Versagen die Eliten? – Teil 334 / Kann das DEUTSCHE GRUNDGESETZ die EHE zwischen MANN und FRAU noch schützen?

 Kann das DEUTSCHE GRUNDGESETZ

die EHE zwischen MANN und FRAU noch schützen?

 

Nicht nur Politiker aus CDU, CSU und AfD haben die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare sehr scharf kritisiert. Die AfD möchte nun gegen eine vermeintliche ->

Werte-Beliebigkeit ->

Vorgehen und prüft erst einmal die Möglichkeit einer Verfassungsklage. Die Ehe zwischen MANN und FRAU ist nach Ansicht und Bewertung der AfD ein kulturelles Kernelement unserer christlich-abendländischen Kultur. Auch der CDUler und amtierende Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht Erfolgschancen für eine Verfassungsklage. Der CDUler hatte im Parlament gegen das Gesetz gestimmt -> da aus seiner Sicht -> als gelernter Jurist -> dafür eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre. Volker Kauder -> der Fraktionschef der UNION rechnet damit -> dass sich unsere Verfassungsrichter mit der Frage ->

EHE FÜR ALLE ->

recht bald beschäftigen müssen. Nach der Meinung von Kauder hat der Bundestag einen recht unausgegorenen Gesetzentwurf verabschiedet. Doch ein Blick auf unser Grundgesetz bringt womöglich auch keine Klarheit.

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Grundgesetz Artikel 6

I. Die Grundrechte [ Artikel 1 - 19 ]

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2 Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

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Denn unter dem Punkt 1 steht lediglich -> dass die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung steht. Welche Form der Ehe oder Familie ist dort nicht näher erläutert. Schwule Männer und lesbische Frauen wurden gesellschaftlich geächtet. 1949 -> also zum Anfang des DEUTSCHEN GRUNDGESETZES hat deshalb niemand von einer HOMO-EHE oder einer EHE FÜR ALLE gesprochen. Homosexualität wurde damals mit der Hilfe des § 175 StGB verfolgt und konnte bestraft werden. Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches existierte vom 01. Januar 1872 -> Reichsstrafgesetzbuches -> bis zum 11. Juni 1994. § 175 StGB stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die widernatürliche Unzucht mit Tieren. Die Abstimmung zur EHE FÜR ALLE wird nun vermehrt für Diskussionen und Debatten sorgen -> denn besonders die bürgerlich-konservative Wähler wurden erkennbar durch den Bundestag überrumpelt und verprellt. Auslöser -> für die vermutlich überhastete Abstimmung unserer gewählten Volksvertreter -> war höchstwahrscheinlich das dubiose BRIGITTE-INTERVIEW von Merkel -> die wieder einmal durch die ->

vorauseilende Befriedigung der Wünsche ->

möglicher Koalitionspartner -> die legitimen Wünsche und Vorstellungen der Mehrheit des DEUTSCHEN VOLKES -> erneut missachtete. Das ist ein ganz besonderes Demokratie-Verständnis von Merkel. Mit diesem völlig unberechenbaren Verhalten hat die CDUlerin schon mehrfach CDU und CSU düpiert. Gemäß der Ansicht von AfD-Spitzenkandidat ->

Alexander Gauland ->

hat der Bundestag mit der Abstimmung zur HOMO-EHE einen schweren gesellschaftlichen Fehler begangen. Dieser Ansicht schließen sich offensichtlich immer mehr Menschen in Deutschland an. Für viele ist das Taktieren der UNIONSPOLITIKER nur eine ->

Alibi-Schau fürs dumme Volk ->

ohne jeden WERT -> denn am Ende werden wieder alle vor der Macht von Merkel einknicken. Obwohl noch eine ganze Menge von Folge-Regelungen ungeklärt sind werden vermutlich die bereits eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaften in ->

LEGALE EHEN ->

umgewandelt. Trotzdem wird es höchstwahrscheinlich massive Probleme bei der Umsetzung der EHE FÜR ALLE geben. Denn es gibt noch immer zu viele offene und ungeklärte Fragen:

Welche Auswirkungen kann die

EHE FÜR ALLE auf aktuelle und zukünftige Rentenbezieher haben?

Müssen die Beitragssätze für die GRV erhöht werden?

Welche zusätzliche Belastungen

müssen die Steuerzahler für die EHE FÜR ALLE  tragen?

Wird die EHE FÜR ALLE Rentenkürzungen nach sich ziehen?

Bereits zu Beginn der Diskussionen für die Legalisierung der EHE für HOMOSEXUELLE hat der DRSB den etablierten Parteien diese Fragen gestellt und bis heute von keiner im Bundestag vertretenen Partei eine schlüssige Antwort erhalten. Stattdessen wurde das DEUTSCHE VOLK -> vor dem Beginn der Sommer-Pause und vor den Bundestagswahlen im September -> wieder schnell überrumpelt und wahrscheinlich sogar mit hinterlistigen Absichten getäuscht. Durch die Abstimmung für die EHE FÜR ALLE werden Witwen und Witwer aus Ehen zwischen MANN und FRAU mit den Witwen und Witwern aus SCHWULEN- und LESBEN-EHEN gleichgestellt. Bedingt dadurch wird die gesetzliche Rentenversicherung völlig unerwartet zusätzlich belastet. Nicht nur diese möglichen Folgen für die Allgemeinheit waren vor der Abstimmung unseren gewählten Volksvertretern sowie allen Parteien bekannt. Haben uns SPD, GRÜNE und LINKEN sowie einige Politiker aus der UNION wieder einmal im Schnellverfahren für DUMM verkauft?

Es sieht derzeit ALLES danach aus!

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