Versagen die Eliten? – Teil 480 / Schützt endlich -> DEUTSCHE INTERESSEN

Schützt endlich ->

DEUTSCHE INTERESSEN

 

In ganz Deutschland hat sich seit mehreren Jahren ein wachsendes Stimmungs-Bild bei ständig mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern herausgebildet. In allen 16 Bundesländern ist das wachsende Stimmungs-Bild nahezu gleich stark ausgeprägt. Im Vordergrund steht nur ein Wunsch:

Schützt endlich ->

DEUTSCHE INTERESSEN!

Auch der DRSB wird ständig aufgefordert über den Schutz von DEUTSCHEN INTERESSEN zu berichten und die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zum Schutz von DEUTSCHEN INTERESSEN anzuregen. Deshalb berichtet der DRSB regelmäßig in den DRSB-Artikel-Serien -> wenn wieder einmal DEUTSCHE INTERESSEN in Schieflage oder in Gefahr geraten. Der Frontal-Angriff auf das traditionelle, bewährte und sichere ->

DEUTSCHE TAXI-GEWERBE ->

durch den „SO“ dargestellten US-Fahr-Dienst Uber läuft seit Jahren schon auf vollen Touren. Am 04. März 2019 hat der DRSB zum Beispiel -> im Teil 434 -> der beliebten DRSB-Artikel-Serien ->

Versagen die Eliten? ->

mit der Überschrift ->

UBER! ->

Taxi für jedermann? ->

berichtet wie es täglich den UBER-Fahrern in San Francisco ergeht und das Police Department der Stadt mit den exponentiell wachsenden Problemen fertig werden muss. Gemäß den DRSB-Langzeit-Recherchen diskutiert man in San Francisco immer offener darüber -> wie man zum Beispiel ->

UBER- oder Lyft-Fahrer ->

systematisch ausnutzt und rücksichtlos ausbeutet. Deshalb verzichten immer öfter -Bürgerinnen und Bürger in San Francisco die auf die Nutzung von UBER- oder Lyft-Fahr-Dienstleistungen und nutzen viel lieber wieder die bewährten lizensierten Taxi-Unternehmen. Nun haben DEUTSCHE RICHTER bereits im Juli 2019 gegen UBER ein Verbots-Urteil erlassen. Das DEUTSCHE DOKUMENT konnte jedoch monatelang nicht an die

Europa-Zentrale des US-Unternehmens ->

in Amsterdam zugestellt werden. Auch darüber berichtete der DRSB zeitnah -> denn erst ab der ordnungsgemäßen Zustellung des DEUTSCHE DOKUMENTS gilt das richterliche Verbot. Gemäß den veröffentlichten Informationen des ->

KÖLNER LAND-GERICHTS ->

scheiterte ein erster Zustell-Versuch mangels einer Übersetzung des deutschsprachigen DOKUMENTS. Die Ablehnung der Annahme in Amsterdam war -> im Rahmen der Spiel-Regeln des EU-Kunstgebildes -> sogar formell zulässig. Inwieweit ein erneuter Zustell-Versuch in der niederländischen Fassung des ->

DEUTSCHE GERICHTS-DOKUMENTS ->

erfolgreich durchgeführt werden konnte -> ist dem DRSB nicht bekannt -> denn das  

->

KÖLNER LAND-GERICHT ->

untersagte UBER den wichtigsten Fahr-Dienst. UBER darf als Vermittler von Fahr-Diensten seine App -> laut dem Gerichts-Beschluss -> nicht mehr zur ->

Mietwagen-Vermittlung ->

in Deutschland einsetzen. In der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln heißt es eindeutig -> dass die Umsetzung des Fahr-Dienstes UBER X verstoße gegen das Personen-Beförderungs-Gesetz -> siehe hierzu

Aktenzeichen: 81 O 74 / 19.

Denn das ->  

Personen-Beförderungs-Gesetz ->

in unserer Heimat schreibt beispielsweise vor -> dass ->

Mietwagen-Fahrer ->

im Gegensatz zu Taxi-Fahrern -> nur Beförderungs-Aufträge ausführen dürfen -> die am Betriebs-Sitz oder in der Wohnung des Mietwagen-Unternehmers eingegangen sind. Das jahrzehntelang bewährte ->

DEUTSCHE GESETZ ->

schreibt Mietwagen-Unternehmer -> die zum Beispiel zu Vermittlung von Fahrten eine ->

UBER-APP ->

nutzen vor -> wie das Fahr-Geschäft in Deutschland ablaufen muss. Die KÖLNER RICHTER stellten fest -> dass ein UBER-FAHRER einen Beförderungs-Auftrag selbstständig annehmen kann -> also völlig unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebs-Sitz. Dies verstößt nach der Beurteilung der KÖLNER RICHTER gegen das Personen-Beförderungs-Gesetz. „SO“ steht es gemäß den Medien-Berichten im Gerichts-Beschluss -> der bereits im Juli 2019 verkündet wurde. Laut diversen Medien-Berichten soll UBER nicht in das Verfahren involviert gewesen sein. Das US-Unternehmen konnte sich also nicht vor dem KÖLNER GERICHT verteidigen -> denn  die einstweilige Verfügung gegen UBER ist offensichtlich aufgrund der Dringlichkeit -> ohne mündliche Verhandlung -> durch den Vorsitzenden anstelle des Prozess-Gericht erlassen worden.

Übrigens….

…. die App ->

UBER X ->

des US-Unternehmens hat noch einige andere Angebote -> die nicht verboten wurden. Dazu gehört zum Beispiel auch die Vermittlung von klassischen Taxis -> wenn ein Taxi-Fahrer mit UBER zusammenarbeitet. Der Kläger in Köln ist Mitglied der deutschen Organisation ->

TAXI-RUF ->

für die mit rund 1100 Taxis in Köln unterwegs sind. Ein Sprecher von TAXI-RUF warf UBER sogar vor -> dass man die Zustellung vorsätzlich verzögert hat. Aus der Sicht der Taxi-Fahrer ist es ein Unding -> dass das US-Unternehmen immer noch die gerichtlich verbotene ->

UBER-X-APP ->

uneingeschränkt zum Einsatz bringt.

DEUTSCHE TAXI-FAHRER UND TAXI-UNTERNEHMEN ->

weisen deshalb darauf hin -> dass man alle gesetzliche Vorgaben einhalten muss. Dazu gehört auch die Beförderungs-Pflicht für sehr kurze Fahrt-Strecken. Nach der Beurteilung der ->

DEUTSCHEN TAXI-FAHRER UND TAXI-UNTERNEHMEN ->

wäre es sehr unangemessen und ungerecht -> wenn UBER durch eine „SO“ dargestellte ->

Liberalisierung des Marktes ->

FREIE BAHN bekommen würde und DEUTSCHE GESETZE nicht mehr zu beachten braucht. Schon seit Jahren streitet das traditionelle, bewährte und sichere ->

DEUTSCHE TAXI-GEWERBE ->

mit UBER immer öfter vor deutschen Gerichten. Dabei könnten die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER das WILD-WEST-TREIBEN von ausländischen Fahr-Diensten sofort beenden. Doch so etwas scheint weder in der Bundes-Regierung noch in den Länder-Regierungen der 16 Bundes-Länder gewollt zu sein.  

Übrigens….

…. der Fahr-Dienst POP von UBER -> über den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit ihren privaten Automobilen beliebig Passagiere gegen Entgelt herumfahren konnten -> wurde schon vor einigen Jahren verboten. Deshalb startete das US-Unternehmen UBER X -> damit man sich auch in Deutschland auf dem TAXI-MARKT dauerhaft festsetzen konnte. UBER X scheint jedoch nur in Großstädten wie zum Beispiel Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart oder München problemlos zu funktionieren. In kleineren deutschen Städten oder Gemeinden lohnt sich vermutlich der Einsatz von UBER X noch nicht. Doch zwischenzeitlich stellen sich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nur noch 2 Kern-Fragen zum UBER-FAHR-DIENST:

_______________________

1.

WARUM UND WIESO ->

lassen die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER das traditionelle, bewährte und klassische ->

DEUTSCHE TAXI-GEWERBE ->

politisch und wirtschaftlich ->

VOLL VOR DIE WAND FAHREN?

Ist es wieder einmal nur der unerfüllbare FIEBER-TRAUM von der Gründung der VEREINIGTE STAATEN VON EUROPA? Ist es das krampfhafte und sinnlos gewordene Festhalten am im Sterben liegenden teuren EU-Kunstgebilde? Wie viele MILLIONEN sicher geglaubte und gut bezahlte ->

DEUTSCHE ARBEITS-PLÄTZE ->

sollen dafür noch geopfert und nachhaltig vernichtet und durch BILLIG-JOBS ersetzt werden? Möchte man das ->

ARM-ARBEITEN

zur

NORMALITÄT IN DEUTSCHLAND

machen?

2.

WANN ->  

fangen die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER wieder damit an und ->

schützten endlich ->

DEUTSCHE INTERESSEN?

Als vor 13 Jahren der DRSB seine Studien-Ergebnisse und Lang-Zeit-Recherchen zur aufziehenden Alters-, Kinder- und Flächen-Armut publizierte wurde der DRSB und seine Vorstandsmitglieder  verlacht und verächtlich gemacht. Lesen SIE deshalb auch noch den Sonderinfobrief vom 21. Dezember 2012 mit der Überschrift ->

WORKING POOR -> ARM-ARBEITEN!

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