Sonderinfobrief – 03. November 2022 / Qualitätsdefizite bei der Altersvorsorge

Qualitätsdefizite bei der Altersvorsorge

 

Zur Durchsetzung von Reformen werden bekanntlich alle Register gezogen. Die Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherschützer ->

Ramona Pop ->

forderte in einem Interview mit der dpa am 20. August 2022 mit nachfolgender Begründung einen Neustart bei der privaten Altersvorsorge ->

ZITAT / AUSZÜGE aus deutschen Medien:

 Die Riester-Rente ist nicht reformierbar.

Daran haben sich schon viele Regierungen versucht.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE! 

Vermutlich will sich der Bundesverband der Verbraucherschützer für eine Aktienrente stark machen. Die Begründung ist völlig unlogisch. Nach den mathematischen Gesetzen der Mengenlehre muss die Quersumme sämtlicher Versuche der einzelnen Bundesregierungen für eine Reform der Riester-Rente aus der letzten 20 Jahren nicht die vollständige Menge aller denkbaren Lösungsansätze für eine Reform der Riester- Rente darstellen. Das heißt im Klartext-> dass eine Ergänzungsmenge für eine Reform der Riester-Rente noch vorhanden sein kann -> wenn die besten Spezialistinnen und Spezialisten aus den deutschen Ministerien und der deutschen Versicherungswirtschaft für die Bereiche Sozialrecht, Handelsrecht, Bürgerliches Recht, Bilanzrecht, Steuerrecht sowie Finanzmathematik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre in einer gemeinsamen Aktion für eine Reform beauftragt würden -> um optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.

Dieser Versuch ist jedoch bis

heute noch von keiner Bundesregierung gestartet worden!

Denn vielen sogenannten Expertinnen und Experten fehlt der Bezug zur Praxis. Die verschiedenen Renten-Kommissionen dienten immer nur zum Zeitschinden und zur Überbrückung vor anstehenden Wahlen. Eine verpflichtende private Altersvorsorge -> so wie es nunmehr mit der so genannten Aktienrente vorgesehen sein soll ->  ist mit den zivilrechtlichen Grundregeln der Vertragsfreiheit nicht in Einklang zu bringen. Die neue Aktienrente würde mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit starten. Eine verpflichtende private Altersvorsorge wäre faktisch eine verdeckte einseitige Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu Lasten der abhängig Beschäftigten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft zu gleichen Teilen von den abhängig Beschäftigten und von den Arbeitgebern zu tragen. Neben den 5 Förderwegen der betrieblichen Altersvorsorge bestehen Stand heute mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente 2 Förderwege der privaten Altersvorsorge. Jetzt alles über den Haufen zu werfen und glaubhaft machen zu wollen -> dass man nur mit einer Aktienrente das Vertrauen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wieder zurück erlangen kann -> äußerst gewagt.

Was soll mit den mehr als 16 Millionen Riester-Verträgen geschehen?

Wer soll die Riester-Opfer entschädigen?

Sollte das ->

Experiment Aktienrente ->

misslangen -> und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß -> dann könnte zukünftig keinerlei Vertrauen mehr bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern aufgebaut werden. Die Aktienrente ist mit der sogenannten heißen Nadel entwickelt worden und es fehlt an allen Ecken und Kanten an sinnvollen fundamentalen zukunftsfesten Elementen. Zu den beschriebenen Ungereimtheiten der Aktienrente in dem DRSB-Artikel vom 04. Juni 2022 ->

DAS VERGIFTETE GESCHENK ->

hat sich bis heute noch keine deutsche Politikerinnen und kein deutscher Politiker getraut Stellung zu beziehen.

Nur noch ängstliches Herumeiern ist angesagt!

Selbst innerhalb der Ampel-Koalition gibt es nur ein unsortiertes HIN und HER zur Aktienrente. Keine der etablierten Parteien des deutschen Bundestages kann es sich bei dem bestehenden ->

Renten-Desaster ->

noch erlauben -> dass man die gesetzliche und private Altersvorsorge im Schnelldurchgang wieder einmal voll gegen die Wand fährt.

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