Dampf ablassen – 31. Mai 2023

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Verlust des Monopols der Deutungshoheit

 

Jede Bundesregierung trägt für den Stand der aktuellen Gesetzeslage die politische Verantwortung. Später kann man sich von politisch gemachte Fehlern nicht mehr reinwaschen mit den Sätzen:

Das waren wir nicht!

Das wollten wir so nicht!

Das haben wir nicht beabsichtigt!

Verantwortlichen Politikerinnen und Politiker können sich nicht aus ihrer politischen Verantwortung stehlen. Denn Politikerinnen und Politiker, die vermeintlich den Mainstream verkörpern wollen, neigen oft dazu, vermeintlich nur nach vorne zu schauen und die Zukunft retten zu wollen, ohne zu beachten und ohne die Verantwortung zu übernehmen, welche Auswirkungen für die Zukunft die Entscheidungen der Vergangenheit haben.

In der Zeit des Social Media haben Politik und Medien

zusehends das bisherige Monopol der Deutungshoheit verloren!

Die Medien haben sich sogar den Titel Lügenpresse eingehandelt!

Mit dieser Einstellung und der fehlenden politischen Verantwortung kann man keinen Staat mehr machen.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung der Namen. Selbstverständlich kann der DRSB Namen sowie die Adressen und die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Schockstarre bei den Medien?

 

Über den Ursachen- und Wirkungszusammenhang des Artikels vom Handelsblatt vom 16. Mai 2023 mit dem Titel -

Wir brauchen keine Aktienrente, sondern eine

Rentenversicherung, die öffentlichen Wohnungsbau fördert -

und dem anschließenden Artikel beim DRSB vom 27. Mai 2023 -

Ein Fehler zu viel

sind viele Journalistinnen und Journalisten der deutschen Medien in eine Art Schockstarre verfallen. Auf der einen Seite können die Journalistinnen und Journalisten über den Ursachen- und Wirkungszusammenhang nicht berichten, um nicht aus interessierten Kreisen der Politik und Wirtschaft abgestraft zu werden. Bei einer eigenwilligen Veröffentlichung durch Journalistinnen und Journalisten, ohne Absprache mit Vorgesetzten, droht häufig der Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Aber – und das dürfte nicht das Hauptproblem werden!

Denn den Medien droht der völlige Verlust der Glaubwürdigkeit und

auf Dauer der Verlust der wirtschaftlichen Existenz!

Wenn man weiterhin Hörerinnen und Hörer sowie Leserinnen und Leser

dauerhaft nur mit FAKE NEWS bestrahlt!

Denn die wahren Ziele der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

und die tatsächlichen Ziele der absolut untauglichen

RIESTER-RENTE

können die Medien nicht ewig verschweigen.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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