Versagen die Eliten – Teil 572 / VIERER-BANDE

VIERER-BANDE

 

Die Basis für den Weg zur europäischen Wirtschafts- und Währungs-Union -> kurz EWWU -> sollte der in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union werden. Dieser Vertrag war eine tiefgreifende Änderung der Gründungs-Verträge der „SO“ bezeichneten ->

Europäischen Gemeinschaft ->

denn er setzte in den Mitgliedstaaten Recht mit ->

Verfassungsrang ->

gleich. Durch die Ratifizierung erhoben die Mitgliedstaaten den betroffenen Vertrag zu einem integralen Bestandteil ihrer eigenen Rechtsordnung. In welcher Form dies geschieht -> dass bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst. In Irland ist eine Volksabstimmung zur Ratifizierung zwingend vorgeschrieben. In Dänemark mussten die Däninnen und Dänen eine Volksabstimmung durchführen -> da es im dänischen Parlament keine zwei Drittel-Mehrheit für eine Ratifizierung gab. In Frankreich und Großbritannien haben die Regierungen die Möglichkeit ihre Bürgerinnen und Bürger zu befragen.

Allerdings ist eine

Volksbefragung nicht vorgeschrieben!

In einer Volksabstimmung ließen die Französinnen und Franzosen das Brüsseler Verfassungs-Projekt mit deutlicher Mehrheit scheitern. Die Wahlbeteiligung lag mit bis zu 70,5 Prozent höher als bei dem Referendum über den Vertrag von Maastricht 1992. Die Französinnen und Franzosen sagen ganz klar und unmissverständlich ->

NEIN ->

zu einer EU-Verfassung. Die Fortentwicklung der Zerschlagung der kulturellen und nationalstaatlichen Identität der Nationalstaaten im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft geriet durch das klare und unmissverständlich ->

NEIN ->

der Französinnen und Franzosen zu einer EU-Verfassung erheblich ins Stocken. Denn alle Nationalstaaten mussten ->

JA ->

zur EU-Verfassung sagen -> damit sie in Kraft treten konnte. Frankreich hat als zehnter Nationalstaat über die EU-Verfassung entschieden. Bereits vorher hatten sich Nationalstaaten darunter Italien, Griechenland, Spanien, Litauen, Ungarn, Slowenien  und die Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> für den Text des Vertrages entschieden. Denn bis dahin galt als Grundlage für die politische Arbeit im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft der Vertrag von Nizza -> mit dem angestrebte ->

Mehrheits-Entscheidungen

im

EU-Ministerrat!

Das macht das Erreichen von Veränderungen wesentlich schwerer als mit einer EU-Verfassung.

Auch die Niederländerinnen und

Niederländer lehnten den EU-Verfassungstext ab!

Man dachte damals in den Niederlanden -> dass ein kleiner souveräner Nationalstaat -> im größer und mächtiger werdenden Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft-> weniger zu sagen hätte und ständig untergebuttert wird. Obwohl die Niederlande mit zu den Nationalstaaten gehören -> die am meisten in die Brüsseler Haushaltskasse zahlen -> hat man noch heute diese Befürchtungen. Doch das klare, deutliche und absolut unmissverständliche ->

NEIN ->

der Französinnen, Franzosen, Niederländerinnen und Niederländer kam nicht so überraschend -> wie es im Nachhinein von vielen willfährig agierenden Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen und Journalisten immer sehr gerne darstellt wird. Auch in Großbritannien diskutierten Politikerinnen und Politiker sehr heftig darüber -> weil es nach der Ansicht von kritisch und logisch denkenden britischen Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertreter ein höheres Ziel gab -> dass die Netzwerkerinnen und Netzwerker aus Brüssel und Straßburg mit dem in Maastricht vorgestellten Vertrags-Werk und der Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung in Verbindung bringen wollten. Mit der Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung wollten die verschworenen Netzwerkerinnen und Netzwerker aus Brüssel und Straßburg zum größten Finanz- und Kapital-Markt der Welt werden. Dazu beabsichtigte man vermutlich die Zerschlagung der nationalen Währungen der Nationalstaaten im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft.

Das Kern-Problem ist nur -> wenn

die nationalen Währungen nicht mehr existieren ->

dann finden auch souveräne Nationalstaaten schnell ein Ende!

Denn die Währungs-Politik ist ein enorm wichtiges ->

KERN-STÜCK STAATLICHER SOUVERÄNITÄT!

Mit dem in Maastricht vorgestellten Vertrag und der Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung war offensichtlich geplant -> dass eine Rechts- und Wirtschaftsgemeinschaft des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft die Aufgaben und Funktionen der Nationalstaaten schleichend übernimmt. Die Vielfalt der kulturellen Ausprägungen in Europa wären demzufolge durch eine ->

EUROPÄISCHE KUNST-KULTUR ->

ersetzt worden.

Übrigens….

…. besonders radikale Netzwerkerinnen und Netzwerker in Brüssel träumten damals schon von einer kommerziellen ->

WELT-KULTUR ->

die man als

WORLD CULTURE oder als MAC WORLD

bezeichnete. Es ging also erkennbar um die Zerschlagung der kulturellen und nationalstaatlichen Identitäten in Europa. Das wollten verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker aus Dänemark, Großbritannien und Schweden offenbar verhindern. Trotz der anfangs euroskeptischen Außenpolitik Großbritanniens kam es zur Vorstellung des Vertrages von Maastricht -> nach dem man sich zwar auf einen gemeinsamen Binnenmarkt aber nicht auf eine gemeinsamen Währung geeinigt hatte. Dänemark, Großbritannien und Schweden erhielten im Vertrag eine ->

Opting-Out-Klausel!

Trotzdem wurden viele Teile der Souveränität der Nationalstaaten an das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft nach Brüssel übertragen -> damit man noch einigermaßen glaubhaft an die Vertragsbedingungen gebunden war und viele Transaktions-Kosten reduzieren konnte. Die Regierungen von Dänemark, Großbritannien und Schweden hatten im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger geschickt verhandelt und konnten selbst darüber entscheiden -> wann man eventuell einer Euro-Währungsgemeinschaft beitreten möchte. Wohin die britische Politik in Bezug auf das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft führte -> kann man am BREXIT klar erkennen. Das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft konnte auch nach dem Austritt von Großbritannien weiterhin einigermaßen funktionsfähig bleiben!

Fraglich ist nur -> wie lange noch?

In der BRD hatten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger keine Chance der Euro-Gemeinschaftswährung zu entkommen.

Es gab keine Volksentscheidung in der BRD!

Hätte es eine Volksentscheidung in der BRD gegeben -> dann wäre die damalige Bundesregierung höchstwahrscheinlich gezwungen gewesen die bewährte und solide

D-MARK ->

zu behalten und hätte ebenfalls auch eine ->

Opting-Out-Klausel ->

fordern müssen.

Durften deshalb die

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

nicht über den Euro abstimmen?

Weil in der BRD die gewählten Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertreter im ->

DEUTSCHEN BUNDESTAG ->

eine Volksabstimmung verhinderten und über eine EU-Verfassung sowie über die Euro-Gemeinschaftswährung abstimmten wollten. Nachdem sogar der Bundesrat vorher zugestimmt hatte -> konnte die Bundesregierung alles in Gang setzen. Nicht sehr viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kannten oder kennen den Inhalt des 448-Paragrafen-Werks -> „SODASS“ die Abstimmung im Bundestag -> ohne großes Aufsehen und völlig geräuschlos über die Bühne ging. Bei der Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung verlief das Abstimmungs-Prozedere genau „SO“ geräuschlos! Kritikerinnen und Kritiker der EU-Verfassung sehen die Gefahr eines Kompetenz- und Souveränität-Verlustes -> denn die Regierungen in den Nationalstaaten wurden zum beliebigen Vollzugsorgan Brüsseler Entscheidungen degradiert. Obwohl erfahrene und besorgte deutsche Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler -> die gewählten Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertreter im DEUTSCHEN BUNDESTAG aufgefordert hatten -> strikt auf eine mit dem Grundgesetz vereinbare Auslegung der EU-Verfassung zu achten. Denn mit der EU-Verfassung wurde die europäische Charta der Grundrechte Bestandteil der europäischen Verträge.

Sie erhielt allgemeine Rechtsverbindlichkeit!

Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger muss nun die Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof individuell einklagen. Die EU-Verfassung sieht sogar ein Bürgerbegehren vor -> wenn eine Million „SO“ bezeichnete ->

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ->

mit ihrer Unterschrift etwas ändern möchten. Durch die Ablehnung des Maastricht-Vertrages 1992 erhielt Dänemark zusammen mit Großbritannien das Recht -> sich gegen die ->

Euro-Gemeinschaftswährung ->

auszusprechen. Trotzdem gehört Dänemark seit 1999 dem Wechsel-Kurs-Mechanismus II der Europäischen Union an und kann jederzeit die Gemeinschaftswährung Euro einführen. Seit dem BREXIT hat sich das Thema Euro für Großbritannien erledigt.

Dänemark legt sehr viel Wert auf seine nationale

> Souveränität <

und behält mit den Dänischen Kronen die eigene stabile Währung!

In der BRD sind Volksabstimmungen zu Einzel-Fragen der Politik auf Bundesebene nicht zulässig. Denn das Grundgesetz hat sich in der BRD eindeutig für eine repräsentative Demokratie entschieden. Danach dürfen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertreter -> die für eine begrenzte Zeit das Mandat haben -> wichtige politischen Entscheidungen treffen. Deshalb werden in der BRD grundsätzlich Gesetze nicht in Rahmen von Volksabstimmungen beschlossen. Die Erfahrungen der Weimarer Republik waren für die Verfasser des Grundgesetzes ein wichtiger Grund für ihre Ablehnung von Volksabstimmungen auf Bundesebene. Nur bei Fragen der geographischen Neugliederung des Bundesgebietes oder einzelner Bundesländer ist eine Volksabstimmung im Grundgesetz -> gemäß Artikel 29 -> vorgesehen. Dagegen erlauben einige Bundesländer -> beispielsweise der Freistaat Bayern -> Volksentscheide.

Übrigens….

…. der DEUTSCHE BUNDESTAG stimmte mit 95% und der BUNDESRAT einstimmig dem Vertrag von Maastricht zu. Schweden ist nicht Mitglied der Europäischen Währungsgemeinschaft. Bei der Prüfung der Konvergenz-Kriterien im Mai 1998 erfüllte  Schweden das Wechsel-Kurs-Kriterium nicht. Die schwedische Krone hatte bis dahin nicht am Wechsel-Kurs-Mechanismus -> kurz EWS genannt -> teilgenommen. Auch beim schwedischen Euro-Referendum im September 2003 stimmten 56,2% der Schwedinnen und Schweden gegen und 41,8% für die Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung.

Die Wahlbeteiligung betrug sehr beachtliche 81,2%!

Darüber hinaus wurden die schwedischen Rechtsvorschriften zur Anpassung des Zentralbank-Gesetztes an den EG-Vertrag und der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken -> kurz ESZB -> nicht umgesetzt. Damit Schweden dem gemeinsamen Währungsraum beitreten kann -> müsste Schweden am Europäischen Währungssystem II -> kurz EWS II genannt -> teilnehmen. Im EWS II dürfen die Währungen der Nicht-Teilnehmer-Staaten nur in festgelegten Bandbreiten von maximal 15% gegenüber der Euro-Gemeinschaftswährung schwanken. Damit sollen große Kurs-Schwankungen der nationalen Währungen gegenüber der Euro-Gemeinschaftswährung vermieden werden.

Kann die BRD aus der

Euro-Gemeinschaftswährung

wieder austreten?

Ein gemeinsamer Integrations-Schritt kann nicht einseitig zurückgenommen werden! Das ist ein wichtiger Grundsatz des rechtlichen Regelungs-Prinzips im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft. Das „SO“ bezeichnete ->

Irreversibilitäts-Prinzip ->

des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft -> ist ein sehr kompliziertes Wort für eine einfache Regel -> kann so einiges behindern.  

Wenn alle EU-Mitgliedstaaten einen bestimmten

Integrations-Schritt gemeinsam beschlossen haben -> dann

kann später nicht ein einzelnes Land wieder einseitig austeigen!

Das gilt auch für die Euro-Gemeinschaftswährung -> denn ein einseitiger Ausstieg aus dem Vertrag über die Europäische Union ist nicht vorgesehen. Artikel 109 I schrieb zum Beispiel fest -> dass am ersten Tag der Euro-Gemeinschaftswährung die Umrechnungs-Kurse der Teilnehmer-Währungen zueinander unwiderruflich festgelegt wurden und diese Währungen durch die künftige gemeinsame Euro-Währung ersetzt werden. Ein einseitiger Ausstieg der BRD aus der Euro-Gemeinschaftswährung ist im Rahmen des „SO“ dargestellten Gemeinschaftsrechts nicht möglich. Trotzdem kann eine neue stabile ->

D-Mark ->

mit dem unverzüglichen Austritt der BRD aus dem bankrotten, zerstrittenen und völlig überflüssigen Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft -> jederzeit sofort wiederbelebt werden. Nachdem nun nicht nur in der BRD die Kritikerinnen und Kritiker sowie die Ablehnerinnen und Ablehner nahezu exponentiell zunehmen -> versuchen auch deutsche Politikerinnen und Politiker -> die den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern jahrelang die Euro-Gemeinschaftswährung immer brühwarm verkaufen wollten -> die Behauptung aufzustellen -> dass man das Desaster und zunehmende Chaos mit der Euro-Gemeinschaftswährung nicht früher hätte ahnen können.

Haben diese deutsche Politikerinnen und Politiker

nur kleine Erinnerungs-Lücken oder sind es bereits schwerere

Gehirn-Schäden?

Vielleicht hofft man auch auf die Vergesslichkeit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger!

Übrigens….

…. die bundesweiten Anti-Euro-Initiativen und Anti-Euro-Kampagnen der 1990er-Jahre wie zum Beispiel ->

JA ZUR D-MARK -> NEIN ZUM EURO / TEURO

oder

WER STOPPT DEN EURO-WAHNSINN?

sowie

EUROPA JA -> ABER EURO NEIN ->

sind nicht aus allen Gedächtnissen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vollständig gelöscht worden! Man hat auch die vielen Klagen von Euro-Gegnerinnen und Euro-Gegnern vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vergessen. Besonders Jura-Studentinnen und Jura-Studenten stoßen an ->

DEUTSCHEN UNIVERSITÄTEN ->

immer wieder auf solchen Klagen -> die reihenweise von Euro-Kritikerinnen und Euro-Kritikern eingereicht wurden -> obwohl enorm viele deutsche Politikerinnen und Politiker sowie erschreckend viele Journalistinnen und Journalisten die Euro-Gegner und Euro-Skeptiker abfällig und verächtlich als bösartige und hinterlistige ->

ANGST-MACHER und WICHTIGTUER ->

systematisch diffamierten und massiv angriffen. Ab 1998 war das Buch der Autoren-Gruppe von ->

Wilhelm Hankel,  Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider

und

Joachim Starbatty ->

mit dem Titel

Die Euro-Klage.

Warum die Währungsunion scheitern muß ->

ein vielgelesenes Buch -> dass zum Beispiel der Rowohlt Taschenbuch Verlag für 16,90 DM anbot. Im Januar 1998 hatten die 3 Ökonomen Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und ihr Verfahrensbevollmächtigter -> der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider -> vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Teilnahme der BRD an der geplanten Währungsunion Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Diese Klageschrift erschien als Buch!

Auf gut 150 Seiten legen die Autoren-Gruppe eine lesenswerte volkswirtschaftliche Begründung ihres Begehrens für eine Verschiebung vor. Die Autoren-Gruppe meinte -> dass der Euro nicht „SO“ stabil werden wie die D-Mark -> weil auf die anderen Mitgliedstaaten im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft in der Währungsunion Rücksicht genommen werden muss. Zwar sei die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank -> kurz EZB genannt -> „SO“ einigermaßen gesichert -> aber die EZB bleibe entscheidend hinter der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank zurück. Der Euro sei weder ein Mittel -> um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen -> dazu noch geeignet -> Europas Stellung in der Weltwirtschaft zu festigen. Die Autoren-Gruppe von ->

Wilhelm Hankel,  Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider

und

Joachim Starbatty ->

beschrieb damals anschaulich ->

ZITAT / AUZÜGE:

Wer real lauernde Gefahren nicht sieht

oder bagatellisiert, ist kein verantwortungsvoller Politiker;

wer auf real lauernde Gefahren hinweist, ist kein

Angstmacher oder Populist, sondern Realist.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Die von dieser Beurteilung betroffenen Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen und Journalisten bezeichneten daraufhin die 4 Euro-Kritischen Professoren als ->

VIERER-BANDE ->

und diffamierten, desavouierten und diskreditierten die Autoren-Gruppe als selbsternannte ->

VOLKS-VERTRETER ->

oder als senile -> also geistig nicht mehr sehr leistungsfähige ->

ANTI-EURO-SENIOREN!

Wer als Bundesbürgerin oder Bundesbürger heute das 24-Jahre alte Buch liest der wird verwundert feststellen -> dass die Autoren-Gruppe die eklatanten Schwächen der geplanten Euro-Gemeinschaftswährung exakt herausarbeiteten, vorhersagten und sogar vor notwendigen deutschen Transfer-Zahlungen -> zur ständigen Stützung von schwächeren EU-Mitgliedstaaten -> warnten.  

Übrigens….

…. das Buch der kritischen Autoren-Gruppe kann man noch bei amazon.de finden und kaufen. Denn obwohl der SPD-Genosse und neue Bundeskanzler ->

OLAF SCHOLZ ->

die schwer angeschlagene Euro-Gemeinschaftswährung sowie das bankrotte, zerstrittene und völlig untaugliche Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft vor dem Untergang -> durch eine gefährliche und sinnlose ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

noch retten möchte -> verdichten sich quasi im Wochen-Rhythmus die Anzeichen -> dass die galoppierende Inflation zum Finanz-Chaos wird und die Lage für die Ersparnisse und für die Geld-Anlagen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger immer bedrohlicher wird.

Übrigens….

…. auch haben viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger noch nicht vergessen -> dass am 05. Oktober 2008 -> die Bundeskanzlerin MERKEL in deutsche TV-Kameras lächelte und dreist behauptete ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Wir sagen den Sparerinnen und

Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind.

Auch dafür steht die Bundesregierung ein.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Damit wollte die CDU-Politikerin im Jahr 2008 von dem drohenden Gefahren der US-Finanz- und Wirtschafts-Desaster ablenken -> obwohl in Wahrheit die Lage für die Ersparnisse und für die Geld-Anlagen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger alles andere als SICHER war! Am 08. Oktober 2008 -> also 3 Tagen nach der im deutschen Fernsehen verbreiteten TV-Lüge lud die damalige Bundeskanzlerin -> an einem herbstlich-sonnigen Mittwoch -> die in der BRD wichtigsten Managerinnen und Manager der deutschen Medien sowie Verlagsleiterinnen und Verlagsleiter zu einem abendlichen Treffen ein. Die CDU-Politikerin sagte zu den erschienenen Gästen -> dass die deutschen Medien in Zeiten von Finanz- und Wirtschafts-Krisen eine sehr wichtige Rolle haben und demzufolge aus ->

GRÜNDEN der STAATSRAISON ->

den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern nicht die volle Wahrheit über die katastrophale Lage der Staatsfinanzen und der sich entwickelnden Wirtschaftskrise mitteilen sollten. Die deutschen Medien sollten sich zurückhalten und lieber positive Nachrichten unter das DEUTSCHE VOLK streuen.

Sonst besteht die Möglichkeit ->

dass die BRD völlig außer Kontrolle gerät!

Es liege alles in der Macht der deutschen Journalistinnen und Journalisten -> dass eine Panik vermieden wird. An diesen Wunsch der CDU-Politikerin haben sich die meisten Managerinnen und Manager der deutschen Medien sowie Verlagsleiterinnen und Verlagsleiter bis heute gehalten. Nur in der anhaltenden ->

COVID-19-PANDEMIE ->

konnten sich erkennbar viele Managerinnen und Manager der deutschen Medien sowie Verlagsleiterinnen und Verlagsleiter nicht mehr an die eindringlichen Worte von MERKEL vom 05. Oktober 2008 erinnern.

Oder wurde die Gleichschaltung der vermeintlich

freien und unabhängigen deutschen Medien einfach nur umgekehrt?

Denn kurz nach dem Beginn der ->

COVID-19-PANDEMIE ->

ließen die deutschen Medien ein ->

TROMMEL-FEUER

der

ANGST- und PANIK-MACHE ->

auf die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger los.

Vergleichbares erlebt man häufig in Demokratien ->

wenn autokratisch agierende Politikerinnen und Politiker ihre

vermeintlichen Wahrheiten schnell und sicher unter das

ahnungslose Volk bringen möchten.

     

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