Versagen die Eliten – Teil 494 / ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT

ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT

 

 

Am 28. November 2019 fand ein „SO“ bezeichnetes ->

WERKSTATT-GESPRÄCH ->

der CDU zur ->

ALLGEMEINEN DIENST-PFLICHT ->

statt. Damit beabsichtigt die CDU die Gemeinschaft des DEUTSCHEN VOLKES zu stärken. Jugendliche sollen nach ihrer Schulzeit für ein Jahr verpflichtet werden und eine sinnvolle sowie nützliche Tätigkeit in einem gesellschaftlich relevanten Bereich übernehmen. Der noch amtierende FDP-Chef ->

Christian Lindner ->

kritisierte die ALLGEMEINEN DIENST-PFLICHT. Nach der Ansicht des FDPlers wird ganzes Lebensjahr junger Menschen verstaatlicht.

Christian Lindner ->

hat sich gegen eine ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT Dienstpflicht für Schul-Abgänger ausgesprochen. Der DEUTSCHEN-PRESSE-AGENTUR sagte der FDPler Lindner -> Zitat / Auszüge: Wir brauchen keine ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT, denn unser Staat soll Freiheit garantieren und nicht als Vormund oder Erzieher auftreten. Ein ganzes Lebensjahr junger Menschen würde verstaatlicht, nur damit die CDU sich parteipolitisch profilieren kann. Aus unserer Sicht verstößt eine Dienstpflicht gegen das Grundgesetz. Sie wäre auch volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel.-> Zitat / Auszüge Ende. Vermutlich kennt der FDPler Lindner nicht alle Artikel unseres GRUNDGESETZES „SO“ ganz genau.

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 GRUNDGESETZ

Artikel 12a

 

[ 1 ] Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

[ 2 ] Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muss, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

[ 3 ] Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

[ 4 ] Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

[ 5 ] Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

[ 6 ] Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

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Möglicherweise kollidiert eine ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT mit der neoliberalen Auffassung der Politik von Lindner. Vielleicht strebt die FDP noch mehr ->

ENT-SOLIDARISIERUNG DER GESELLSCHAFT ->

in unserer Heimat an. Die CDU-Chefin ->

Annegret Kramp-Karrenbauer ->

hat offensichtlich solche Kenntnis-Defizite wie Lindner nicht und sieht die ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT als einen Beitrag für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Funke Mediengruppe sagte die CDU-Chefin am 28. November 2019 -> Zitat / Auszüge: Es droht etwas verloren zu gehen ohne dass eine Gesellschaft auf Dauer nicht bestehen kann, der Zusammenhalt seiner Bürgerinnen und Bürger Für mich steht die Gemeinschaft innerhalb der Bevölkerung ganz vorne. -> Zitat / Auszüge Ende. Kramp-Karrenbauers Vorstoß zielt darauf ab -> dass junge Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einen solchen Dienst bei der Bundeswehr -> in der Pflege oder bei der Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk absolvieren sollen. Wie beurteilt die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eine ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT? Gemäß den DRSB-Recherchen sagen ->

61% ->

JA -> das stärkt den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

35% ->

sagen klipp und klar NEIN -> jeder sollte darüber frei entscheiden können.

4% ->

haben zur ALLGEMEINEN DIENST-PFLICHT keine Meinung. Mehrfach hat der DRSB die vom DEUTSCHEN Volk gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter und etablierten Parteien für dieses Thema wachrütteln wollen. Denn bedingt durch die Aussetzung der ALLGEMEINEN WEHR-PFLICHT wurde das Thema zum ->

ALLGEMEINE DIENST-PFLICHT ->

zum Verschiebe-Bahnhof der Moral und Werte degradiert. Die etablierten Parteien und Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Bundestag wollten klar erkennbar an den diversen Kriegs-Abenteuern der USA und der NATO teilnehmen. Dafür hatten die GRÜNEN die perfekte politische Basis gelegt.

Übrigens….

…. möglicherweise ist es völlig in Vergessenheit geraten -> doch die GRÜNEN wollten ursprünglich aus der NATO austreten.

JOSCHKA FISCHER ->

kämpfte jedoch dafür -> dass die Soldaten der Bundeswehr weltweit in mehr NATIONAL-STAATEN eingesetzt wurden -> als ihre Väter von der Wehrmacht. Vermutlich versteht man heute bei den GRÜNEN das Agieren von ->

JOSCHKA FISCHER ->

als eine ganz besondere Form des ->

GRÜNEN-PAZIFISMUS!

Doch die Aussetzung der ALLGEMEINEN WEHR-PFLICHT in unserer Heimat wurde als ein Erfolg der FDP dargestellt. Noch heute kann man es bequem im Internet nachlesen -> was am 03. Januar 2011 in der Tageszeitung WELT sowie in anderen Print-Medien veröffentlicht wurde. Der DRSB war konsequent gegen die Abschaffung der ALLGEMEINEN WEHR-PFLICHT und stellte stattdessen das DRSB-Modell vom ->

SOZIALEN PFLICHTJAHR ->

allen etablierten Parteien in Deutschland vor. Auch das kann man heute noch bequem im Internet nachlesen. Siehe hierzu ->

Versagen die Eliten? / Teil 44 ->

Das soziale Pflichtjahr ->

denn mit der Abschaffung der ALLGEMEINEN WEHR-PFLICHT verlor das chronisch unterfinanzierte deutsche Sozial- und Gesundheits-System mit einem Schlag zehntausende ->

Zivil-Dienstleistende!

Die soziale Reserve fiel weg und musste zähflüssig durch hauptamtliche Kräfte ersetzt werden. Die meisten vom DEUTSCHEN VOLK gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter -> die damals vehement eine ->

DEUTSCHE BERUFS-ARMEE ->

fordern und über die Forderung des DRSB für die Einführung eines ->

SOZIALEN PFLICHTJAHR ->

spotten -> wären heute sehr froh -> wenn man junge Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in unsere Heimat hätte -> die ein SOZIALEN PFLICHTJAHR ableisten würden. Im direkten Zusammenwirken mit der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 hat die Abschaffung der ALLGEMEINEN WEHR-PFLICHT dafür gesorgt -> dass sich in Zukunft immer weniger aktuelle Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher den Luxus einer privaten Pflege im Alter noch leisten können.

Altersarmut ist die Zukunfts-Perspektive!

Auch in den meisten deutschen Kranken-Häusern führte der Personal-Mangel zu prekären Verhältnissen. Die Personal-Lücken können kaum noch durch importierte Pflege-Kräfte aus den ehemaligen Ostblock-Staaten geschlossen werden. Auch ein Auffüllen der ->

PFLEGE-KRÄFTE-LÜCKEN ->

durch Zuwanderer in unsere Sozial-Systeme aus Nordafrika oder dem Nahen Osten ist keine praktikable Lösung. In den meisten Fällen fehlen notwendige Fach-Ausbildungen und vor allem brauchbare ->

DEUTSCHE SPRACH-KENNTNISSE.

Eine hilfsbedürftige Bundesbürgerin oder ein hilfsbedürftiger Bundesbürger in einem deutschen in einem Krankenhaus oder eine pflegebedürftiger aktuelle Renten-Bezieherin oder ein Renten-Bezieher muss sich verständlich machen können. Und zwar ohne Kenntnisse der arabischen, polnischen, russischen, bulgarischen oder rumänischen Sprache. Die Botschaft -> die die verantwortlichen Volksvertreterinnen und Volksvertreter der FDP jahrelang -> quasi wie eine ->

MONSTRANZ ->

vor sich hertrugen ->

PRIVAT VOR STAAT ->

ist auf der ganzen Linie total gescheitert. Davor hatte der DRSB frühzeitig gewarnt und von einer Wahl dieser obsolet gewordenen Partei abgeraten.

Übrigens….

…. im November 2016 hat der DRSB noch einmal intensiv auf das Desaster mit der Abschaffung der ->

ALLGEMEINEN WEHR-PFLICHT

hingewiesen. Siehe hierzu -> 

Versagen die Eliten? / Teil 277 ->

Politische Illusionen!

Möglicherweise kennen viele Volksvertreterinnen und Volksvertreter den Artikel 12a unseres ->

GRUNDGESETZES ->

nicht. Nachfolgend können alle Interessierten den Teil 277 -> Versagen die Eliten noch einmal nachlesen.

Versagen die Eliten?

Teil 277

 

Politische Illusionen

 

Es mag durchaus sein, dass immer mehr Deutsche den Artikel 12a unseres Grundgesetzes verdrängen oder vielleicht sogar völlig vergessen haben. Denn der Artikel 12a GG besagt noch immer eindeutig:

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 12a

[ 1 ] Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

[ 2 ] Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muss, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

[ 3 ] Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

[ 4 ] Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

[ 5 ] Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

[ 6 ] Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

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Die Verteidigung der Freiheit der Deutschen, die Verteidigung unserer Heimat einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung war ab Juli 1956 bis 30. Juni 2011 durch die deutsche Wehrpflicht gewährleistet. In zuerst 18 Monaten wurden zunächst deutsche Männer mit dem Kriegshandwerk vertraut gemacht und in den Waffengattungen ->

Heer, Luftwaffe und Marine ->

an den jeweiligen Waffensystemen ausgebildet. Durch das breite gesellschaftliche Spektrum der eingezogenen Rekruten war jederzeit gewährleistet, dass selbst hoch technisierte und komplizierte Waffensysteme fehlerfrei bedient werden konnten. Das innere Gerüst der DEUTSCHEN BUNDESWEHR bildeten Berufs- und Zeitsoldaten. Die sogenannten SOLDATEN AUF ZEIT -> kurz SaZ genannt -> konnten 2 bis 12 Jahre bei der Bundeswehr hauptberuflich tätig sein. Auch eine Übernahme als Berufssoldat war jederzeit möglich. Das Rückgrat der Bundeswehr bildeten gut ausgebildete Offiziere und Unteroffiziere. Nach der Beendigung der Wehrpflicht leisteten die sogenannten RESERVISTEN -> meistens standortnah -> regelmäßig Wehrübungen ab, sodass stets geregelt war, dass man auch neue Waffensysteme beherrschen lernte. Die BÜRGER IN UNIFORM hatten die Anerkennung und Akzeptanz der meisten Deutschen. Wer den DIENST AN DER WAFFE verweigerte, der konnte im Zivildienst eingesetzt werden und unterstützte damit kostengünstig viele soziale Dienste. Der Artikel 12a unseres Grundgesetzes funktionierte also nahezu perfekt in unserer Heimat. Bedauerlicherweise nur bis zu dem Zeitpunkt als uns die USA mit der Hilfe einiger NATO-Partner dazu drängten an US-amerikanischen Kriegsabenteuern teilzunehmen. Bekanntlich schickten nach dem 2. Weltkrieg zum ersten Mal wieder die SPDler Schröder und der GRÜNE Fischer junge deutsche Männer in unübersichtliche Kriegsabenteuer. Man musste ergo damit rechnen, dass auch deutsche Soldaten in Leichensäcken -> kurz CADAVER-BAGS genannt -> aus Kriegsgebieten nach Deutschland zurückkamen. Auch die enorm große Gefahr, dass verwundete oder verstümmelte Soldaten den Widerstand der Mehrheit der Deutschen gegen Einsätze der Bundeswehr in dubiose Kriegsabenteuer -> anschwellen lassen konnte -> führte letztendlich am 01. Juli 2011 zur Aussetzung der deutschen Wehrpflicht. Ab Juli 2011 gab es nur noch einen politisch so dargestellten „freiwilligen Wehrdienst“. Diesen Begriff vom angeblich FREIWILLIGEN WEHRDIENST wählte man deshalb, um vom Begriff BERUFSARMEE gezielt abzulenken. Denn der vermeintlich FREIWILLIGE WEHRDIENST dauert 12 bis 23 Monate -> mit fester vertraglicher Bindung nach der Probezeit. Für die Einführung einer deutschen Berufsarmee durch die Hintertür wurde der damalige Verteidigungsminister und CSUler ->

Karl-Theodor zu Guttenberg ->

von den Medien, allen atlantischen Netzwerkern, von den NATO-Partnern sowie natürlich aus Washington über den grünen Klee gelobt. Doch das Einläuten des Endes der deutschen Wehrpflicht war ein fragwürdiger politischer Erfolg der dahinsiechenden FDP. Denn diese völlig überflüssige deutsche Partei hatte die Abschaffung der Wehrpflicht schon lange im Partei-Programm stehen. Dafür wurde die FDP von der Mehrheit ihrer Wähler aber nicht gewählt. Nur wenige FDP-Wähler kannten die festgeschriebene politischen Ansichten der vermeintlichen LIBERALEN. Der frühzeitig verstorbene FDPler Guido Westerwelle könnte also mit Recht -> noch heute -> für sich in Anspruch nehmen, damals den ersten Sargnagel für das Ende der deutschen Wehrpflicht eingeschlagen zu haben.

Gelobt wurde aber

nur der CSUler Karl-Theodor zu Guttenberg.

Während sich die CDUlerin Merkel wie immer abwartend verhielt und die allgemeine Stimmungslage in Deutschland auslotete -> legte sich der CSU-Parteivorsitzende Horst Seehofer fest: Die Wehrpflicht sei für ihn eine IDENTITÄTSFRAGE. Bekanntlich wechselt der CSUler Seehofer gerne öfter seine Meinung. Der Widerstand gegen die Abschaffung der deutschen Wehrpflicht dauerte bei Seehofer nicht lange. Aber -> auch in der CDU regte sich massiver Widerstand. Beispielsweise war der damalige hessische Ministerpräsident ->

Roland Koch ->

gegen die Abschaffung der deutschen Wehrpflicht und brachte stattdessen das DRSB-Modell vom ->

SOZIALEN PFLICHTJAHR ->

für junge deutsche Frauen und Männer verstärkt in die Medien. Der glühende atlantische Netzwerker Guttenberg war da schon der erklärte Liebling aller Medien und bügelte diesen sinnvollen Vorschlag von Roland Koch brutal ab. Auch -> dass der CDU-Parteivorsitzende in Schleswig-Holstein und mögliche Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2012 ->

Christian von Boetticher ->

bis zuletzt für den Erhalt der deutschen Wehrpflicht kämpfte -> ist offensichtlich völlig in Vergessenheit geraten. Mitte August 2011 musste Christian von Boetticher von allen politischen Ämtern zurücktreten. Urplötzlich -> und ganz unverhofft hielt man ihm eine Beziehung zu einer 16-jährigen Schülerin vor. Eine Woche nach seinem Rücktritt äußerte sich von Boetticher vor dem Landesverband und der Landtagsfraktion seiner Partei zu den Vorwürfen. Christian von Boetticher war möglicherweise zu Recht vom großen Maß an Illoyalität enttäuscht. Damals gab es auch Stimmen in der CDU, die zu der Meinung kamen, dass das politische und mediale Spektakel nur einem Zweck diente: Man wollte jeden Kritiker der, gegen die Abschaffung der deutschen Wehrpflicht war, mundtot machen. Wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte -> dann hat das Abschreckungsszenario in Schleswig-Holstein nachhaltig gewirkt. Nach Christian von Boetticher gab es keine nennenswerten Widerstände mehr. Wie unsinnig und gefährlich die Bundeswehr-Reform tatsächlich war ist nun schon seit Jahren klar erkennbar. Die enorme Verkleinerung der Wehrpflicht-Armee musste zwangsläufig gravierende und schwerwiegende Folgen haben. Denn auch bei dem bewährten zivilen Angestellten der Bundeswehr wurden deutlich spürbare Einschnitte vorgenommen. Einmal ganz abgesehen von der unsinnigen Schließung von volkswirtschaftlich und verteidigungspolitisch wichtigen Standorten. Heute sind Bundeswehr-Einheiten quasi weltweit im Einsatz -> von den russischen Grenzen über Afghanistan, Syrien und Irak bis hin nach Nordafrika. Fast überall wo die Außenpolitik der USA militärische Flächenbrände entfacht -> trifft man jetzt Bundeswehr-Soldaten an. 2017 schickt die deutsche Bundesregierung Kampfpanzereinheiten mit Leopard-2-Panzern -> im Rahmen des „so“ dargestellten NATO-Schutzprogramm für Osteuropa -> mit mindestens 600 Bundeswehr-Soldaten nach Litauen. Damit wird ein möglicher Konflikt mit Russland noch weiter angeheizt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen spricht natürlich wieder einmal von einer politischen Trendwende. Trotzdem bestehen große Gefahren für alle deutschen Soldaten -> denn die Bundeswehr ist für solche Einsätze und militärischen Herausforderung -> weder ausreichend ausgerüstet noch ausgebildet. Den DRSB-Lesern dürfte die Kernprobleme der Bundeswehr geläufig sein: Defekte oder nicht funktionsfähige Waffensysteme, leere Munitions- und Versorgungsdepots, zu wenig zivile und militärische Kräfte und fehlende sinnvolle Strategie. Die Bundeswehr wurde in einen politischen und militärischen Teufelskreis katapultiert. Man kämpft täglich mit einem 3K-Syndrom -> zunehmende

Krisen, unlösbare Konflikte

und gefährliche Kriegsabenteuer!

Die verantwortungsbewusste Führung der Bundeswehr, Bundeswehrverbände und involvierte Volksvertreter mit Rückgrat weisen permanent auf die größer werdenden Missstände hin. Doch kaum etwas passiert:

Unser Bundes-Parlament schweigt!

Überall wird vertröstet, beschwichtigt und vertuscht. Man könnte quasi von einem

Christian von Boetticher-Syndrom ->

sprechen. Vermutlich haben unsere gewählten Volksvertreter davor Angst aus dem Parlament zu fliegen. Dann wird man von den prall gefüllten Fleischtöpfen weggerissen und verbannt. Ergo -> hält man lieber den Mund und beschreibt das Desaster mit den Worten:

Wir sind mit den eingeleiteten

Maßnahmen auf dem richtigen Weg!

Mit diesem einen Satz kann man den Deutschen alle Lügen-Märchen auf das Wärmste verkaufen. Denn dieser Merkel-Trick ist politisch kampferprobt und hat bis heute stets funktioniert. Unseren im Einsatz befindlichen Bundeswehr-Soldaten helfen solche dummen rhetorischen SPIELCHEN nicht weiter. Im täglichen Einsatz werden funktionierende Waffensysteme, taugliches Fluggerät und kampftüchtige Schiffe benötigtet. Gefährliche Partei-Träumereien von unerfüllbaren Wünschen oder ->

politische Illusionen ->

helfen nicht mehr weiter. Auch die regelmäßige Munitionsbeschaffung sollte die CDUlerin Ursula von der Leyen nicht vergessen -> denn deutsche Bundeswehr-Soldaten kämpfen in allen Einsatzgebieten nicht mit Pfeil und Bogen oder Holzspeeren.

Und nur zur gefälligen Information:

Unsere noch amtierende Bundesregierung hat sich auf dem letzten NATO-Gipfel sowie in ihrem neuen Weißbuch eindeutig dazu bekannt, international wesentlich mehr Verantwortung übernehmen zu wollen. Einen Austritt aus der obsolet gewordenen NATO -> zum tatsächlichen Schutz der Deutschen und aller Bundeswehr-Soldaten -> hat man in der GroKo nicht erwogen. Möglicherweise stehen nach der Bundestagswahl 2017 ->

CDU, CSU oder SPD ->

nicht mehr in der Regierungsverantwortung für unser Land. Die gemachten Zusagen gegenüber den NATO-Partnern müssen aber die Nachfolger einhalten. Da wäre es sicherlich sinnvoll und nützlich, dass die Betroffenen einmal einen etwas tieferen Blick in das DEUTSCHE GRUNDGESTZT werfen. Besonders zu empfehlen sind die Artikel 4 -> 12a -> 82 -> 87a und 115a. Danach sollten sie die 18 Monate andauernde Wehrpflicht -> diesmal für Frauen und Männer -> wiedereinführen und allen anerkannten Wehrdienstverweigerern die Möglichkeit zu einen 24 Monate dauernden Zivildienst ermöglichen. Solche Reformen schützen und helfen allen Deutschen. Aber -> und das ist natürlich die sogenannte Gretchen-Frage:

Welche deutsche Partei

ist zu solchen Reformen noch in der Lage?

Denn die deutsche Bundeswehr ist kein gefahrloser Abenteuer-Spielplatz für gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter -> ohne jedes Verantwortungsbewusstsein und ohne Rückgrat.

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