche ->

START-UP-ALTERSVORSORGE ->

scheint aus der Sicht von besorgten Politik-, Rechts- und Wirtschafts-Expertinnen und Politik-, Rechts und Wirtschafts-Experten mit soliden Erfahrungs-Wissen dem Ziel der vollständigen Zerschlagung der sogenannten ->

Deutschland AG ->

immer näher zu kommen. Denn im Habeck-Ministerium lassen sich vermutlich linksgrüne Projekte am einfachsten umsetzen. Doch bedingt durch den Wirecard-Skandal ist eine private Altersvorsorge durch die Steuerung über FinTech-Konzerne nicht mehr darstellbar. Ohne eine „SO“ dargestellte ->

START-UP-ALTERSVORSORGE ->

würde vermutlich das angestrebte EU-Projekt ->

Kapitalmarktunion ->

wie ein morsches Kartenhaus zusammenbrechen. Im Klartext stellt sich bei schon beim  Wachstumschancengesetz die Frage -> ob die Rettung der privaten Altersvorsorge oder die Einführung der Kapitalmarktunion im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft im Vordergrund steht. Denn die geplante „SO“ dargestellte ->

START-UP-ALTERSVORSORGE ->

lässt die deutsche Wirtschaft zu einer extrem gefährlich tickenden sozialen-, finanziellen- und wirtschaftlichen- sowie auch zur politischen Zeitbombe mutieren.

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