vierter offener brief an herrn anton werhahn

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

DRSB e.V. ∙ Ikenstraße 8 ∙ 40625 Düsseldorf

Herrn

Anton Werhahn

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Rheinland Holding AG

Königsstraße 19

D – 41460 Neuss

 

Düsseldorf, den 30. Mai 2008

 

 

Vierter offener Brief an

Herrn Anton Werhahn

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rheinland Holding AG

 

 

DRSB – Schreiben vom 10., 17. und 29. April 2008

Hier: Die so genannte Deutschland Rente

 

 

Sehr geehrter Herr Werhahn,

 

unsäglicher Weise haben Sie in Ihren beiden Zuschriften vom 16. und 23. April 2008 keine inhaltliche Aussage zu den angesprochenen Fragen getätigt.

 

Auf das letzte DRSB – Schreiben vom 29. April 2008 haben Sie erst gar nicht geantwortet.

 

Auch war bis heute nicht erkennbar, dass Sie in anderen Medien zu den vielen von Ihnen verursachten Unklarheiten und Fragen Stellung bezogen haben.

 

Aus Ihrer Antwortlosigkeit kann man daher nur schließen, dass Sie entweder die Probleme, die Ihre so genannte

 

„Deutschland Rente – Ihre Konsumrente”

 

auf dem deutschen Altersvorsorgemarkt erzeugt hat, nicht in ihrer vollen Tragweite haben erfassen können oder wollen.

 

Beide Alternativen zeugen nicht gerade von sachlichem Aufklärungswillen und nachhaltiger Unternehmens- und Produktplanung zum Wohle der Bürger.

 

Die Marktgeschehnisse und Medienberichte haben enthüllt, dass offensichtlich weitere schwerwiegende Versäumnisse bei Ihrer Unternehmens- und Produktplanung vorliegen und entsprechende weitere negative Wirkung auf dem Markt hervorgerufen.

 

So wurde beispielsweise versäumt, Ihren ersten Vertriebspartner, den

 

Discounter PLUS

 

darauf hinzuweisen, dass für die gewerbliche Vermittlung von Versicherungsverträgen eine besondere Gewerbeerlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung ( GewO ) notwendig ist.

 

Bereits im Zuge der EU – Vermittlerrichtlinie mit Wirkung vom 22. Mai 2007 wurde eine Änderung des § 34d Gewerbeordnung ( GewO ) eingeführt, die eine spezielle Gewerbeerlaubnis durch die zuständige IHK erfordert.

 

So wollte der Gesetzgeber mit dieser neu eingeführten Vorschrift sicherstellen, dass der Verbraucherschutz im Sinne einer qualifizierten Beratung von potentiellen Versicherungskunden die notwendige Berücksichtigung erfährt.

 

Das Landgericht Wiesbaden ( 11 O 8/08 ) hat in seiner kürzlich gefällten Entscheidung vom 14. Mai 2008 festgestellt, dass ein Discounter in seinen Filialen ohne spezielle Gewerbeerlaubnis keine Versicherungsverträge mehr anbieten darf.

 

Warum wurden Ihre Kooperationspartner von Ihnen nicht auf diese Vorschrift und die Notwendigkeit einer speziellen Gewerbeerlaubnis, die nur durch den Nachweis des Einsatzes besonders geschulter, versierter Berater erlangt werden kann, hingewiesen?

 

Warum benutzen Sie zu Werbe- und Vertriebszwecken eine Marke

 

„Deutschland Rente – Ihre Konsumrente”

 

in den Farben der Bundesrepublik Deutschland also Schwarz – Rot – Gold, wo Sie die Marke doch lediglich in schwarzen und grauen Farbtönen schützen ließen?

 

Wollen Sie mit der von Ihnen genutzten Farbgestaltung womöglich den Eindruck einer staatlichen Zusatzrente erwecken?

 

Warum wurde in Ihrem Hause bei der Entwicklung eines

 

CPB

Cross – Pay – Back Systems

 

wie der Deutschland Rente – Ihre Konsumrente auf die seit 1995 in Ihrem Hause bekannten Informationen zur steuerrechtlichen Problematik der Sachversteuerung nicht zurückgegriffen?

 

Bei der strategischen Planung wurde verabsäumt, im Vorfeld eine verbindliche Regelung mit der Finanzverwaltung zu Fragen der steuerlichen Behandlung einer derartigen Zusatzrente abzusprechen.

 

Bereits 1995 liegen diese Informationen in Ihrem Hause vor, nachdem der Linksunterzeichner zu den Chancen und Risiken eines CPB – Systems die Mitglieder der Geschäftsleitung ausdrücklich auf diese Problemzone, ebenso wie auf die zu erwartenden Neuerungen der europäischen Vertriebsvorschriften ausdrücklich hinwies.

 

Auch scheint nicht nachhaltig gesichert, wie mögliche Auflagen zur Dokumentation von steuerpflichtigen Anteilen des CPB – Systems unter vernünftigen kaufmännischen Aspekten ohne überproportional hohe Verwaltungskosten umgesetzt werden sollen.

 

Zusammenfassend kann man nach erneuter intensivierter Durchleuchtung Ihrer Handlungen nur zu dem Schluss gelangen, dass eine fundierte strategische Planung des CPB – Systems Deutschland Rente und die damit korrespondierende Aufklärung der Konsortialpartner wohl eher nicht stattgefunden hat.

Anders ist auch Ihre Zurückhaltung bei der Beantwortung der aufgekommenen Fragen nicht zu erklären.

 

Durch Ihre massiven Versäumnisse bei der Unternehmens- und Produktplanung ist das gesamte Vertriebsmodell des CPB – Systems

 

„Deutschland Rente – Ihre Konsumrente”

 

erheblich gefährdet worden, was auch für die Reputation sämtlicher Kooperationspartner innerhalb dieses Systems gilt.

 

Sollten Sie sich doch noch zu der dringend notwendigen Sachaufklärung in der Lage sehen, so erwarten wir umgehend Ihre sehr geschätzte Rückantwort bis zum

 

07. Juni 2008.

 

Selbstverständlich steht der DRSB e.V. nach wie vor zu dem Angebot, ein möglicherweise für Sie hilfreiches und klärendes persönliches Gespräch mit Ihnen zu führen.

 

Mit freundlichen Grüssen aus Düsseldorf

 

 

Udo Piasetzky

Andreas Kallen

Vorstandsvorsitzender

Rechtsanwalt und Vorsitzender

DRSB e.V.

der Rechtskommission des DRSB e.V.

 

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