Versagen die Eliten? – Teil 274 / Radikale Ausbeutung Europas durch Ceta?

 

Radikale Ausbeutung Europas durch Ceta?

 

In allen europäischen Medien werden die „ach so vielen“ Vorteile von Ceta in den Himmel gehoben. Ceta ist angeblich die Zukunft der Globalisierung. Ceta schafft hunderttausende neue Arbeitsplätze. Ceta ist gut für den Finanzplatz Europa. Ceta sichert Deutschland wichtige Exportmärkte. Diese -> und viele andere Lobes-Märchen kann man lesen, hören und sehen. Es wird gelogen, dass sich die dicksten Balken biegen.

Tatsache ist und bleibt:

Gegen das CETA-Freihandelsabkommen sind mehrere Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Seriöse Rechtsgutachten kritisieren, dass die Vertragstexte unübersichtlich und wichtige verwendete Begriffe völlig unklar und missverständlich formuliert sind. Der gesamte Themenkreis ->

öffentliche Dienstleistungen ->

und dazu zählt auch die Wasserversorgung deutscher Haushalte -> liegt quasi im Dunkeln des Vertragswerks. Deutsche Juristen, die die Kläger vertreten befürchten deshalb, dass nach der Unterzeichnung von Ceta der große Ärger beginnt. In den Veröffentlichungen zum Ceta-Vertragswerk zählt das EU-Kunstgebilde die Dienste auf, die für ausländische Dienstleistungserbringer und Investoren zu öffnen sind. Die Politiker und Beamte des EU-Kunstgebildes gehen davon aus, dass alle öffentlichen Dienste im Ceta-Freihandelsabkommen durch solide Garantien geschützt sind. „So“ jedenfalls interpretieren es die offiziellen Vertreter der EU-Vertragsgemeinschaft. Sie wissen es aber nicht genau! Kritische Juristen gelangen jedoch beim Thema ->

öffentliche Daseinsvorsorge ->

zu anderen Beurteilungen. Öffentliche Daseinsvorsorge -> klingt zunächst ganz harmlos! Kaum jemand denkt sofort an elementare Dinge -> wie zum Beispiel die Wasserversorgung der deutschen Haushalte. Dieser Bereich ist vermeintlich besonders geschützt. So wird es noch immer in Brüssel und Straßburg beurteilt. Doch die Realität sieht vermutlich vollkommen anders aus, denn Ceta bietet findigen Investoren große Schlupflöcher. Noch ist Ceta nicht unterschrieben und solange ist die Wasserversorgung in Deutschland noch ein Monopol. Täglich frisches Wasser soll für alle Deutschen bezahlbar sein. Frisches sauberes Wasser fließt direkt in alle deutschen Haushalte -> denn die Wasserversorgung in Deutschland ist ein Monopol und eine Gemeinschaftsaufgabe von Städten und Gemeinden. Jeder Haushalt in Deutschland muss sich am örtlichen Wasserleitungsnetz anschließen und beteiligen. Alle müssen es mitzahlen und mitnutzen. Selbst Haushalte mit eigenen Wasser-Quellen auf dem Grundstück haben eine Nutzungsverpflichtung. Damit soll verhindert werden, dass Deutsche -> die in Alters- oder Flächenarmut leben -> sich das lebensnotwendige Gut -> Wasser -> auch in Zukunft noch leisten können.

Wasser ist Menschenrecht!

Und die sogenannte Daseinsvorsorge ist ein Grundrecht in Deutschland. Die sogenannte Daseinsvorsorge es ist also definitiv keine Handelsware. Es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen Strom- und Wasserversorgung. Diesen Unterschied haben bereits Millionen Deutsche schmerzhaft zu spüren bekommen, wenn sie ihre Strom-Rechnung nicht mehr bezahlen konnten. Seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 leiden ganz besonders Hartz-IV-Empfänger darunter. Aber auch immer mehr Menschen in Altersarmut können sich Strom kaum noch leisten. Radiohören oder warme Mahlzeiten zubereiten werden zum Luxus. Lesen in den Abendstunden ist nur noch bei Kerzenlicht möglich. Sofern man noch Geld für den Kerzenkauf hat. Als vor einigen Jahren sehr viele sogenannte Stadtwerke an große Investoren verkauft wurden -> gingen staatliche Dienstleistungen auf private Anbieter über. Kaum ein deutscher Politiker machte sich vor 15 Jahren ernsthaft Gedanken über die Stromversorgung für alle Deutschen. Doch durch die AGENDA 2010 wurde der täglich verfügbare Strom zum Desaster für Millionen. Wer die Rechnung nicht bezahlte -> dem wurde rigoros und rücksichtslos der Strom abgestellt. Private Anbieter sind keine Heilsbringer und möchte an jedem Kunden verdienen. Das ist verständlich und legitim -> aber nicht im Sinne der deutschen Bevölkerung. Mit der Unterzeichnung von Ceta würden sich das im Sterben liegende EU-Kunstgebilde und Kanada wechselseitig weitgehende Liberalisierungen zusichern. Nach diversen Aussagen von EU-Politikern soll die Entnahme, Aufbereitung und Verteilung von Wasser davon ausgenommen sein. Angeblich behält sich das im Sterben liegende EU-Kunstgebilde in bestimmten Fällen zwar vor, kanadische Firmen bei der Wasserversorgung von der Gleichbehandlung mit EU-Bewerbern auszuschließen. Eine rechtsverbindliche Ausnahmeregelung für Wasser auf eine sogenannte Meistbegünstigung gibt es nicht. Darauf könnte sich jederzeit ein kanadischer Investor berufen, der in einem EU-Mitgliedsstaat ein Wasserwerk und Wasserleitungssysteme betreiben möchte. Städte und Gemeinden müssten dann zustimmen. Ablehnungen könnten nämlich zu extrem hohen Regressforderungen führen. Das im Sterben liegende obsolete Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft hat seit Jahren -> heimlich -> mehrere unübersichtliche Freihandelsabkommen abgeschlossen und damit alle Mitgliedsstaaten in Verpflichtungen gedrängt. Gemäß den zugänglichen Textpassagen soll die öffentliche Wasserversorgung bei Ceta doppelt geschützt sein. Es gibt sogar ausdrücklich einen Wasser-Artikel in dem stehen soll.

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Die Vertragsparteien erkennen an, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen einschließlich des Wassers von Seen, Flüssen, Stau-Seen, Grundwasserleitern, Wassereinzugsgebieten weder eine Ware noch ein Erzeugnis ist. Jede Vertragspartei hat das Recht, ihre natürliche Wasserressourcen zu schützen und zu erhalten.Erlaubt eine Vertragspartei die kommerzielle Nutzung eines bestimmten Wasservorkommens, so verfährt sie dabei in einer mit diesem Abkommen vereinbaren Weise.

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Eine kommerzielle Nutzung von Wasser -> gleichgültig zu welchem Zweck -> wird nicht ausgeschlossen. Bundesländer, Städte und Gemeinden könnte ergo Seen, Flüssen oder Stauseen -> meistbietend -> an ausländische Investoren veräußerten und das sogenannte Wassermonopol durchbrechen. Im Klartext bedeutet es, dass die Wasserversorgung für deutsche Haushalte doch auf private Investoren übertragen werden könnte. Auch markenrechtlich betrachtet könnte ein kanadischer Investor eine Schutzmarke eintragen lassen. Beispielsweise ->

Starnberger Premium-Wasser! ->

vorausgesetzt ihm würde der Starnberger See gehören. Gemäß den Ceta-Regeln könnte quasi jede kommunale Behörde das Wassermonopol an kanadische Anbieter übertragen. Denn nach den bereits bestehenden sogenannten Transparenz-Regeln der im Sterben befindlichen EU-Vertragsgemeinschaft muss jede Stadt oder Gemeinde größere Dienstleistungen europaweit ausschreiben. In den EU-Mitgliedsstaaten zum Beispiel können alle qualifizierten Konzerne und Investoren an der Ausschreibung teilnehmen. Über die Hintertür Ceta -> somit auch geeignete kanadische Unternehmen. Vorrang hat selbstverständlich der beste und qualifizierteste Anbieter. Und damit sind für alle denkbaren Manipulationen -> Tür und Tor -> geöffnet. Übrigens nur zur allgemeinen Information: Viele Städte und Gemeinden haben ihre Wasserversorgung privaten Anbietern übertragen. Denn der Verkauf des Tafelsilbers war stets zu verlockend. Kommunalpolitiker sparen immer häufiger -> wenn der Betrieb und Unterhalt von Brunnen, Wasserwerke und Leitungsnetze zu teuer wurde. Allzu oft findet man Stadt- oder Gemeinderäte in den Aufsichtsorganen der privaten Betreiber. Inwieweit in solchen Fällen Korruption im Spiel ist oder war -> lässt sich schlecht nachweisen. Die regelmäßigen Beteuerungen von EU-Politikern und EU-Beamten zur Sicherheit der Wasserversorgung deutscher Haushalte ist also keinen Schuss Pulver wehrt. Ceta besagt -> ohne WENN und ABER -> dass die Investitionen vor offensichtlicher Willkür zu schützen sind. Das hat natürlich auch Gültigkeit für deutsche Unternehmen, die in Kanada investieren. Wasser ist eine natürliche Ressource. Trotzdem haben Unternehmen und Investoren Deutschland und Kanada auf Milliardensummen Euro verklagt, weil man ihnen die Wassernutzung versagte oder eingeschränkte.Lesen Sie hierzu auch den DRSB-Infobrief vom 19. Februar 2013 ->

Water for People – Water for Life!

Sowie den DRSB-Artikel vom 05. November 2007 ->

Wasserkrieg!

Der James Bond Film aus den Jahr 2008 ->

Ein Quantum Trost ->

Originaltitel -> Quantum of Solace -> griff das Thema Wasserhandel, Wassermangel und brutale Ausbeutung der Bevölkerung auf. Die Handlung spielt in Bolivien. Der Bösewicht hieß Dominic Greene und wurde sehr überzeugend vom Schauspieler Mathieu Amalric dargestellt. Nun werden einige DRSB-Leser sofort sagen, dass Deutschland keine sogenannte Bananen-Republik ist. Diesen Lesern ist dann offensichtlich nicht bekannt, dass die Hansestadt Hamburg 2008 vom schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagt wurde, nachdem die Hamburger Stadtväter verfügen wollten, dass Vattenfall nicht mehr so viel Wasser aus der Elbe pumpen sollte, um das Steinkohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg zu kühlen. Die Klage gegen die Hansastadt Hamburg erfolge auf der Grundlage international gültiger Schutzregeln für Investitionen. Die Hamburger Stadtväter hätten damals eine veranschlagte Schadensersatzsumme in der Höhe von 1,4 Milliarden Euro an Vattenfall zahlen müssen. Durch die Klage hätte Vattenfall Hamburg auf die Knie gezwungen. Deshalb gab die Hansestadt Hamburg kleinlaut nach und einigte sich auf einen Vergleich mit Vattenfall. Zusätzlich änderte Hamburg die sinnvollen Umweltauflagen zu Gunsten von Vattenfall ab. Nach der Unterzeichnung von Ceta kann umgehend jeder deutschen Stadt oder Gemeinde etwas Vergleichbares passieren. Für die Rechtsanwälte eines kanadischen Investors bleibt lediglich zu klären -> welches Recht überwiegt. Das Recht der Daseinsvorsorge für die Versorgung der Allgemeinheit?

Oder das Recht eines Investors auf Profit?

CETA würde also Investoren schützen, die bereits Gelder in Deutschland investiert haben. Jeder beliebige kanadische Getränke-Konzern könnte ergo Deutschland auf Milliarden Euro verklagen, wenn beispielsweise bereits kanadisches Geld für eine Abfüllanlage ausgegeben wurde und man nicht so wirtschaftlich wie vorgesehen Profite einfahren kann, weil irgendwelche Rechte auf Wasser eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen sind keine Ausnahme, wenn zum Beispiel eine Stadt oder Gemeinde neue Brunnen für die Stadtwerke benötigen und dazu neue Schutzgebiete ausweisen möchten. So etwas ist kein Problem einer Bananen-Republik -> sondern kommt sicherlich in vielen EU-Mitgliedsstaaten vor. Mit einer geschickten Standortwahl könnten kanadische Investoren Milliarden Euro bei deutschen Städte und Gemeinden abzocken. Deutsche Stadt- und Gemeinderäte haben bisher kein Problem, wenn ein Wasser-Schutzgebiet erweitern werden muss, weil die Daseinsvorsorge eine enorm gewichtige Rolle spielt. Nach der Unterzeichnung von Ceta spielt die Daseinsvorsorge kaum noch eine Rolle. Ein solches Privileg für deutsche Städte und Gemeinden findet man im CETA-Vertrag nicht. Ceta schützt ausschließlich Investitionen von kanadischen Unternehmen. Die Allgemeininteresse der deutschen Bevölkerung berührt ausländische Investoren nicht. Es geht um Profit -> und um nichts Anderes. Die Begriff Allgemeinwohl oder Allgemeininteresse kommen bei Investoren nicht vor. Dagegen kennt man sich sehr gut aus mit Schadenersatzklagen vor „speziellen“ Schiedsgerichten. Rechtsstreitigkeiten können ganz schnell Millionen Euro verschlingen. Geld das deutsche Städte und Gemeinden kaum noch haben. Viele Städte und Gemeinden sind bereits Überschuldet oder leben mit Haushaltssperren. Hinzu kommen noch für einige Städte und Gemeinden die außerordentlichen Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von Pseudo-Asylanten und Armutszuwanderer. Durch Ceta -> oder auch TTIP -> würde sich der Ausverkauf von Allgemeinbesitz in Deutschland erheblich beschleunigen. Also Einrichtungen in Städten und Gemeinden- > die früher mit Steuergelder finanziert wurden. Für die Gerichtsbarkeit zum Schutz von Investitionen ist bei Ceta ein ->

Investitionsgerichtshof ->

vorgesehen. Eine solche Einrichtung ist völlig neu und zeigt wohin der Hase laufen soll. Der Schwerpunkt von Ceta liegt klar erkennbar auf dem totalen Schutz von Investoren. Die berechtigten Interessen der der Menschen in den EU-Mitgliedsstaaten sind von untergeordneter Bedeutung. Die vielen Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht befassen sich auch mit dem sogenannten CETA-Gerichtshof. Es wird möglicherweise die DRSB-Leser erstaunen -> aber es ist noch nicht festgelegt wo ein solcher Gerichtshof seinen Sitz haben soll. Man hört viele Namen von international bekannten Städten. Washington, New York, London, Hongkong, Stockholm oder auch Sydney. Für die notwendige rechtliche Vertretung von deutschen Städten und Gemeinden in Ceta-Schiedsgerichtsverfahren ein extrem hoher Kostenaufwand und ein unvorstellbarer unnötiger Verwaltungsaufwand. Wer aufmerksam und mit Interesse diesen DRSB-Artikel gelesen hat -> dem dürfte jetzt klar sein was die Haupt-Stoßrichtung des Ceta-Freihandelsabkommen ist. In Kanada ansässige Investoren wollen in den EU-Mitgliedsstaaten herausholen -> was herauszuholen ist.

Die fetteste Beute kann man sicherlich in Deutschland machen.

EU-Länder wie beispielsweise Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Zypern stehen sicherlich nicht an erster Stelle auf einer kanadischen Einkaufsliste. Im Umkehrschluss dürften die aufgeführten EU-Mitgliedsstaaten nur wenig Interesse an finanziellen Engagements in Kanada haben. Aber eine andere Zahl sollte alle EU-Politiker nachdenklich machen. Kanada hatte 2015 nur 35,85 Millionen Einwohner und viel unbewohnte Wildnis. In den noch 28 EU-Mitgliedsstaaten leben rund 510 Millionen Einwohner. Im Vergleich zu Kanada ist Europa dicht besiedelt -> wenn man Russland nicht dazu rechnet. Wem soll Ceta -> nüchtern betrachtet -> tatsächlich Vorteile bringen? Den EU-Mitgliedsstaaten ganz sicherlich nicht. Und auch für deutsche Unternehmen ist Kanada kein Riesen-Markt. Für kanadische Hedgefonds-Gesellschaften, Finanzinstitute und sonstige Investoren-Gruppen ist in Deutschland viel zu holen. Möglicherweise haben die deutschen Regierungspolitiker daran noch gar nicht gedacht. Aber -> müssen wir Deutschen deshalb erneut das willige Opfer-Lamm spielen? Die Themen Ceta und TTIP sollten von Deutschland auf dem Müllhaufen der Geschichte sehr schnell entsorgt werden. Alles andere grenzt quasi schon an Landesverrat.

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Und nur zur Erinnerung:

Strafgesetzbuch

§ 94 / Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1.

einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2.

sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder

2.

durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.   

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Die latente Finanzschwäche von deutschen Städten und Gemeinden ist kein allzu großes Geheimnis. Aber das angesammelte Wissen in vielen mittelständischen deutschen Unternehmen und in Staatsbetrieben schon. Auch das gesamte Steueraufkommen der Bunderepublik Deutschland ist kein Geheimnis -> weckt aber offensichtlich auch in Kanada brennende Bedürfnisse. Kein klar denkender Jurist wird einen überschuldeten Staat -> ohne gesicherte Steuereinnahmen -> auf Schadenersatz verklagen. Griechenland würde also sofort durch ein kanadisches Raster fallen.

Deutschland oder Frankreich nicht!

Es geht also definitiv für Deutschland nicht um den Zollfreien Import von Ahornsirup, Cranberries, Wildfleisch oder Lachs. Es geht um unser Geld!

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