Versagen die Eliten? – Teil 258 / Sprachterrorismus

Sprachterrorismus

Der Verein Deutsche Sprache wurde 1997 mit dem Ziel der

Wahrung der deutschen Sprache

gegründet. Seit seiner Gründung wehrt sich der Verein gegen das sogenannte ->

Denglisch ->

ergo eine allgemeine Englischfärbung der DEUTSCHEN SPRACHE. Nach der Ansicht des Sprachwissenschaftlers ->

Professor Dr. Thomas Niehr ->

an der Universität Aachen -> entwickelt sich der Verein Deutsche Sprache zur Sprach-Pegida. Thomas Niehr erzürnte sich möglicherweise zu Recht darüber, dass der Deutsche Hochschulverband in seiner Zeitschrift -> Forschung und Lehre -> eine Ausgabe der ->

Sprachnachrichten ->

des Vereins Deutsche Sprache beilegte. Professor Dr. Thomas Niehr kritisiert, dass der Verein eine Sprachpolitik ohne ausreichende Datengrundlage betreibt.Gemäß unseren demokratischen Spielregeln hat der Aachener Sprachwissenschaftler Thomas Niehr natürlich das uneingeschränkte Recht seine Meinung zu äußern. Doch betreibt derVerein Deutsche Sprache tatsächlich eine Arte von ->

Sprachterrorismus?

Bekanntlich ist der DRSB kein Sprachrohr von politischen Parteien und wurde noch niemals in die politisch RECHTE oder LINKE Ecke gestellt. Am 30. Mai 2007 veröffentlichte der DRSB auf seiner Internetseite den Artikel:

Die Amtssprache ist deutsch, § 87 Absatz 1 der Abgabenordnung.

Da dieser Artikel auf der DRSB-Seite nicht mehr abrufbar ist -> können ihn interessierte Leser nachfolgend noch einmal lesen.Der DRSB-Artikel wurde von Udo Johann Piasetzky / Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V. sowie vom ehemaligen Steuerberater Hans-Josef Leiting / damaliger Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V. und von den Rechtsanwälten Andreas Kallen und Heinrich Sternemann gemeinsam verfasst. Rechtsanwalt Kallen war 2007 Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.. Rechtsanwalt Heinrich Sternemann war 2007 Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.. Beide Rechtsanwälte sind nicht mehr für den DRSB tätig.

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Die Amtssprache ist deutsch, § 87 Absatz 1 der Abgabenordnung.

Sinn und Zweck von § 87 Absatz 1 AO ist es, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass bei der Steuererhebung in Deutschland auf Unterlagen und Angaben zurückgegriffen werden kann, die für alle Verfahrensbeteiligte gleichermaßen lesbar und verständlich sind. Diese Vorschrift verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Völkerrecht und ist nichtdiskriminierend. Steuererklärungen sind der Finanzverwaltung in deutscher Sprache einzureichen. Steuerbürger können ihre Steuererklärungen selbst bearbeiten oder sich der Hilfe staatlich zugelassener Stellen bedienen. Für eine sachgerechte Bearbeitung der Vorgänge in einer Finanzbuchhaltung eines Unternehmens, welche als Basis für Steuererklärungen dient, ist grundlegende Voraussetzung, dass die Sachbearbeiter nicht nur der deutschen Sprache mächtig sind sondern sich auch mit dem deutschen Rechts- und Steuersystem auskennen. Nach abgeschlossener Prüfung haben zum Beispiel Steuerberater bei ihrer Ernennung eine grundsätzliche Erklärung zur Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen abzugeben. Bei einer Bearbeitung der Finanzbuchhaltung eines inländischen Unternehmens im Ausland gibt es vergleichbare Erklärungen der Sachbearbeiter gegenüber dem deutschen Staat nicht. Ein Zugriff bei einem Steuerstrafverfahren kann im Ausland durch den deutschen Fiskus ohne Amtshilfeersuchen nicht erfolgen. Es ist deshalb ein einfaches Spiel, darauf zu verweisen, dass steuerliche Verfehlungen auf widrige Umstände, versehentliche Abstimmungs- und Kommunikationsschwierigkeiten, verloren gegangene Post oder Ähnliches zurückzuführen sind. Bei einer Bearbeitung von steuerlich relevanten Vorgängen im Ausland ist die Gefahr der „Bereitschaft” zu Steuerverfehlungen logischerweise größer, da dort der Handelnde für seine Verfehlungen nur schwer zur Rechenschaft gezogen werden kann und / oder zu möglicherweise erteilten Anweisungen Verfehlungen vorzunehmen, erst gar nicht befragt oder gar vernommen werden kann. Aus diesen Gründen wäre es für die Gleichbehandlung aller Bürger in Deutschland nur gerecht, die bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften in der Abgabenordnung nicht nur für im Ausland „betreute” Unternehmen faktisch, sondern gleich generell für alle Bürger aufzuheben. Mit der Einführung der Dienstleistungsnovelle in der EU und einer Auslagerung von fiskalischen Dienstleistungen ins Ausland wird es für jeden einzelnen Staat in der EU immer schwieriger, berechtigte nationale steuerliche Ansprüche festzusetzen, zu prüfen und beizutreiben. Hier sind alle Politiker gefordert, die Rahmenbedingungen innerhalb der EU so zu schaffen, dass die nationalen steuerlichen Ansprüche jedes einzelnen Staates sichergestellt sind. Es ist daher im Sinne aller EU-Staaten, konsequent zu fordern, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihre Finanzbuchhaltung ausschließlich in dem Land zu führen, in dem sie einer Steuerpflicht unterliegen. Dies muss sicherlich umso mehr gelten, so lange innerhalb der einzelnen Staaten der EU signifikante Unterschiede bei den Unternehmenssteuersätzen bestehen, um zum Beispiel bei Konzernen willkürliche Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer zu vermeiden. Warum können internationale Konzerne das Herzstück der Unternehmensführung wie ihr Finanz- und Finanzcontrollsystem außer Landes führen und sich möglicherweise unkontrolliert in fremde Gewalt begeben. Sind kurzfristige Kosteneinsparung oder Profitstreben zum „Wohle“ der Gesellschafter wichtiger als eine langfristige Sicherstellung des Unternehmens? Die wahren Unternehmensinteressen können höchstwahrscheinlich durch loyale im Inland ansässige Mitarbeiter eher sichergestellt werden. Ist bei einer Auslagerung von Kernaufgaben in andere Kontinente wirklich sichergestellt, dass technisches Knowhow sowie sensible kaufmännische Daten nicht unbemerkt und unkontrolliert in unberechtigte Kanäle gelangen? Erleichtert das Verlagern von Kernaufgaben potentiellen Konkurrenten und / oder so genannten „Heuschrecken” Übernahmeschlachten anzuzetteln und zu gewinnen? Neoliberal geprägte Managertypen schöpfen -> vermutlich vorsätzlich -> vorhandene Kapazitäten nicht aus und vernichten dadurch in Deutschland auf Jahre hinaus Arbeitsvolumen. Gleichzeitig geht das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der momentan regierenden Politiker verloren. Kommen deutsche Bürger und deutsche Gewerkschaften in globalisierten Machtkartellen ab dem Jahr 2010 überhaupt noch vor? Nach § 87 Absatz 1 der Abgabenordnung ist in Deutschland noch immer die Amtssprache DEUTSCH und sichert damit Arbeitsvolumen und nachhaltig Arbeitsplätze in unserem Land.

Das sollte auch in Zukunft so bleiben!

Ende des DRSB-Artikels

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Im Jahr 2007 gab es keinerlei erkennbare Anzeichen für eine sogenannte PEGIDA-Bewegung. Auch die Gründung der AfD war noch kein Thema in der deutschen Bevölkerung. § 87 Absatz 1 der Abgabenordnung hat auch heute noch seine Gültigkeit. Ergo ist in Deutschland noch immer die Amtssprache DEUTSCH und keine Mischform aus DEUTSCH und ENGLISCH. Aufgrund der diversen Aktivitäten von Professor Dr. Thomas Niehr -> siehe zum Beispiel ausführliches DLF-Interview -> baten viele DRSB-Leser den Verein noch einmal den DRSB-Artikel ->

Sprachtricks in Denglisch? ->

in der Originalfassung von 2007 im Internet zu schalten. Diesem Wunsch kommt der DRSB sehr gerne nach:

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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 Sprachtricks in Denglisch?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

 

Meerbusch, den 28. Februar 2007

 

In unserem Land werkeln täglich mehr als 

14. 000 Beratungsunternehmen

[ so genannte Consulting-Firmen ].

Unangefochten an der Spitze stehen zwei Unternehmen

Roland Berger und McKinsey

mit jeweils mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Wie die DRSB-Berichterstattung deutlich machte, ist die Arbeitsweise der Beratungsunternehmen undurchsichtig. Immer häufiger wird auch der Sinn und Zweck sowie der Erfolg der Beratertätigkeit bezweifelt. Selbst in Dialektik und Rhetorik perfekt geschulte Betriebsräte und Gewerkschafter verstehen den Sprachgebrauch der „Consultants” nicht mehr. Der schlagwortartig aufgebaute Sprachschatz der Mitarbeiter von Beratungsunternehmen basiert auf

deutscher und englischer Sprache

[ so genanntem „Denglisch” ],

was vordergründig modern und kompetent wirkt. Die Sprachverdrechselungen der Berater sind eine Grundvoraussetzung für das Schweigekartell. Eine Abschottung nach außen stärkt das System. Vermeintliche Erfahrungen, auf die sich die meisten „Consultants” berufen, werden oftmals nur diffus angerissen, so dass eine gezielte Hinterfragung unmöglich gemacht wird. Vermutlich aus diesem Grund lautet der Leitspruch der McKinsey-Berater:

sealed lips, clean desk, guarded doors, safe script and safe screen

[ versiegelte Lippen, leerer Schreibtisch, bewachte Türen, geschützte Dokumente und sicherer Computer ].

Das Berater-Knowhow erscheint deshalb vielen deutschen Bürgern zunächst glaubwürdig, weil es oberflächlich weltmännisch wirken kann. Die so genannten „Consultants” bauen durch den „geheimen” Sprachgebrauch gleichzeitig einen genormten Schutzschild zur Abwehr der „Unwissenden” auf. Eine Kommunikation auf Augenhöhe ist damit ausgeschlossen und drängt „Unwissende” sofort in eine „Verliererrolle”. Sehr viele DRSB-Leser, vermutlich direkt Betroffene, haben uns gebeten und aufgefordert die „Consultant-Sprache” zu durchleuchten und verständlich darzustellen.

Beispiele für einige Sprachverdrechselungen:

Anzugehendes Orgakonzept > bedeutet „kurz oder mittelfristiges Ziel”

Best-practice-flow > bedeutet „beste Organisation der Abläufe”

Benefits > bedeutet „Vorteile”

Cost-cutting > bedeutet „Senkung der Kosten”

Datenbasis plausibilisieren > bedeutet „Daten zurechtbiegen”

Entlastung von Aufgaben > bedeutet „Stellenstreichung”

Key-concept > bedeutet „guter Gedanke”

konzeptioneller Ansatz > bedeutet „Gedanke”

komplexe Erklärungsvariable > bedeutet „Ursache”

Leitbild > bedeutet „mittel oder langfristiges Ziel”

Modularer Aufbau > bedeutet „beliebige Zusammenstellung”

Performance-Optimierung > bedeutet „Verbesserung der Abläufe”

Revolutionär > bedeutet „neu”

Suboptimal > bedeutet „schlecht”

zeitnahe Perspektive > bedeutet „Sofortlösung”

Wer die vorgenannten Begriffe liest, versteht sehr schnell das Ziel der „Consultants”:

Verschleierung und Verwässerung von klaren Gedankengängen!

Zweideutigkeit und Mehrdeutigkeit der Sprachverdrechselungen befreit somit die Beratungsunternehmen von der Verpflichtung, genau zu arbeiten und präzise Aussagen und Angaben zu machen. Und das ist wahrscheinlich das Ziel:

Keine Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln.

Der ungebremste Selbstdarstellungsdrang einiger Beratungsunternehmen spiegelt sich dann auch in 

Stellenabbau > Stellenverlagerung > Betriebsstättenverlegung

wider und bedeutet für deutsche Bürger in den meisten Fällen

Arbeitsplatzverlust und Arbeitslosigkeit.

Auf der Suche nach Legitimationswissen und Legitimation suchen Manager aber auch vermehrt Politiker

Gutachtenersteller”,

 die vermutlich in Wahrheit mit so genannten „Gefälligkeitsgutachten” von den eigentlichen Entscheidungsträgern ablenken, nach dem Motto:

Wenn eine internationale Beratungsgesellschaft den Vorschlag macht, dann muss es gut sein und stimmen.

Die Devise lautet:

Nicht kleckern, sondern klotzen!

Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben erschreckend gezeigt, dass solches Vorgehen extrem häufig schiefgeht. Schuld sind dann nicht die Politiker oder Manager, sondern das

Gutachten”.

Bestellte „Berater-Wahrheiten” kosten womöglich deutsche Bürger seit Jahrzehnten Arbeitsplätze und zusätzliche Steuern. Das Schimpfwort von der

Berater-Republik

ist in aller Munde und fordert eine Änderung der Verhältnisse. Noch aber ist eine notwendige Änderungsbereitschaft bei den Verantwortlichen nicht erkennbar. Fernab der Öffentlichkeit und der medialen Aufmerksamkeit scheint sich systematischer und harter Widerstand zu formieren. Bedeutet das schon das Ende des

Lobbyistentums und des Berliner Think-Tanks?

Was bewirken die

Sprachtricks in Denglisch?

Das erschreckend brutale und ernüchternde Fazit der Bürger lautet: Die Beratergläubigkeit der so genannten McKinsey-Gesellschaft vernichtete und vernichtet weiterhin tagtäglich gewaltige private und öffentliche Geldmittel und Werte bei gleichzeitiger Gefährdung der Bürger- und Unternehmenszukunft. Die so genannte McKinsey-Gesellschaft untergräbt daneben die Moral und die Kernaufgaben von Parlamenten und Verwaltungen. Nur die konsequente und schonungslose Aufklärung der Missstände sowie die ständige Beschäftigung mit den Fehlentwicklungen können auf Dauer wirksamen Schutz für alle deutschen Bürger garantieren. 

Das so etwas funktioniert, beweist der DRSB e.V. täglich durch seine Arbeit. Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie für korruptionsfreie Demokratie in Deutschland, einen modernen Sozialstaat, sichere und langfristige Arbeitsplätze, sichere und leistungsfähige Sozialsysteme und sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme.

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Möglicherweise ist die DEUTSCHE SPRACHE einigen Hardcore-Optimisten, MultiKulti-Phantasten oder atlantischen Netzwerkern zu plump, zu hölzern oder zu überholt. Vermutlich finden es auch einige gewählte Volksvertreter wesentlich intelligenter sich in Sprachpanscherei zu üben. Die Mitglieder des Dortmunder Vereins Deutsche Sprache e.V. möchten unsere Sprache erhalten. So etwas praktizieren beispielsweise in Deutschland auch Angehörige der kurdischen Volksgruppe, indem sie den hier geborenen Kindern das KURDISCH neben der türkischen Sprache beibringen. Und warum der Vorstandsvorsitzende der Daimler AG -> Dieter Zetsche -> für die neue E-Klasse den englischen Begriff ->

Masterpiece of Intelligence ->

verwendet -> bleibt mit Sicherheit sein großes Geheimnis. Höchstwahrscheinlich ist die neue sogenannte E-Klasse sogar ein intelligentes Meisterstück aus dem Schwabenland. Bedauerlicherweise haben wir mit den USA noch keinen international rechtsgültigen Friedensvertrag.

Deutschland ist noch nicht der 51. Bundesstaat der USA.

Die Einführung des Englischen als zweite Amtssprache in Deutschland ist deshalb völlig unnötig und unsinnig. Wer unsere Heimat und die deutsche Sprache liebt -> der ist kein rechtsradikaler Aktivist oder Ignorant der Demokratie. Für die LIEBE DER DEUTSCHEN SPRACHE braucht man keine Datengrundlage -> sondern lediglich einen gesunden Verstand. Was Professor Dr. Thomas Niehr mit seiner gezielten Diskreditierungskampagne gegen den Dortmunder Verein beabsichtigt ist dem DRSB nicht bekannt. Vielleicht meldet sich der Sprachwissenschaftler beim DRSB auf der Internetseite und erklärt den DRSB-Lesern seine wahren Absichten. Auch hat Thomas Niehr jederzeit die Möglichkeit einen qualifizierten Gast-Artikel zu verfassen. Der DRSB freut sich schon heute auf die Reaktion aus Aachen.   

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