Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Das finale Ende der festgefahrenen
AGENDA 2010
Mit Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
erfolgte eine Rückentwicklung der Wirtschafts-, Sozial- und Steuersysteme von der sozialen Marktwirtschaft aus dem Kalenderjahr 1948. Der überlieferte Respekt gegenüber den geistigen Vätern der sozialen Marktwirtschaft -> um nur einige Namen zu nennen ->
Walter Eucken
Ludwig Erhard
Alexander Rüstow
Wilhelm Röpke
Franz Böhm
Friedrich A. Lutz
Leonhard Miksch
Fritz W. Meyer
Alfred Müller-Armack ->
wurde von Generation zu Generation weitergegeben. Die aktuell verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sonnen sich noch im Schein vergangener Zeiten. Aus dem fürsorglichen Gesamtwerk der sozialen Marktwirtschaft wurde mit der der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
ein rücksichtsloses neoliberales Stückwerk gemacht. Denn die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
ist kein sinnvolles und zukunftsfähiges Wirtschafts-, Sozial- und Steuersystem. Schritt für Schritt hatte Bundesregierung aus ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
mit der Übernahme der Regierungsverantwortung im Kalenderjahr 1998 das bewährte System der sozialen Marktwirtschaft zerstückelt und ratierlich abgeschafft. In der danach folgenden Politik findet man keine charismatischen Persönlichkeiten mehr -> wie zum Beispiel ->
Willy Brandt
Franz-Josef Strauß
oder
Helmut Kohl ->
die sich uneingeschränkt für das Wohl der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einsetzen. Die heutigen SPD-Genossinnen und SPD-Genossen haben sich längst von der Friedens-Politik mit Russland des Friedensnobel-Preisträgers ->
Willy Brandt ->
losgesagt. Das ist erstaunlich -> denn auch der CSU-Politiker Franz-Josef Strauß und der CDU-Politiker Helmut Kohl hatten die Friedens-Politik des SPD-Genossen Willy Brandt mitgetragen und weiter fortgeführt. Erst in der Phase der ersten Bundesregierung aus ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
im Zeitraum von 1998 bis 2005 -> kam es schleichend zu einem gesellschaftspolitischen Wandel in politischen Kreisen. Die Kriterien ->
DOPPEL-MORAL und DOPPEL-VERDIENST ->
wurden -> gemäß den Beurteilungen von kritischen und unabhängigen Historikerinnen, Historikern, Journalistinnen und Journalisten -> zu Maximen vieler vom den wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gewählten Politikerinnen und Politiker in den 17 DEUTSCHEN PARLAMENTEN. Selbst der sogenannte ->
DOPPEL-WUMMS ->
in der seltsamen naiven Kindersprache des SPD-Genossen und noch amtierenden Bundeskanzlers ->
OLAF SCHOLZ ->
Der die Bundesrepublik Deutschland in eine vermeintliche Energie-Sicherheit führen sollte -> rüttelt die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger scheinbar immer noch nicht wach. Die sogenannte ->
GAS-PREIS-BREMSE ->
wird höchstwahrscheinlich zum gleichen riesengroßen Flop und politischen Misserfolg -> wie die sogenannte MIET-PREIS-BREMSE. Der vorübergehende Boom in der Bauwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland war lediglich nach der Verkündung der ->
NULL-ZINS-POLITIK der EZB ->
entstanden.
Übrigens….
…. nur einmal „SO“ zum kritischen Nachdenken: Mit der Einführung der sozialen Marktwirtschaft wurde im Kalenderjahr 1949 die beliebte ->
7b-Abschreibung ->
für selbst genutzte Immobilien geschaffen. Nach dem Wechsel der 7b-Abschreibung zur Eigenheim-Zulage wurde die Zulagen-Regelung von ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
als vermeintliche ->
UNBERECHTIGTE SUBVENTION ->
nach kurzer Zeit ersatzlos wieder abgeschafft. Höchstwahrscheinlich wollte man durch die Maßnahmen den Weg von einer vererblichen Stein-Rente zu einer unvererblichen Kapital-Rente mit den privaten Renten-Modellen ->
RIESTER und RÜRUP ->
ebnen. Sämtliche fiskalischen Förderwege für eine vererbliche Stein-Rente wurden mit dem ersten Regierungsversuch auf Bundesebene von ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
schlagartig abgeschafft. Der anschließende Wohnungs-Notstand und die Mietpreis-Explosionen sind unmittelbare Folge dieser volksschädlichen und volksfeindlichen Politik. Die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
wird deshalb auch mit einer systematischen Volksenteignung verglichen. Die Kluft zwischen ARM und REICH ist seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
ständig größer geworden. Zur Vermeidung einer Verstärkung der Monopol-Bildung in der deutschen Wirtschaft hatte man im Kalenderjahr 1968 die ->
Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ->
eingeführt. Zuvor war die Umsatzsteuer eine Kostensteuer in jeder einzelnen Produktionsstufe der Lieferkette. In einem Monopol fiel die Umsatzsteuer bis zum Kalenderjahr 1967 nur einmalig innerhalb eines Konzerns an und führte zu einer Wettbewerbsverzerrung. Zur Stärkung des Mittelstands in der Bundesrepublik Deutschland wurde im Kalenderjahr 1977 bei Kapital-Gesellschaften das Anrechnungsverfahren eingeführt. Hierdurch wurde die Doppel-Besteuerung von Dividenden bei Kapital-Gesellschaften mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer abgeschafft. Mit der anschließenden Ablösung dieser sinnvollen Regelung durch die Einführung des so bezeichneten Halbeinkünfte-Verfahrens im Kalenderjahr 2001 und der Abgeltungssteuer im Kalenderjahr 2008 wurde ein weiterer Schritt in Richtung Neoliberalismus geebnet.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer
wurde beispielsweise das System CUM-EX verfestigt!
Mit der Einführung des Heuschrecken-Einladungsgesetzes im Kalenderjahr 2001 und der Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten im Kalenderjahr 2007 wurde der deutsche Mittelstand gezielt geschwächt und den internationalen Konzernen auf dem Silbertablett zum Kauf serviert.
Die Gesetzes-Änderungen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
haben die Bezeichnung -> REFORM -> nicht verdient.
Von dem Gesamt-System des Magischen Vierecks nach dem Stabilitätsgesetz aus dem Kalenderjahr 1967 mit den politischen Zielen ->
1.
Hoher Beschäftigungsstand
2.
Stabiles Preisniveau
3.
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
4.
Angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum
sind heute nur noch irreführende Bezeichnungen -> wie zum Beispiel ->
Finanzmarkt-Stabilisierungs-Gesetz
und
Sondervermögen ->
übrig geblieben -> mit denen die klassischen Ziele des Stabilitäts-Gesetzes nur noch simuliert werden. Mit den eindimensionalen Modellen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
hatte man sich immer weiter von dem funktionierenden Gesamt-Modell der sozialen Marktwirtschaft entfernt und alles auf den eiskalten und rücksichtslosen Neoliberalismus ausgerichtet. Erst nach einer intensiven Durchleuchtung ist im Ursachen- und Wirkungszusammenhang die gezielte Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft zur Durchsetzung des Neoliberalismus zu erkennen. Die Gesetzes-Bezeichnungen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
versprachen stets mehr als der Inhalt hergibt und haben sich durchweg als Mogelpackung herausgestellt ->
1.
Altersvermögensgesetz
für die unvererbliche Riester-Rente.
2.
Alterseinkünftegesetz
für die nachgelagerte Besteuerung der Renten und
für die unvererbliche Rürup-Rente.
3.
Vierte Gesetz zur für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
für die Einführung von Hartz IV.
4.
Betriebsrenten-Stärkungsgesetz
für den nachträglich eingeführten Freibetrag bei der Riester-Rente für den Anspruch auf Grundsicherung.
Auf dem Arbeitsmarkt wurde mit ->
Hartz IV ->
neben das Arbeitslosengeld das so bezeichnete Arbeitslosengeld II gestellt. Das Arbeitslosengeld ist beitragsfinanziert. Das Arbeitslosengeld II -> also Hartz IV -> ist steuerfinanziert. Das Arbeitslosengeld II ersetzte die vorherige beitragsfinanzierte Arbeitslosenhilfe.
Hierdurch wurde eine Reduzierung der Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 2,5% ermöglicht ->
um die Lohn-Nebenkosten der Konzerne zu senken.
Durch diesen Paradigmen-Wechsel und das Jonglieren mit verfälschten und irreführenden Bezeichnungen wurde schleichend der Neoliberalismus durch linksgrüne Ideologie auf dem Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Das Umlackieren von Hartz IV in das ->
Bürgergeld ->
hilft linksgrünen Ideologie nicht mehr weiter. Die einzelnen Bestandteile der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
erzielen erst nach vollständiger Umsetzung die zerstörerische Kraft zur Zerschlagung der sozialen Marktwirtschaft. Genauso wie es die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom DRSB bereits vor der Einführung der der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
vorhersagten. Die Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente -> beginnend im Kalenderjahr 2005 -> mit einer variablen Verteilung der Begünstigung der Vorsorgeaufwendungen über 25 Jahre und einer starren Zuordnung des steuerpflichtigen Anteils der Renten-Versteuerung über 35 Jahre nach dem Alter der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger führte zu einer Doppel-Besteuerung. Für Geburtsjahrgänge 1940 und älter sind die Renten mit 50% bis hin für Geburtsjahrgänge 1975 und jünger mit 100% zu versteuern. Die einzelnen Geburtsjahrgänge tragen quasi einen Prozent-Satz ihrer Renten-Versteuerung quasi wie ein Kainsmal auf der Stirn. Eine altersbedingt unterschiedliche Steuer bei gleichem Einkommen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 wurde die Versteuerung der Renten -> also die gesetzliche Rente und die so genannten Rürup-Rente für die Zielgruppe Selbständige vermeintlich einheitlich geregelt.
Die Riester-Rente ist bereits seit
dem Kalenderjahr 2001 zu 100% steuerpflichtig!
Die Unkündbarkeit der privaten und unvererblichen Rürup-Rente wurde damit begründet -> dass auch die gesetzliche Rente nicht kündbar ist. Mit der vom DRSB so bezeichneten ->
rürupschen Herunterdrechselmaschinerie ->
wurde jedoch bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit zur gesetzlichen Rente für abhängig Beschäftigte in der 25-jährigen Übergangszeit eine Benachteiligung eingebaut. Hierdurch tritt eine asymmetrische Behandlung ein -> der den Effekt der Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente weiter verstärkt. Erst im Kalenderjahr 2025 wird eine Gleichbesteuerung der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente erreicht. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichbehandlung von Renten und Pensionen tritt sogar erst im Kalenderjahr 2040 für Geburtsjahrgänge 2005 und jünger ein. Hierzu folgende Beispiele:
Kalenderjahr 2005:
Euro
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rente 5.000,00
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente 5.000,00
Gesamt 10.000,00
Hiervon begünstigt 60% 6.000,00
Abzüglich Arbeitgeberanteil zu 100% 5.000,00
Begünstigter Arbeitnehmeranteil 20% 1.000,00
Kalenderjahr 2006:
Euro
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rente 5.000,00
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente 5.000,00
Gesamt 10.000,00
Hiervon begünstigt 62% 6.200,00
Abzüglich Arbeitgeberanteil zu 100% 5.000,00
Begünstigter Arbeitnehmeranteil 24% 1.200,00
Demnach ergeben sich im Zeitverlauf folgende steuerbegünstigte Aufwendungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zur Rürup-Rente gestaffelt bis zum Kalenderjahr 2025:
steuerbegünstigter steuerbegünstigter
Eigenanteil zur Anteil zur
gesetzlichen Rente Rürup-Rente
Kalenderjahr % %
2005 20 60
2006 24 62
2007 28 64
2008 32 66
2009 36 68
2010 40 70
2011 44 72
2012 48 74
2013 52 76
2014 56 78
2015 60 80
2016 64 82
2017 68 84
2018 72 86
2019 76 88
2020 80 90
2021 84 92
2022 88 94
2023 92 96
2024 96 98
2025 100 100
Es ist müßig darüber zu philosophieren -> ob die doppelte Asymmetrie der nachgelagerten Besteuerung bei den Vorsorgeaufwendungen und bei den Renten-Einnahmen nach den Worten der ehemaligen Vorsitzenden der Grünen Claudia Roth ->
VIEL MODERNER ->
ist. Wenn man im Kabinett Merkel I entsprechend den Vorschlägen vom DRSB ab dem Kalenderjahr 2005 für alle Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher einheitlich eine Staffelung –> beginnend mit 25% und im Kalenderjahr 2030 endend mit 50% – eingeführt hätte -> wäre der hälftige steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente mit Pensionen nach 25 Jahren steuerlich gleichbehandelt gewesen. Die Begünstigung der Vorsorgeaufwendungen hätte man in einem lernfähigen System der demographischen Entwicklung anpassen können. Für Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher -> die keine weiteren anderen Einkünfte erzielen -> wäre keine Rentensteuer entstanden. So lange das Versorgungsniveau bei Pensionen im öffentlichen Dienst und das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente weit auseinander klaffen sollte man Abstand von einer Gleichbesteuerung von Pensionen und Renten nehmen. Die doppelte Asymmetrie aus starren und variablen Bestandteilen führte vermutlich mit dem Alterseinkünftegesetz zu einer verfassungswidrigen Regelung. Diese Asymmetrie wird vermutlich zum Ende der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
führen. Das Bundesverfassungsgericht steckt bei der ausstehenden Entscheidung über die festgefahrene Doppelbesteuerung der Rente und der Uneinsichtigkeit der Bundesregierung in einer extrem undankbaren Ausgangslage -> aus der es scheinbar keinen Ausweg mehr gibt. Auf jeden Fall muss das Bundesverfassungsgericht nach mehr als 20 Jahren auf der Grundlage des Urteils vom Bundesfinanzhof aus Mai 2021 abschließend darüber entscheiden -> ob die eigenen Vorgaben aus März 2002 durch die altersbedingte Asymmetrie bei den Renten-Einnahmen und durch die verdrechselten berufsbedingte Asymmetrie bei den Vorsorgeaufwendungen im Alterseinkünftegesetz verfassungskonform umgesetzt wurden. Die hinterlistige Doppel-Besteuerung des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die ->
rürupsche Herunterdrechselmaschinerie ->
diente vermutlich zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen.
Die Riester-Rente und die
nachgelagerte Rentenbesteuerung
scheinen als Umschichtungs-Modell reines Blendwerk zu sein.
Mit einer einfachen und einheitlichen Lösung für alle aktuellen und zukünftigen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher hätte man den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus März 2002 Genüge getan. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts naht höchstwahrscheinlich für die festgefahrene, volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
das finale Ende.
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