MAGISCHES VIERECK
Die von dem neuen Bundeskanzler ->
Olaf Scholz ->
vor der Bundestagswahl 2021 angekündigte Schuldenvergemeinschaftung im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft ist eindeutig verfassungswidrig. Bereits die Einführung der ->
Euro-Gemeinschaftswährung ->
widerspricht dem Artikel 109 Absatz 2 des Grundgesetzes.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 109
(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.
(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.
(3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.
(4) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden.
(5) Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin tragen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35. Die Ländergesamtheit trägt solidarisch 35 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten entsprechend ihrer Einwohnerzahl; 65 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten tragen die Länder entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
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Eine Euro-Gemeinschaftswährung kann nicht den Erfordernissen eines Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> Rechnung tragen. Es war deshalb nur eine Frage der Zeit -> bis die vertraglichen Vereinbarungen zur Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung durch das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft ständig unterlaufen wurden. Das Gesetz zur ->
Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft ->
vom 08. Juni 1967 -> konkretisiert das Verfassungsziel des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Artikel 109 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Stabilitätsgesetz -> auch als ->
MAGISCHES VIERECK ->
bezeichnet wurde im Kabinett Ludwig Erhard [ CDU ] vorbereitet und im Kabinett Kurt Georg Kiesinger [ CDU ] und Willy Brandt [ SPD ] unter dem Finanzminister Franz Josef Strauß [ CSU ] und dem Wirtschaftsminister Karl Schiller [ SPD ] umgesetzt. Das Stabilitätsgesetz stellt den verfassungsmäßigen Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft dar. Das ->
MAGISCHES VIERECK ->
umfasst laut Stabilitätsgesetz folgende Ziele:
Stabiles Preisniveau!
Hoher Beschäftigungsstand!
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht!
Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum!
Seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
werden diese Ziele nur noch mit irreführenden -> verfälschten und manipulierten Statistiken eingehalten -> unter dem Strich aber immer weiter torpediert. Mit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
und der
Euro-Gemeinschaftswährung ->
im Kalenderjahr 2001 -> ist die BRD Opfer der Kollaborateure unserer eigenen Verfassung. Denn unter ->
Kollaboration ->
ist die ideelle Zusammenarbeit zwischen Personen und Gruppen -> insbesondere zu Zeiten eines Krieges oder der Besatzung gemeint. Historisch wird der Begriff auf die Kollaboration während des nationalsozialistischen Deutschland zur Zeit des ZWEITEN WELTKRIEGES mit besetzten Ländern in Europa bezogen. Der Begriff ->
Kollaborateur ->
ist in der Regel negativ besetzt und meint die Zusammenarbeit mit dem Feind. Die hochgelobten vermeintlichen Vorteile zur Einführung des Euro im Kalenderjahr 2001 –> kein Währungsumtausch im Urlaub und einfachere Abrechnung der Leistungen innerhalb Europas -> waren äußerst einfach konstruiert!
Denn auf dem BLAUEN PLANETEN
gibt es über 160 offizielle Währungen!
Einige weitere Währungen machen also keinen Unterschied. Die Aufgabe und das Ziel der eigenen Währung sind der Erhalt der eigenen ->
Souveränität ->
die wirksame Bekämpfung von Inflation und die Steuerung des wirtschaftlichen Gleichgewichts und des stetigen Wirtschaftswachstums. Für die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit auf dem europäischen Kontinent -> auf der Grundlage der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG -> gab es von Innen keinen logischen oder sachlichen Grund -> diesen Ideal-Zustand der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und in der BRD die Vorgaben des Grundgesetzes zu verlassen. Die Gründung des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft ist also von außen herbeigeführt und gesteuert worden. Mit der Hilfe des Monopols der ->
US-Ratingagenturen ->
wurde mehrfach der Versuch unternommen -> um die Dominanz des US-Dollar zu dauerhaft verfestigen. Die Bestnote der US-Ratingagenturen für die USA wurde bislang nie angezweifelt -> obwohl die USA zur ->
Überwindung der Zahlungsunfähigkeit ->
ständig per Gesetz die Schulden-Obergrenze anheben müssen. Das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft mit der Euro-Gemeinschaftswährung ist ein Zusammenschluss auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Das NATO-BÜNDNIS ist ein Zusammenschluss auf politischer und militärischer Ebene. Beide Zusammenschlüsse haben leicht erkennbar die gleiche Zielsetzung und das gleiche Problem ->
Man kommt relativ leicht hinein!
Aber -> nur enorm schwer wieder heraus!
Die daraus resultierende Steigerung der wirtschaftlichen, politischen
und militärischen Abhängigkeit betoniert die Euro-Gemeinschaftswährung
und eine geplante -> Gemeinschaftsverschuldung.
In den USA gibt es zwischen den
50 Bundesstaaten keine Gemeinschaftsverschuldung!
Durch eine Gemeinschaftsverschuldung wird die Möglichkeit der politischen wirtschaftlichen und militärischen Fremdbestimmung souveräner Nationalstaaten weiter verstärkt. Die Befürworterinnen und Befürworter einer ->
Gemeinschaftsverschuldung ->
agieren quasi wie die ->
FÜNFTE KOLONNE ->
zugunsten einer fremden Macht. Die einflussreichsten Befürworterinnen und Befürworter, Netzwerkerinnen und Netzwerker der Euro-Gemeinschaftswährung kommen aus der BRD, Frankreich und Italien. Die größten Irritationen und sozialen Spannungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aus der Euro-Gemeinschaftswährung treten in den Geberländern der BRD, Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlande, Finnland, Luxemburg und Österreich auf. Für die Nehmerländer ergeben sich -> trotz der vollzogenen politischen und wirtschaftlichen Kneblungen durch das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft aus der Euro-Gemeinschaftswährung vorrangig wirtschaftliche Vorteile. Durch die Gewährung von EU-Staatsanleihen wurde die Ukraine bereits faktisch in das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und an das NATO-BÜNDNIS schleichend herangeführt. Bedingt durch den Einmarsch der russischen Armee fordern ukrainische Politikerinnen und Politiker sowie einige EU-Politikerinnen und Politiker die Aufnahme der Ukraine im Eilverfahren in das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und in das NATO-BÜNDNIS. Vermutlich in Abstimmung mit Netzwerkerinnen und Netzwerker in den USA sprach sich auch die EU-Chefin und CDU-Politikerin ->
Ursula von der Leyen ->
für die Aufnahme der Ukraine in das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und in das NATO-BÜNDNIS aus. Über die Euro-Gemeinschaftswährung wird in Brüssel und Straßburg der Versuch gestartet -> eine Machtverknüpfung zwischen dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und dem NATO-BÜNDNIS -> herbeizuführen. Damit wäre die ursprünglich geplante sinnvolle ->
Friedens-Architektur ->
des 2 plus 4 Vertrages aus dem Kalenderjahr 1990 vollständig unterlaufen. Nur aufgrund des Erhalts der eigenen Währung konnte Großbritannien der Ausstieg aus den Kneblungen des Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft mit dem „SO“ bezeichneten ->
BREXIT ->
gelingen. Nach der Beurteilung von erfahrenen Politik- und Wirtschafts-Wissenschaftlerinnen und Politik- und Wirtschafts-Wissenschaftler hätten nach dem „SO“ bezeichneten ->
BREXIT ->
die skandinavischen Länder noch die besten Chancen -> dass man sich aus der Umklammerung des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft und aus der Einbindung in das NATO-BÜNDNIS befreien kann.
Dänemark, Norwegen und Schweden
haben ihre eigene Währung beibehalten und Norwegen ist
kein Mitglied Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft.
Auch Schweden und Finnland sind „noch“ nicht im NATO-Bündnis!
Gemäß den Einschätzungen von erfahrenen Politik- und Wirtschafts-Wissenschaftlerinnen, Politik- und Wirtschafts-Wissenschaftler, Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler könnten sich die skandinavischen Nationalstaaten mit einem gemeinsamen Schulterschluss und mit bilateralen Verträgen aus den Kneblungen des Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft sowie aus der Umklammerung des NATO-BÜNDNISSES befreien. Für die BRD wären ein Austritt aus den Kneblungen des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft sowie aus der Umklammerung des NATO-BÜNDNISSES und die Wiedereinführung der D-Mark jederzeit möglich -> wenn diese Ziele konsequent durch deutsche Politikerinnen und Politiker im DEUTSCHEN BUNDESTAG beschlossen würden. Gemäß dem ->
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 109, Absatz 2 ->
und dem
Gesetz zur -> Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft ->
vom 08. Juni 1967 -> ist die unverzügliche Abschaffung der Euro-Gemeinschaftswährung und die schnelle Wiedereinführung einer stabilen D-Mark längst überfällig. Auch der Austritt der BRD aus dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft sowie aus dem NATO-BÜNDNIS dürfte nach dem 24. Februar 2022 eigentlich nur noch eine Frage der Zeit sein!
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