Dampf ablassen – 31. Juli 2022

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Längst überfällig!

 

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass die staatlichen Kaufprämien für batteriebetriebene Elektroautomobile deutlich gesenkt werden. Laut den Medienberichten vom 26. 07. 2022 soll die Förderung für batteriebetriebene Elektroautomobile, die weniger als 40.000 Euro kosten, ab nächstem Jahr von 6.000 auf 4.500 Euro sinken. Für batteriebetriebene Elektroautomobile, die preislich darüber liegen, solle es dann nur noch 3.000 Euro geben. Ab einem Preis von 65.000 erhalten Liebhaberinnen und Liebhaber von batteriebetriebenen Elektroautomobilen, wie bisher keine staatliche Förderung mehr. Diese Schwelle soll jedoch im Laufe des nächsten Jahres auf einen Netto-Listen-Preis von 45.000 Euro sinken. Die deutschen Steuergelder  werden dann nur noch private Liebhaberinnen und Liebhaber von batteriebetriebenen Elektroautomobilen verschenkt! Für Dienst- oder Handwerker-Fahrzeuge soll es kein Steuergeld mehr geben. Die staatliche Förderung von Plug-In-Hybriden soll Ende 2022  ganz gestrichen werden. Ich wette darauf, dass dann blitzschnell die Zulassungen von batteriebetriebenen Elektroautomobilen und Automobilen mit Hybrid-Antrieben in sich zusammenbrechen. Außerdem sollten Liebhaberinnen und Liebhaber von batteriebetriebenen Elektroautomobilen nur noch einmal alle 4 Jahre eine staatliche Förderung erhalten. Dann bricht auch der „schwunghafte“ Handel der

STEUERGELD-ABZOCKER

zusammen, die sich alle 6 Monate ein neues batteriebetriebenes Elektroautomobil bestellen und ihr „altes“ Elektroautomobil mit Gewinn verkaufen.

Am allerbesten wäre jedoch die Einstellung aller

staatlichen Fördermaßnahmen für den Kauf von Elektroautomobilen

zum 01. September 2022!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Bislang die beste Leistung von SPD, GRÜNEN und FDP

 

 

Am 26. Juli 2022 meldeten deutsche Medien – unter Berufung auf informierte Regierungskreise – dass die unsinnige die staatlichen Fördergelder für Fahrzeuge mit Elektromotoren, die weniger als 40.000,00 Euro kosten, ab 2023 von 6.000.00 Euro auf 4.500,00 Euro sinken. Für Fahrzeuge mit Elektromotoren, die preislich darüber liegen, solle es dann nur noch 3.000,00 Euro staatliches Fördergeld geben. Ab einem Preis von 65.000,00 erhalten die Käuferinnen und Käufer von Fahrzeugen mit Elektromotoren – wie bisher – keine Förderung. Diese Schwelle solle noch im Laufe des nächsten Jahres auf einen Nettolistenpreis von 45.000 Euro abgesenkt werden. Die staatliche Fördergelder wird es dann nur noch für private Käuferinnen und Käufer und nicht mehr für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge geben. Die Förderung von Plug-In-Hybriden werde Ende 2022 ganz gestrichen.

Frage:

Warum nicht sofort alle Fördergelder streichen?

Denn Fahrzeuge mit Elektromotoren oder mit Hybrid-Antrieben gehören nicht zu den Wunsch-Automobilen der Mehrheit der Auto-Käuferinnen und Auto-Käufer!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Selbstverständlich kann der DRSB Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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